Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

Forschungsprojekt: Maßnahmenkatalog zur Nutzung von BIM in der öffentlichen Bauverwaltung unter Berücksichtigung der rechtlichen und ordnungspolitischen Rahmenbedingungen

Projektsteckbrief

  • Status Abgeschlossen
  • Laufzeit Februar 2013 – April 2014
  • Programm Zukunft Bau

Building Information Modeling (BIM) hat im Ausland bereits eine hohe Präsenz in der Planung, im Bauwesen und in der Bewirtschaftung von Bauwerken erlangt. Gegenstand des Forschungsvorhabens war die Untersuchung der Umsetzbarkeit von BIM in der öffentlichen Bauverwaltung. Der Fokus des Projekts lag hierbei insbesondere auf der Betrachtung der juristischen Herausforderungen an eine erfolgreiche flächendeckende Verwendung von BIM.
Projektlaufzeit: Februar 2013 - April 2014

Ausgangslage

Building Information Modeling (BIM) beschreibt eine IT-gestützte Methode zur Planung, Ausführung und Bewirtschaftung von Gebäuden. Ausgangspunkt ist ein dreidimensionales virtuelles Gebäudemodell, welches mit weiteren Information, etwa Quantitäten und Qualitäten der Bauteile, Kosten und Terminen, verknüpft wird. Hierbei arbeiten - zumindest im Idealfall - alle am Bau Beteiligten (Planungsbeteiligte, Ausführende, Betreiber) an dem virtuellen Gebäudemodell und hinter-legen die relevanten Gebäudedaten in dem Modell, sodass jederzeit alle Projektdaten tages-aktuell hieraus abgerufen werden können.

Während in Asien, der USA und im europäischen Ausland die BIM-Methode bereits seit längerem praktiziert wird, ist die Anwendung in Deutschland noch sehr verhalten. Das Thema BIM gewinnt hier aber zunehmend an Bedeutung und wird in Pilotprojekten sowohl in der Wirtschaft wie auch im öffentlichen Hochbau durchgeführt. Momentan wenden insbesondere große Unternehmen, die als Generalunternehmer oder Generalübernehmer tätig sind, das BIM-Modell an.

Verschiedene Maßnahmen zur Begleitung des Themas wurden bereits durchgeführt. Hierzu zählen die Einrichtung des BIM-Beirats unter dem Vorsitz des BMVI (ehemals BMVBS) sowie die Durchführung von Forschungsprojekten, die sowohl die Erprobung des praktischen Betriebes der Methode als auch Untersuchungen über den Status quo in Deutschland zum Inhalt haben. Auch erste Anwenderhandbücher und Richtlinien für am Bau Beteiligte gibt es bereits.

Eine Klärung, inwieweit die Anwendung von BIM für das öffentliche Bauwesen mit den hier bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen des Preisrechts, Haushaltsrechts sowie Vergaberechts und darüber hinaus mit Anforderungen an die vertragliche Zusammenarbeit der Beteiligten vereinbar ist, ist bisher nicht erfolgt. Diesbezüglich besteht also dringender Handlungsbedarf.

Ziel

In dem Forschungsvorhaben sollten die Möglichkeiten der Anwendung von BIM in der öffentlichen Bauverwaltung im Hinblick auf die bestehenden rechtlichen und ordnungspolitischen Rahmenbedingungen untersucht werden. Insbesondere die Vereinbarkeit mit dem bestehenden gesetzlichen Rahmen sowie sonstigen Regularien sollte hierbei umfassend beleuchtet werden. Dabei sollten Potenziale und Hemmnisse definiert, etwaige Probleme im Vergabe-, Vertrags- sowie Preisrecht aufgezeigt und Lösungsvorschläge erarbeitet werden.

Aufgabenstellung war es darüber hinaus, in einem Maßnahmenkatalog aufzuzeigen, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um BIM in der öffentlichen Bauverwaltung unter Wahrung der rechtlichen und ordnungspolitischen Rahmenbedingungen (z.B. Trennung von Planung und Ausführung, Wettbewerb, Mittelstandsbeteiligung etc.) anwenden zu können.

Auftragnehmer war die Arbeitsgemeinschaft KMP, Kapellmann und Partner Rechtsanwälte sowie M+P GbR.

Endbericht

Kontakt

Diese Seite