Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

Forschungsprojekt: Konkretisierung der Grundsätze der Raumordnung durch die Bundesraumordnung

Projektsteckbrief

Mit dem neuen Bunderaumordnungsgesetz von 2008 wurde eine rechtliche Grundlage geschaffen, die es dem Bund gestattet, einen Raumordnungsplan zur Konkretisierung einzelner Grundsätze der Raumordnung aufzustellen. Im Rahmen des Forschungsprojekts wurde untersucht, welche Möglichkeiten zur Förderung der räumlichen Entwicklung im Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland mit dem Bundesraumordnungsplan konkret verbunden sind.

Projektlaufzeit: Oktober 2010 - Januar 2012

Ausgangslage

Bezüglich der auf den Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland bezogenen Bundesraumordnung (vgl. ROG Abschnitt 3) hat der Bundesgesetzgeber mit dem neuen ROG 2008 von seiner Regelungskompetenz zur Ausgestaltung seiner Befugnis zur Raumordnungsplanung Gebrauch gemacht und durch § 17 Abs. 1 ROG eine gesetzliche Grundlage für eine Grundsätze konkretisierende Raumordnungsplanung und somit für ein neues Instrument der Bundesraumordnung geschaffen. Diese Vorschrift gestattet dem Bund, einen Raumordnungsplan zur Konkretisierung einzelner Grundsätze der Raumordnung nach § 2 Abs. 2 ROG aufzustellen. Im Rahmen des Forschungsprojekts wird untersucht, welche Möglichkeiten zur Förderung der räumlichen Entwicklung im Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland mit dem Bundesraumordnungsplan nach § 17 Abs. 1 ROG konkret verbunden sind. Dabei werden auch Maßnahmen zur Konkretisierung der bundesgesetzlichen Grundsätze im Bereich der Zusammenarbeit von Bund und Ländern (Leitbilder und Beschlüsse bzw. Entschließungen der Ministerkonferenz für Raumordnung) betrachtet (vgl. ROG Abschnitt 4).

Die Aufgabe der Raumordnung obliegt in erster Linie der Raumordnung in den Ländern (vgl. ROG Abschnitt 2) und nur in beschränktem Umfang auch der Raumordnung im Bund. Ausgehend von den bundesgesetzlichen Grundsätzen wurden die Handlungsfelder der Raumordnung daraufhin überprüft, ob und inwieweit sie für eine Konkretisierung durch die Bundesraumordnung in Betracht kommen sowie ob und inwieweit eine Konkretisierung auf der Ebene der Zusammenarbeit von Bund und Ländern erfolgen kann. Im Mittelpunkt des Forschungsprojekts stand der Raumordnungsplan gemäß § 17 Abs. 1 ROG, wonach das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit den fachlich betroffenen Bundesministerien und unter Beachtung der Beratungs- und Unterrichtungspflicht einzelne Grundsätze der Raumordnung nach § 2 Abs. 2 ROG für die räumliche Entwicklung des Bundesgebiets unter Einbeziehung der raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen der Europäischen Union und deren Mitgliedstaaten durch Grundsätze in einem Raumordnungsplan konkretisieren kann.

Der Sinn und Zweck dieses neuartigen Instruments liegt darin, den bundesgesetzlichen Grundsätzen die ihnen zugedachte Bedeutung als Gewichtungsvorhaben in Bezug auf nachfolgende Abwägungs- und Ermessensentscheidungen und als Entscheidungs- und Beurteilungskriterien im Rahmen der Zielabweichung, der Umweltprüfung und der Raumverträglichkeitsprüfung und als Richtschnur für die Leitbildentwicklung zumindest insoweit zu erschließen, als dies für die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Gesamtraums der Bundesrepublik von besonderer Bedeutung ist.

Ziel

Das Ziel des Projekts war, unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen und ausgehend von Sinn und Zweck des § 17 Abs. 1 ROG, zu ermitteln, von welchen Voraussetzungen die Raumordnungsplanung des Bundes zur Konkretisierung einzelner bundesgesetzlicher Grundsätze nach § 2 Abs. 2 ROG abhängt und welche der in die Form bundesgesetzlicher Grundsätze der Raumordnung gekleideten Themenfelder sich für eine raumordnungsplanerische Konkretisierung auf der Bundesebene eignen, wie eine solche Konkretisierung aussehen kann und welche Möglichkeiten bestehen, die Verwirklichung der im Bundesraumordnungsplan gemäß § 17 Abs. 1 ROG konkretisierten Grundsätze zu fördern.

Das Projekt wurde betreut von: Prof. Dr. Willy Spannowsky, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Technische Universität Kaiserslautern

Endbericht

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Kontakt

  • Dr. Brigitte Zaspel-Heisters
    Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
    Referat RS 9 „Raumordnung, raumbezogene Fachpolitiken“
    Telefon: +49 228 99401-2106
    E-Mail: brigitte.zaspel-heisters@bbr.bund.de

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