Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

Forschungsprojekt: Rechtsgutachten zur Auslegung der Bauproduktenverordnung

Projektsteckbrief

  • Status Abgeschlossen
  • Laufzeit Dezember 2016 – November 2017
  • Programm Zukunft Bau

Das Forschungsprojekt zielte darauf ab, Fragen der Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Oktober 2014 (Rs. C-100/13) rechtsgutachterlich zu prüfen. Im Gutachten wird eine Auslegung der EU-Bauproduktenverordnung entwickelt. Auf dieser Grundlage geht es auf Einwände gegen die Änderungen der Musterbauordnung und die neue Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen ein.

Ausgangslage

Mit seinem Urteil vom 16. Oktober 2014 (Rs. C-100/13) hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) festgestellt, dass Zusatzanforderungen an CE-gekennzeichnete Bauprodukte auf der Grundlage des Landesbauordnungsrechts gegen die Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG – BauPRL) verstoßen.

Zur Umsetzung des Urteils haben die Länder die Musterbauordnung (MBO) sowie das dazugehörige bautechnische Regelwerk geändert. Zielrichtung der Änderungen ist die Konkretisierung der in Bezug auf Bauwerke bestehenden Anforderungen und der Wegfall von sich unmittelbar an Bauprodukte richtenden Anforderungen.

Im Rahmen der Notifizierung der geänderten Musterbauordnung und der neuen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) haben unter anderem die Kommission und Finnland Stellungnahmen abgegeben. Sie sind der Meinung, die neuen Vorschriften seien zum Teil nicht mit der – heute geltenden – Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011 – BauPVO) vereinbar.

Ziel

Das Projekt diente der rechtsgutachterlichen Überprüfung der Europarechtskonformität der Umsetzung des Urteils und insbesondere der Auseinandersetzung mit den im Rahmen der Notifizierungsverfahren vorgebrachten Überlegungen und Argumente. Insbesondere sollte die Frage untersucht werden, welche Rechtsgrundlagen für Produktinformationen in Bezug auf CE-gekennzeichnete Bauprodukte einschlägig sind, auch in Bezug auf die Zulässigkeit zusätzlicher Zeichen (z.B. Leistungserklärung, Gebrauchsanleitung und Sicherheitshinweise, Informationen von Behörden bzw. Wirtschaftsakteuren im Rahmen der Marktüberwachung, technische Dokumentationen nach BauPVO und Landesrecht, bauartbezogene Rechtsvorschriften, bauaufsichtliche Rahmenbedingungen, vergaberechtlich relevante Gütezeichen, Zivilrecht).

Das Projekt sollte auch Erkenntnisse zu verfahrensmäßig sinnvollen und erfolgversprechenden Vorgehensweisen mit dem Ziel der Sicherung des in Deutschland bestehenden Schutzniveaus im Hinblick auf Bauwerkssicherheit, Umwelt- und Gesundheitsschutz und anderen öffentlichen Belangen liefern. Hierbei waren auch die von Deutschland vorgebrachten formalen Einwände nach Art. 18 BauPVO zu berücksichtigen.

Auftragnehmerin des Forschungsprojekts war die Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, Brüssel.

Endbericht

Rechtsgutachten zur Auslegung der Bauproduktenverordnung PDF 799 KB Datei ist barrierefrei/ barrierearm Dokumenttyp: Download

Kontakt

  • Dr. Bernhard Schneider
    Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
    Referat B I 2 – EU-Binnenmarkt und Ressourceneffizienz im Bauwesen, Bauproduktenrecht

    E-Mail: bernhard.schneider@bmub.bund.de

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