Städtebauförderung
Seit 1971 stellen Bund und Länder in den Programmen der Städtebauförderung Finanzhilfen für Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung der Städte und Gemeinden bereit. Damit sollen Städte als Wirtschafts- und Wohnstandorte gestärkt werden. Grundlagen und Regelungen für die Durchführung der Städtebauförderung finden sich im Grundgesetz, dem Baugesetzbuch und entsprechenden Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern. Informationen finden Sie hier:
Für die Begleitforschung stehen dem Bund bis zu 0,5 % der Finanzhilfen zur Verfügung. Mit der Koordination und Umsetzung hat der Bund das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beauftragt. Informationen finden Sie hier:
Zu den Ergebnissen der Begleitforschung zu den Städtebauförderungsprogrammen:
- Programmübergreifende Ergebnisse
- Soziale Stadt
- Stadtumbau
- Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
- Städtebaulicher Denkmalschutz
- Kleinere Städte und Gemeinden
- Zukunft Stadtgrün
Auslaufende und abgeschlossene Forschungsprogramme:
- Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
- Investitionspakt Energetische Sanierung sozialer Infrastruktur
Weitere Informationen zur Städtebauförderung insgesamt und zu den einzelnen Programmen gibt es unter
Soziale Aspekte in den Programmgebieten werden mit dem ESF-Bundesprogramm "Soziale Stadt – Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)" gefördert. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter