Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

Forschungsprojekt: Mehrgenerationen-Wohnprojekte in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft

Projektsteckbrief

Bisher fehlten Daten zur Relevanz und dem zukünftigen Potenzial von Mehrgenerationen-Wohnprojekten in der Rechtsform der Genossenschaft. Auch über Rahmenbedingungen und Motive, die bei der Gründung solcher Genossenschaften eine Rolle spielen und über Probleme, die bei der Projektentwicklung auftreten, lagen bislang nur unzureichende Erkenntnisse vor. Diese Lücke sollte durch das Forschungsvorhaben geschlossen werden.
Projektlaufzeit: Dezember 2011 - Juli 2012

Ausgangslage

Die Novelle des Genossenschaftsgesetzes von 2006 hatte unter anderem zum Ziel, die Neugründung von Genossenschaften zu erleichtern und die laufenden Prüfungen zu vereinfachen. In der Wohnungswirtschaft sind dies u.a. gemeinschaftliche Bau- und Wohnprojekte. Dabei gewinnt aufgrund veränderter familiärer und demographischer Strukturen das Mehrgenerationen-Wohnen eine zunehmende Attraktivität sowohl für ältere als auch für jüngere Menschen.

Seit mehreren Jahren ist auf dem Wohnungsmarkt eine Zunahme von so genannten gemeinschaftlichen Wohnprojekten zu verzeichnen. In diesen Projekten leben Menschen, die sich bewusst für die gegenseitige Unterstützung und das gemeinschaftliche Leben in unterschiedlicher Ausprägung entschieden haben. Oftmals gibt es in diesen Projekten eine Mischung unterschiedlicher Haushaltsformen, Einkommensschichten und kultureller Hintergründe. Eine besondere Form stellen Mehrgenerationen-Wohnprojekte dar, in denen Bewohner mindestens dreier Generationen zusammenleben.

Die Rechtsform spielt für das gemeinschaftliche Wohnen eine zentrale Rolle. Sie stellt die Verknüpfung der konzeptionellen Ebene mit der finanziellen Ebene dar. In Genossenschaften sind Selbsthilfe und der Solidaritätsansatz rechtlich ebenso verankert wie die demokratische Verfasstheit des Wirtschaftsbetriebs. Dadurch wird der gemeinschaftliche Gedanke von Wohnprojekten unterstützt. Entsprechend viele haben daher diese Rechtsform gewählt.

Zielsetzung

Das Forschungsprojekt sollte ermitteln, welche quantitative Entwicklung die Gründung neuer Wohnungsgenossenschaften seit der Novellierung des Genossenschaftsgesetzes im Jahr 2006 genommen hat und welchen Anteil daran Mehrgenerationen-Wohnprojekte haben. Außerdem sollte die Relevanz des gemeinschaftlichen Wohnens in der Rechtsform der Genossenschaft hinsichtlich Umfang, Struktur und regionaler Verteilung abgeschätzt werden.

Auf einer qualitativen Ebene sollte herausgearbeitet werden, welche Rahmenbedingungen bei der Gründung dieser Projekte in der Rechtsform der Genossenschaft eine Rolle spielen, und welche Probleme bei der Projektentwicklung auftreten. Außerdem sollte untersucht werden, welche mittelfristigen Potenziale diese Wohnform hat und welche Verbesserungen ggf. erforderlich sind, um weitere genossenschaftliche Mehrgenerationen-Wohnprojekte zu realisieren.

Die Erkenntnisse aus beiden Arbeitsschritten sollten hinsichtlich ihrer Implikationen für die Wohnungspolitik diskutiert sowie Handlungsempfehlungen abgeleitet werden.

Auftragnehmer des Forschungsvorhabens war die WohnBund-Beratung NRW GmbH, Bochum, in Kooperation mit Dr. Anja Szypulski, Münster.

Kontakt

  • Verena Lihs
    Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
    Referat WB 8 „Wohnen und Gesellschaft“
    Telefon: +49 228 99401-2213
    E-Mail: verena.lihs@bbr.bund.de

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