Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

Modellvorhaben "Innovationen für familien- und altengerechte Stadtquartiere"

Gemeinschaftseinrichtungen im Quartier – Umbau sozialer Infrastruktur

Im Mittelpunkt dieses Handlungsfeldes stehen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, die ein Angebot an alle Bevölkerungsgruppen darstellen. Es geht also weniger um die Sicherung beziehungsweise Schaffung bedarfsgruppenspezifischer Sondereinrichtungen, wie zum Beispiel Altenbegegnungsstätten oder Kindergärten. Diese Angebote werden auch weiterhin wichtig und notwendig sein. Aber vorrangig sollen solche Einrichtungen gestärkt und ausgebaut werden, die das Zusammenleben begünstigen und die gemeinschaftliche Nutzung unterschiedlicher Generationen beiderlei Geschlechts beinhalten. Hierin wird ein Beitrag gesehen, der Entmischung von Quartieren und der Entfremdung unterschiedlicher Bewohnergruppen entgegen zu wirken.

Eine besondere Herausforderung besteht insbesondere darin, den demographisch bedingten Leerstand nicht mehr nachfragegerechter Einrichtungen für eine gemeinschaftliche Nutzung zu gewinnen, zum Beispiel als Nachbarschaftshäuser für alle Generationen. Hier stellt sich die Herausforderung, solche „baulichen Hüllen“ kreativ zu nutzen und neue Trägerschaften und Nutzungskonzepte zu erproben. Aus der Verknüpfung infrastruktureller Maßnahmen mit woh-nungswirtschaftlichen und Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen können wesentlichen Qualitätsgewinne für dauerhaft attraktive Stadtquartiere erwachsen.

Im Interesse einer nachhaltigen Stadtentwicklung stellt sich auch die Frage, wie nicht ausgelastete oder leer stehende Gemeinschaftseinrichtungen so zwischengenutzt werden können, dass sie vorübergehend „zweckentfremdet“ werden, aber dauerhaft wieder in die alte Nutzung zurückgeführt werden können. In Folge einer erfolgreichen Familienpolitik würde langfristig ein wieder steigender Bedarf an Einrichtungen für Kinder begründet sein.

Letztlich stellt sich die Frage, wie durch praktischen Städtebau ein Beitrag zur Entlastung der Sozialsysteme erwirkt werden kann. So wie die Pflegeversicherung wesentlich dazu beigetra-gen hat, dass ältere Menschen so lange wie möglich in ihrer Wohnung und vertrauten Umgebung verbleiben können, so haben auch andere Entscheidungen von Fachpolitiken Auswirkun-gen auf die Umsetzungschancen eines sozial orientierten Wohnungs- und Städtebau. Hierauf muss sich die räumliche Planung frühzeitig einstellen und enge Kooperationen mit anderen Fachplanungen praktizieren. Durch Förderung baulicher Maßnahmen aus ExWoSt können un-ter anderem„Mehrgenerationenhäuser“ des BMFSF-Modellprogramm unterstützt werden.

Vertiefenden Untersuchungsfragen zum Themenschwerpunkt:
Gemeinschaftseinrichtungen im Quartier – Umbau sozialer Infrastruktur

  1. Wie tragen Gemeinschaftseinrichtigen zur Stärkung nachbarschaftlicher Qualitäten bei, so dass eine generationenübergreifende „Quartiersidentität“ unter Beachtung geschlechterspezifischer Faktoren entsteht?
  2. Welche Konsequenzen für eine bauliche Dimensionierung ergeben sich aus unterschiedlichen Einzugsbereichen?
  3. Welche fachlichen Vorgaben (Richtwerte, Planungsrichtlinien, Kennziffern) erschweren beziehungsweise begünstigen eine Nutzungskombination?
  4. Was sind die Faktoren für den Erfolg von baulich kombinierten, räumlich integrierten und fachlich übergreifenden Angeboten für jung und alt?
  5. Welche potenziellen Nutzungskonflikte ergeben sich bei generationenübergreifenden Angeboten in der alltäglichen Praxis?
  6. Welche Trägerschaften (Wohnungsunternehmen, soziale Träger, Unternehmen) erwiesen sich für die Errichtung und den Betrieb von Nachbarschaftshäusern besonders geeignet?
  7. Wie können bürgerschaftliche Kompetenzen und Engagement für Planung, Bau und Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen Gewinn bringend genutzt werden?
  8. Welche räumlichen Bezüge zu Wohngebäuden (integriert, auf Distanz) sind vorteilhaft, welche eher problematisch oder ungünstig?
  9. Welche funktionalen Verknüpfungen mit Angeboten im Freiraum erweisen sich als notwendig und förderlich?
  10. Welche Anforderungen an den Standort und die bauliche Gestaltung sind verallgemeinerbar?

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