Die Städtebauförderung steht in einem Spannungsfeld von inhaltlicher Schärfung der Programmstruktur und -ziele auf der einen Seite und Ansprüchen an eine möglichst unbürokratische, integrierte Umsetzung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung auf der anderen Seite.
Seit der Föderalismusreform im Jahre 2006 fordert Artikel 104b Grundgesetz, dass Finanzhilfen des Bundes an die Länder befristet zu gewähren und im Zeitablauf mit fallenden Jahresbeträgen zu gestalten sind. Um diese Erfordernisse zu erfüllen, bedarf es, von Beginn der Förderung an, einer klaren Definition der Förderziele. Für die Städtebauförderung folgt daraus die Notwendigkeit, eine Programmstruktur zu entwickeln, die für unterschiedliche städtebauliche Aufgaben differenzierte Programme bereitstellt, die eine konkrete Zielrichtung und Ausgestaltung der Förderung erkennen lassen.
Eine überkomplexe Programmstruktur steht allerdings einer ganzheitlichen, integrierten Herangehensweise an städtebauliche Probleme entgegen und führt zu erhöhtem Verwaltungsaufwand bei Ländern und Kommunen.
Im vorliegenden Heft wird analysiert, inwieweit die heutige Programmstruktur den Erfordernissen einer befristeten und degressiven Ausgestaltung der Förderung entspricht und ob sie den Kommunen genügend Spielraum bei der Ausgestaltung der geförderten Maßnahmen gibt. Dazu wird untersucht, welche Aufgaben mit welchen Programmen bearbeitet werden und ob sich in Zusammenschau mit dem städtebaulichen Kontext der Fördergebiete klare Programmprofile abbilden lassen.
Ansprechpartner:
Jürgen Göddecke-Stellmann (
juergen.goeddecke@bbr.bund.de
)
Thorsten Wagener (
thorsten.wagener@bbr.bund.de
)
Inhalt
Vorwort
- Die Entwicklung der Programmstruktur
- Städtebauliche Aufgaben und Förderprogramme: Gibt es Programmprofile?
- Fazit