Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

Assoziiertes Modellvorhaben Regionaler Gewerbeflächenpool Neckar-Alb

Innovative Projekte zur Regionalentwicklung - Nachhaltige Siedlungsentwicklung

Das assoziierte Modellvorhaben war von dem Anliegen getragen, Gewerbegebietsflächen mehrerer Gemeinden in einen gemeinsamen Flächenpool einzubringen und zu vermarkten und dadurch die beiden häufig als gegensätzlich angesehenen Ziele, nämlich Wirtschaftsentwicklung und Flächenschonung, miteinander in Einklang zu bringen.

Aus der Situation der Konkurrenz zwischen den Gemeinden heraus und um den Flächenverbrauch zu reduzieren, wurde das Konzept des Gewerbeflächenpools entwickelt. Der Regionale Gewerbeflächenpool will die Gewerbeflächen möglichst vieler Städte und Gemeinden gemeinsam vermarkten und die Erlöse unter den Mitgliedern verteilen. Damit soll die Konkurrenz untereinander ausgeschaltet werden. Außerdem ist vorgesehen, dass sich Gemeinden in topografisch ungünstiger Lage auch ohne eigene Fläche beteiligen können, indem sie eine finanzielle Einlage in den Pool tätigen. Sie partizipieren dann am wirtschaftlichen Erfolg des Gewerbeflächenpools, ohne landschaftlich empfindliche Flächen angreifen zu müssen.

Die folgende Modellrechnung dient als Beispiel:

Die Rechenbeispiele machen deutlich, dass die Gemeinden, auf deren Gemarkung eine Gewerbefläche verkauft wird, zunächst auf den Erlös aus dem Bodenwert verzichten müssen. Entsprechend dem Anteil am Pool fließt ihnen jedoch ein Teil des Bodenwerts bei der jährlichen Ausschüttung wieder zu. Sie profitierten aber auch von den Erlösen aus dem Verkauf von Flächen anderer Poolgemeinden. So gleicht sich der temporäre Einnahmenausfall mittel- bis langfristig aus. Wenn alle eingebrachten Flächen verkauft sind, haben alle Poolteilnehmer den eingebrachten Wert (gleich ob Geld oder Fläche) wieder zurückerhalten. Das Risiko der einzelnen Gemeinde, auf längere Zeit die erschlossenen Flächen nicht verkaufen zu können, wird auf den Pool übertragen und auf die teilnehmenden Gemeinden verteilt.

Auch die Gewerbesteuer soll in den Pool fließen und unter allen Poolmitgliedern entsprechend dem jeweiligen Anteil verteilt werden. Neben neuen Gewerbeflächen sollen auch Gewerbebrachen und Ausgleichsflächen eingebracht werden können.

Durch den Regionalen Gewerbeflächenpool lassen sich mit Flächenoptimierung und damit Reduzierung des Flächenverbrauchs Handlungspotenziale aufbauen, die eine Kommune weder alleine noch im herkömmlichen interkommunalen Verbund erreichen kann. Daneben versetzt der gebündelte Einsatz der Finanz- und Verwaltungskraft der beteiligten Gemeinden den Gewerbeflächenpool in die Lage, die heutigen hohen Qualitätsstandards für die Erschließung und das Marketing von Gewerbeflächen zu erreichen.

Die Erkenntnis setzt sich durch, dass ein solcher Gewerbeflächenpool nicht nur Lösungen für den gemeinsamen Problemdruck bei der Flächenbereitstellung, sondern auch große Chancen für die Gesamtentwicklung der beteiligten Städte und Gemeinden bietet, insbesondere wenn auch Gewerbebrachen in den Pool eingebracht werden können. Darüber hinaus wäre es denkbar, dass auch weitere kommunale Anlagen, Objekte und Einrichtungen "gepoolt", d.h. am Bedarf ausgerichtet und gemeinsam verwaltet werden.

