Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

Forschungsprojekt: Europäische Verbünde der territorialen Zusammenarbeit – Unterstützung bei der Vorbereitung

Projektsteckbrief

  • Status Abgeschlossen
  • Laufzeit November 2017 – November 2019
  • Programm MORO

Das Instrument der Europäischen Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) soll die Zusammenarbeit von Mitgliedstaaten, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften sowie Einrichtungen des öffentlichen Rechts vereinfachen – auf grenzüberschreitender, transnationaler und interregionaler Ebene. Es hat sich seit seiner Einführung 2006 zunehmend etabliert. Obwohl Deutschland neun Nachbarländer hat, gibt es bislang aber nur neun EVTZ mit deutschen Partnern. Das ist vor allem auf mangelnde Erfahrung sowie Unsicherheiten im Umgang mit dem Instrument zurückzuführen. Dieses Modellvorhaben der Raumordnung zielte daher darauf ab, Unklarheiten und Bedenken abzubauen und deutsche Akteure, die sich im Gründungsprozess befinden, juristisch zu beraten.

Ausgangslage

Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) sollen die grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit ihrer Mitglieder erleichtern und fördern. Mitgliedstaaten, ihre regionalen und/oder lokalen Gebietskörperschaften sowie andere Einrichtungen der öffentlichen Hand können sie bilden. Durch seine eigenständige Rechtsform bietet das EVTZ-Instrument seinen Mitgliedern die im Unionsrecht verankerte Grundlage für Rechts- und Planungssicherheit sowie Rechtsklarheit. Es dient damit auch unmittelbar der Umsetzung der EU-Kohäsionspolitik.

Die Möglichkeit zur Einrichtung von EVTZ entstand erstmals mit der Verordnung (EG) 1082/2006. Nicht zuletzt zur Präzisierung des Instruments wurde mit der Neuordnung der Strukturfonds im Jahr 2013 eine Änderungsverordnung erlassen (Verordnung (EU) 1302/2013). Diese Verordnung sollte die Gründung und Verwaltung von EVTZ erleichtern und Unklarheiten bei der Anwendung der Verordnung beseitigen.

Die Zahl der eingerichteten EVTZ ist seit der Einführung des Instruments 2006 stetig gestiegen und bis zum November 2019 auf 73 EVTZ angewachsen. Allerdings sind deutsche Akteure bisher nur an neun EVTZ beteiligt, von denen drei ihren Sitz in Deutschland haben (Stand: November 2019). Hinzu kommen mehrere Gründungsvorhaben, die teilweise ebenfalls einen EVTZ-Sitz in Deutschland anstreben. In den letzten Jahren hat das Interesse in Deutschland insbesondere entlang der österreichischen, tschechischen und polnischen Grenze zugenommen.

Das EVTZ-Instrument bringt zahlreiche Vorteile mit sich (z. B. eigene Rechtspersönlichkeit, weitergehende Finanzierungsmöglichkeiten, Verstetigung und Transparenz für die Zusammenarbeit über Grenzen von öffentlichen Akteuren). Sie geben der räumlichen Zusammenarbeit eine neue Qualität. Nichtsdestotrotz gilt der Gründungsprozess auch nach der Revision der Verordnung im Jahr 2013 weiterhin als komplex und aufwändig. Daraus resultiert ein Informations- und Beratungsbedarf, dem dieses Modellvorhaben der Raumordnung Rechnung trägt. Bisherige Erkenntnisse zur Nutzung des EVTZ-Instruments durch deutsche Akteure weisen darauf hin, dass der bislang verhaltene Einsatz vor allem auf mangelndes Wissen, fehlende Erfahrung und Unsicherheit im Umgang mit dem Instrument zurückzuführen ist. Das Unwissen und die Unsicherheit sind insbesondere durch die rechtliche Komplexität bedingt. So sind bei einer EVTZ-Gründung neben der EVTZ-Verordnung mindestens zwei nationale Rechtsordnungen zu berücksichtigen. Individuelle und nationalrechtlich geprägte Auslegungen von Vorschriften und unterschiedliche Durchführungen der EVTZ-Verordnung im nationalen Recht erhöhen die Komplexität zusätzlich. Insgesamt lässt sich hieraus ein großer Beratungsbedarf für potenzielle EVTZ und ihre Akteure ableiten, der über die bisher bereitgestellten Informationen (z. B. Leitfäden zur EVTZ-Gründung, Beantwortung von häufig gestellten Fragen) hinausgeht und konkrete juristische Fragen in den Fokus nimmt.

Ziele

Dieses Modellvorhaben der Raumordnung richtete sich an deutsche Akteure, die an einer EVTZ-Gründung interessiert sind. Es verfolgte eine Reihe an Zielen:

Beratung

Im Zentrum stand die Bereitstellung eines Beratungsangebots für gründungswillige Akteure. Diese sollten während des Gründungsprozesses in rechtlichen Fragestellungen mit Fachexpertise unterstützt werden. Dies umfasste juristische Zusammenhänge und Anforderungen, die sich aus den unterschiedlichen nationalen Rechtsmaterien ergeben. Im Fokus standen aber auch Auswirkungen, die für den weiteren Prozess bis zur Erzielung der Genehmigungsfähigkeit sowie die spätere laufende Arbeit des EVTZ entstehen. Besondere Bedeutung kam hierbei der Ausgestaltung der Gründungsdokumente (Übereinkunft und Satzung) zu.

Wissensverbreitung

Neben konkreten Beratungsangeboten für deutsche Akteure, die eine EVTZ-Gründung ernsthaft verfolgen, sollten die im Modellvorhaben gewonnenen Erkenntnisse anderen Interessierten dauerhaft zur Verfügung gestellt werden. Dem Modellvorhaben kam damit eine Multiplikatorfunktion zu; für typische Probleme sollten konkrete Lösungsansätze und Modelllösungen erarbeitet und öffentlich zugänglich gemacht werden. Davon werden vor allem zukünftige EVTZ-Gründungen profitieren.

Erfahrungsaustausch

Schließlich verfolgte das Modellvorhaben das Ziel, den Austausch zwischen EVTZ in Gründung sowie den bereits gegründeten Verbünden zu fördern. Aufgrund der begrenzten Anzahl an bestehenden EVTZ sind auch die verfügbaren Erfahrungen begrenzt. Daher ist es umso wichtiger, interessierte und erfahrene Akteure zusammen zu bringen. So können sie Wissen und Erfahrungen austauschen und voneinander lernen.

Auftragnehmer des Forschungsprojekts waren Spatial Foresight, Berlin, und Hempel Krzymuski Partner Rechts- und Wirtschaftsberatung, Leipzig & Frankfurt (Oder).

Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit
Unterstützung bei der Vorbereitung MORO Praxis Ausgabe Heft 17 |

Zugehörige Projekte

Kontakt

  • Dr. Rupert Kawka
    Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
    Referat RS 1 „Raumentwicklung“
    Telefon: +49 228 99401-2110
    E-Mail: rupert.kawka@bbr.bund.de

Diese Seite