Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

Forschungsprojekt: Daseinsvorsorge in der Regionalplanung und Möglichkeiten ihrer formellen und informellen Steuerung

Projektsteckbrief

  • Status Abgeschlossen
  • Laufzeit April 2015 – November 2016
  • Programm MORO

Aktivitäten der Regionalplanung zur Sicherung der Daseinsvorsorge gewinnen im Kontext des demografischen Wandels an Bedeutung. In welcher Qualität Einrichtungen der Daseinsvorsorge angeboten werden, legen häufig Fachplanungen fest. Die Studie untersuchte systematisch für alle Flächenländer, welche Bedeutung die Regionalplanung für die Steuerung von Daseinsvorsorge und die Koordinierung von Fachplanungen hat. Sie zeigt, wie die Regionalplanung die Daseinsvorsorge mit vorhandenen oder neuen Instrumenten steuern und sichern kann.

Projektlaufzeit: April 2015 - November 2016

Ausgangslage

Gleichwertige Lebensverhältnisse sind ein zentrales Leitprinzip der Raumordnung in Deutschland und hängen eng mit der Leitvorstellung der nachhaltigen Raumentwicklung zusammen.

Im komplexen Politikfeld der Daseinsvorsorge geht es, wenn gleichwertige Lebensverhältnisse geschaffen werden sollen, vorrangig darum, ein Mindestniveau der Versorgung zu sichern. Diese Mindestniveaus werden vielfach durch fachpolitisch bzw. fachplanerisch festgesetzte (Mindest-)Standards bestimmt, die in der Regel jedes Bundesland für sich festlegt. Dies geschieht durch Rechtsnormen, überwiegend in Form von Gesetzen, Richtlinien und Verwaltungserlassen.

Der Einfluss der Raumordnung ist dabei meist eher gering. Wünschenswert wäre eine stärkere Koordination der vielfältigen Fachplanungen, insbesondere auf regionaler Ebene. Hier stehen sowohl das Instrumentarium der formellen Planung als auch informelle Ansätze zur Verfügung, die im Hinblick auf die Koordination der Daseinsvorsorge noch intensiver berücksichtigt werden sollten.

Ziel

Die Studie untersuchte systematisch für alle Flächenländer, welche Bedeutung die Regionalplanung für die Steuerung von Daseinsvorsorge und die Koordinierung der damit zusammenhängenden Fachplanungen hat. Auf der Basis einer umfassenden juristischen Betrachtung und empirischen Erhebung wurden Strategien und Handlungsempfehlungen für die Regionalplanung erarbeitet. Zielsetzung war es, Vorschläge zu erarbeiten, wie sowohl das formelle als auch das informelle Instrumentarium der Regionalplanung weiterentwickelt werden kann, um eine effektivere und effizientere Steuerung der Daseinsvorsorge zu ermöglichen.

Das Projekt wurde durchgeführt von der Akademie für Raumforschung und Landesplanung (ARL), KoRiS - Kommunikative Stadt- und Regionalentwicklung GbR sowie dem Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster (ZIR) als Forschungsinstitut für deutsches und europäisches öffentliches Recht in der deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung (DASL).

Kontakt

  • Dr. Steffen Maretzke
    Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
    Referat RS 1 „Raumentwicklung“
    Telefon: +49 228 99401-2326
    E-Mail: steffen.maretzke@bbr.bund.de

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