Stadtentwicklungsfonds in Deutschland
Ergebnisse
Das zentrale Einsatzfeld für Stadtentwicklungsfonds bilden Projekte, die aufgrund zu niedriger Gewinne und/oder zu hoher Risiken nicht allein über den Markt realisiert werden, aber durch die Instrumente des Fonds und deren Fördereffekt die Umsetzbarkeitsschwelle überschreiten.
Die wichtigsten Akteure im Prozess der Einrichtung und des Managements von Stadtentwicklungsfonds sind die EFRE-Verwaltungsbehörden und die für Stadtentwicklung zuständigen Ministerien der Länder, Landesförderbanken, die Kommunalverwaltungen und kommunale Gesellschaften sowie gegebenenfalls private Investoren.
Als Kapitalquellen für einen Stadtentwicklungsfonds kommt den EFRE-Mitteln eine große Bedeutung zu. Die Kofinanzierung kann durch Landeshaushaltsmittel, gering verzinste Darlehen (einer Förderbank) oder privates Kapital erfolgen. Grundsätzlich kann ein Stadtentwicklungsfonds auch ohne Verwendung von EFRE-Mitteln eingerichtet werden. In diesem Fall finden die entsprechenden europäischen Strukturfondsregelungen natürlich keine Anwendung.
Die Entscheidung, welche Finanzierungsinstrumente ein Stadtentwicklungsfonds einsetzen soll, hängt von den zu fördernden Projekten ab. Darlehen eignen sich besonders gut für die Förderung von Investitionen in der Nutzungsphase, da die regelmäßigen Erträge laufende Zins- und Tilgungszahlungen ermöglichen. Weil es sonst kaum andere Alternativen gibt, ist jedoch die Bereitstellung von Eigenkapital die beste Lösung für bestehende Förderengpässe; aus Sicht der Stadtentwicklungspolitik ist es daher das Instrument mit dem größten Mehrwert.
Es gibt zwei grundsätzliche Organisationsstrukturen (Governance-Modelle) für die Einrichtung von Stadtentwicklungsfonds: Im Rahmen der Förderbank-Lösung wird der Stadtentwicklungsfonds als eigenständiges Vermögen einer (Förder-)Bank eingerichtet und gemanagt. Diese Variante erlaubt eine Umsetzung mit vergleichsweise wenig Aufwand und ermöglicht den Einsatz von allen drei Finanzierungsinstrumenten. Im Rahmen der Risikokapital-Lösung wird der Stadtentwicklungsfonds als unabhängige Gesellschaft gegründet. Dadurch ist aufgrund der fehlenden Banklizenz die Vergabe von Darlehen durch den Stadtentwicklungsfonds aber von vornherein ausgeschlossen.
Die Analyse der fünf Modellvorhaben zeigte, dass sich im Umsetzungsprozess eine Reihe von Problemen ergaben, für die unterschiedliche Gründe zu nennen sind. Zum einen stehen die Probleme im Zusammenhang mit Veränderungen in der politischen Landschaft sowie im Projektzeitraum häufig auftretender rechtlicher Unsicherheiten. Zum anderen muss beachtet werden, dass die Entscheidung über die Einrichtung eines Stadtentwicklungsfonds generell einer umfangreichen und komplexen Datengrundlage bedarf. Nur das Land Brandenburg hat bislang einen Stadtentwicklungsfonds nach der Förderbank-Lösung umgesetzt, der ausschließlich Darlehen für Kommunen und mehrheitlich kommunale Gesellschaften bereitstellt. Aufgrund der Tatsache, dass der Fonds seine Aktivitäten auf öffentliche Projekte beschränkte, gelang in zwei Jahren Laufzeit bislang erst die Förderung von zwei Projekten. Dies steht ebenfalls im Zusammenhang mit der angespannten Haushaltslage in den brandenburgischen Kommunen im Allgemeinen, aber auch mit der Konkurrenz durch zuschussbasierte Förderprogramme im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise.
Die Analyse der Vorbereitungs- und Umsetzungsschritte in den Modellvorhaben zeigt folgende grundsätzlichen Vorteile von Stadtentwicklungsfonds:
- Die Rückflüsse aus den eingesetzten Fördermitteln erlauben eine kontinuierliche Förderung von Investitionen. So kann z.B. beim Einsatz von Eigenkapital nach erfolgreicher Projektrealisierung das eingesetzte Kapital inklusive Gewinnbeteiligung wieder dem Fonds zufließen und in neue Vorhaben investiert werden. Demgegenüber verbleiben nicht rückzahlbare Zuschüsse beim Projektinvestor.
- Gegenüber Zuschüssen erhöhen die Rückzahlungsverpflichtungen den Druck auf die Projektentwickler, sodass eine effizientere Projektperformance erzielt wird.
- In der engen Zusammenarbeit von öffentlichen und privaten Akteuren profitiert die öffentliche Hand vom Know-how-Transfer aus der Privatwirtschaft.
- Über die Vergabe von Eigenkapital hat die öffentliche Hand direkten Einfluss auf die Projektplanung und -ausführung, sodass ein nachhaltiges Wirtschaften des privaten Investors gesichert werden kann.
- Eine Eigenkapitalgabe eines Stadtentwicklungsfonds erhöht die Kreditwürdigkeit des Entwicklers, insbesondere im Hinblick auf die Beziehung zu möglichen dritten Kapitalgebern.
Unter Berücksichtigung der in der Praxis aufgetretenen Umsetzungshemmnisse wurden folgende Handlungsempfehlungen für eine erfolgreiche Einrichtung von Stadtentwicklungsfonds abgeleitet:
- frühzeitige Festlegung des Fondsvolumens sowie Identifizierung und Sicherung von Kapitalquellen;
- Bereitschaft der öffentlichen Hand, Entscheidungskompetenzen abzugeben und Finanzierungsentscheidungen dem Fondsmanagement zu überlassen;
- Beaufsichtigung und Begleitung des Fondsmanagements vornehmlich durch öffentliche Akteure (z.B. Investitionsbeitrat, Aufsichtsrat);
- Unterstützung eines deutschlandweit agierenden Eigenkapitalfonds für Stadtentwicklung durch den Bund;
- Verknüpfung der Überlegungen zu Stadtentwicklungsfonds mit denen zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung;
- Einrichtung eines nationalen Informations- und Kompetenzzentrums zur Förderung des Fondsansatzes.
Die Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen kann die Akzeptanz von Stadtentwicklungsfonds erhöhen und ihre Einführung erleichtern.