Regeln für die regionale Zusammenarbeit beim Flächenmanagement

Folgende Regeln erwiesen sich als konsensfähig und wurden letztendlich als Grundlage für die regionale Zusammenarbeit im Flächenmanagement anerkannt:

  1. Jede Gemeinde, die sich am Pool beteiligt, hat das Recht, Betrieben aus dem Ort selbst eine Erweiterungsfläche im eigenen Gewerbegebiet anzubieten. Sofern der Betrieb diese Flächen aber nicht in Anspruch nehmen will, ist jeder Teilnehmer am Flächenpool verpflichtet, den Investor auch auf andere Flächen des Pools aufmerksam zu machen.

    • Damit soll gewährleistet werden, dass die Gemeinden weiterhin für die Entwicklung ihrer Betriebe vor Ort im Rahmen einer gemeindlichen Eigenentwicklung zuständig bleiben. Gleichzeitig wird die Solidarität im Pool verlangt.
  2. Will ein einheimischer Gewerbetreibender innerhalb der Heimatgemeinde erweitern und stehen dafür nur Poolflächen zur Verfügung (beziehungsweise wird eine solche bevorzugt), kann die Standortgemeinde diesen Teil aus dem Pool herausnehmen und den eigenen Gewerbeflächen zuordnen.

    • Diese Regelung gewährleistet die Flexibilität für die Entwicklung der eigenen Betriebe.
  3. Möchte ein einheimischer Gewerbetreibender die Gemeinde verlassen, dann sollte sie alles daran setzen, diesen für eine Fläche des Pools zu interessieren. In jedem Falle dürfen keine Hindernisse für einen Gewerbetreibenden aufgestellt werden, der eine Gemeinde zugunsten einer Neuansiedlung im Flächenpool verlassen will.

    • Damit wird die Konkurrenz überwunden; verbleibt der Gewerbebetrieb im Pool, profitiert die abgebende Gemeinde auch weiterhin.
  4. Sollte ein externer Investor bei einer Gemeinde anfragen, hat sie das Recht, diesem zunächst die auf der eigenen Gemarkung liegende Poolfläche anzubieten. Ist dieser damit nicht einverstanden, ist die Gemeinde verpflichtet, den Investor für eine andere Fläche im Pool zu interessieren.

    • Damit wird weiterhin die Möglichkeit eröffnet, dass sich die Gemeinden selbst um die Ansiedlung von Betrieben bemühen, allerdings nur im Rahmen des Pools.
  5. Sollte ein externer Investor eine Gewerbefläche bevorzugen, die bislang noch nicht im Pool ist, so kann die Gemeinde diese Fläche zur Verfügung stellen, muss sie aber dazu in den Pool einbringen.

    • Diese Regelung gewährleistet der Gemeinde eine Flexibilität gegenüber externen Investoren. Allerdings ist auch hier eine Beschränkung im Sinne der Solidarität des Pools verankert.
  6. Tritt ein externer Investor direkt an den Pool heran, dann ist es die erste Priorität der Poolverwaltung, das Interesse dieses Investors zu halten und ihm ein wunschgemäßes Grundstück anzubieten. In zweiter Priorität (falls es mehrere Möglichkeiten gibt) sollte der Pool auf eine Gleichverteilung im Rahmen des Pools achten.

    • Damit soll sichergestellt werden, dass alle Flächen in die Ansiedlungspolitik des Pools einbezogen werden. Eine angemessene Berücksichtigung aller Poolgemeinden soll angestrebt werden.
  7. Die Ansiedlung von Gewerbebetrieben sowie mögliche Nutzungsbeschränkungen müssen im Einvernehmen mit der Standortgemeinde erfolgen; die Standortgemeinde hat ein Vetorecht.

    • Diese Regelung soll verhindern, dass gegen den Willen einer Gemeinde die Ansiedlung von störenden Betrieben oder Anlagen (Müllverbrennungsanlage, Deponie, Kraftwerk etc.) erfolgt.

Projektträger des Modellvorhabens war der Regionalverband Neckar-Alb. Ansprechpartner im BBR war Klaus Einig.

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