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Evaluierung des Programms Städtebaulicher Denkmalschutz in den neuen Ländern

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Das 1991 nur für die neuen Länder eingeführte Bund-Länder-Programm Städtebaulicher Denkmalschutz hat das Anliegen, die historischen Stadtkerne vor dem flächenhaften Verfall zu bewahren sowie über ihre Einzeldenkmale hinaus als Ensembles zu erhalten und nutzbar zu machen. Zu Beginn des Programms ging es dabei in erster Linie um die Sicherung der noch vorhandenen historischen Bausubstanz, während im weiteren Verlauf u. a. die Funktionsstärkung als Grundlage für eine nachhaltige Revitalisierung der Altstadtbereiche an Bedeutung gewann. Ziel des Projekts ist es, den Städtebaulichen Denkmalschutz für den Zeitraum 1991 bis 2008 zu evaluieren.

Die Ziele des Programms wurden 1991 in der Neuruppiner Erklärung durch die Expertengruppe Städtebaulicher Denkmalschutz benannt und in Reaktion auf sich wandelnde Rahmenbedingungen kontinuierlich ergänzt. Welche Ziele wurden bisher verfolgt? Welche Effizienz und Effektivität haben dabei die eingesetzten Fördermittel erlangt? Welche Schwerpunktbereiche bestimmen den künftigen Stadterneuerungsprozess? Diese Fragen soll die Evaluierung beantworten. Sie soll Hinweise für die künftige Ausgestaltung des Programms geben.

178 Programmstädte sind im Rahmen der Evaluierung zu untersuchen. Hierfür wird zunächst eine schriftliche Kommunalbefragung durchgeführt. In dem entsprechenden Fragebogen, der in enger Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Ländern, ausgewählten Kommunen und der Bundestransferstelle Städtebaulicher Denkmalschutz entwickelt wurde, werden die zentralen Schwerpunktbereiche und Ziele des Programms quantitativ und qualitativ erfasst und durch allgemeine Angaben zur Programmstadt und zum Mitteleinsatz komplettiert.

Schlüsselpersonengespräche und ergänzende Fallstudien sollen im weiteren Verlauf des Evaluierungsprozesses die vertiefte Betrachtung von Einzelthemen der Programmumsetzung gewährleisten. Ergänzend werden die Zwischenergebnisse in einen strukturierten Diskurs mit Vertretern des Bundes, der Länder, ausgewählter Kommunen und deren Spitzenverbänden sowie Wissenschaftlern eingebracht und weiterentwickelt. Aus den gewonnenen Erkenntnissen sind Empfehlungen für die künftige Ausrichtung und Ausgestaltung des Programms Städtebaulicher Denkmalschutz abzuleiten.

Projektbeginn: II. Quartal 2010

Zusatzinformationen

Kontakt

Ricarda Ruland
Referat I 7 - Baukultur und Städtebaulicher Denkmalschutz

Tel: +49 228 99401-2301
ricarda.ruland@bbr.bund.de

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