Energieeinsparung contra Behaglichkeit?
Ergebnisse
- Die Rechtslage
- Wie bewerten wir thermische Behaglichkeit?
- Vergleichende Analysen anhand existierender Gebäude
- Wege zu angenehmen Raumtemperaturen ohne aktive Kühlung
- Die Bedeutung des Klimawandels
- Kosten und Wirtschaftlichkeit
Die Rechtslage
Von herausragender Bedeutung für Bauherren und Gebäudeeigentümer sind die miet- und arbeitsrechtlichen Vorschriften. Dass Mietrecht definiert, dass eine Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch - hier also dem Büro - geeigneten Zustand zu überlassen und während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten ist. Allerdings sind die sich daraus ergebenden Anforderungen heute keinesfalls eindeutig, wenn Räume ohne Klimaanlage und mit hoher Eingriffsmöglichkeit der Nutzer auf das Raumklima realisiert werden. Dies erklärt den gerichtlichen Klärungsbedarf. In Ermangelung einer geeigneten normativen Festlegung oder anerkannten Regel der Technik beriefen sich richterliche Urteile zum sommerlichen Raumklima in einer fehlerhaften Interpretation zumeist auf den Teil 2 der heute nicht mehr gültigen DIN 1946-2:1994-01. Hierin wurden ausdrücklich nur für Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen zur thermodynamischen Luftbehandlung Obergrenzen der Raumtemperatur in Abhängigkeit der Außentemperatur festgelegt. Ist keine Kühlfunktion realisiert, ist es physikalisch unmöglich, die dort genannten Raumtemperaturen sicher zu gewährleisten!
Die Interpretation des Miet- und Arbeitsrechts geht deutlich weiter als das Baurecht. Die Anforderungen gelten darüber hinaus unabhängig davon:
- ob baurechtliche Bestimmungen eingehalten wurden oder nicht und
- ob ein Neubau oder ein Bestandsgebäude betrachtet wird.
Die Analyse der baurechtlichen Aspekte des sommerlichen Raumklimas hat den hohen Stellenwert der DIN 4108-2:2003-07 „Wärmeschutz im Hochbau“ als im Rahmen des Nachweises nach der Energieeinsparverordnung EnEV:2004-12 rechtsverbindlich anzuwendenden technischen Regel aufgezeigt. Dies gilt unabhängig von der Einführung als technische Baubestimmung durch das jeweilige Bundesland. Allerdings werden ausschließlich Anforderungen für Neubauten und größere bauliche Ergänzungen bestehender Gebäude formuliert. Die DIN 4108-2:2003-07 ist ausdrücklich als Mindeststandard formuliert. Ihre Grenzwerte wurden für übliche Büronutzungen und die damit verbundenen inneren Wärmequellen rechnerisch ermittelt (144 Wh/m²d). In einer konkreten Planungsaufgabe ist somit zunächst kritisch zu prüfen, ob die vorgesehene Nutzung mit den getroffenen Annahmen zutreffend beschrieben wird (Büro, Arztpraxis, Reisebüro, etc.).
Die Einhaltung der in der DIN 4108-2:2003-07 formulierten Grenzwerte sichert nach der Erfahrung aus der vorliegenden Studie nicht, dass ein unkritisches sommerliches Temperaturverhalten eines Gebäudes erwartet werden kann. Gleichwohl wird mit der Einhaltung der baurechtlichen Anforderungen bei den Kunden einer Planung - also den Bauherren oder Mietern - diese Erwartungshaltung verbunden. Dies beruht unter anderem auf der in der Norm dargelegten Begründung für die gesetzten Anforderungen: Wird der Eindruck erweckt, bei Einhaltung der Grenzwerte auf eine Kühlung verzichten zu können, ist unmittelbar abzuleiten, dass übliche Erwartungen an das sommerliche Raumklima ohne Kühlung erfüllt werden. Dies ist mit den derzeit gültigen Grenzwerten nicht der Fall.
Um zukünftig die Erwartungen auch für nicht gekühlte oder klimatisierte Räume verbindlich zu definieren, werden derzeit mehrere Ansätze international und national verfolgt:
- prEN15251:2005-05: Bewertungskriterien für den Innenraum einschließlich Temperatur, Raumluftqualität, Licht und Lärm.
- VDI 6018: Behaglichkeit in Räumen.
Beide sollen Vergleichskriterien zur Verfügung stellen, die eine Klassifizierung von Räumen in unterschiedliche Komfortklassen erlauben. Damit können ein planerisches Ziel oder in einem Mietvertrag Eigenschaften von Mieträumen definiert werden. Die baurechtlichen Mindestanforderungen der DIN 4108-2:2003-07 sollten auf diese Komfortklassendefinition angepasst werden, um die derzeit vorhandenen Widersprüche zwischen Komforterwartungen und baurechtlichen Mindeststandards zukünftig zu vermeiden. Der derzeit vorhandene Interpretationsbedarf durch die Gerichte würde weitgehend beseitigt. Daher sind die diesbezüglichen Arbeiten aus Sicht der Autoren der vorliegenden Studie ausdrücklich zu begrüßen.
Wie bewerten wir thermische Behaglichkeit?
Thermische Behaglichkeit stellt sich ein, wenn:
- der Körper in einem thermischen Gleichgewicht mit der Umgebung steht und
- das Umgebungsklima unserer Erwartung entspricht.
Dementsprechend kann thermische Behaglichkeit nach zwei Modellen, dem Wärmebilanzmodell und dem Erwartungsmodell, beschrieben werden.
Das Wärmebilanzmodell berücksichtigt, dass das menschliche Wärmeempfinden im Wesentlichen vom thermischen Gleichgewicht des Körpers als Ganzem abhängt. Die dazugehörigen Umgebungsbedingungen für thermische Behaglichkeit sind in der DIN EN ISO 7730:1995-09 beschrieben.
Das Erwartungsmodell geht davon aus, dass sich thermischer Komfort dann einstellt, wenn das Umgebungsklima den Erwartungen der Nutzer entspricht. Demnach tolerieren wir im Sommer höhere und im Winter niedrigere Raumtemperaturen (Adaption). Voraussetzung ist, auf das Raumklima Einfluss nehmen zu können. Das kann ein zu öffnendes Fenster, ein individuell bedienbarer Sonnenschutz oder ein individuell bedienbares Thermostatventil an einer Heizfläche sein. Die neue Europäische Vornorm prEN15251:2005-05, unterscheidet zwischen:
- Gebäude mit und
- ohne Einfluss des Nutzers
auf das Raumklima. Vergleichbare Unterscheidungen und die dazugehörigen adaptiven Komfortmodelle wurden in den USA [ASHRAE 55:2004] und den Niederlanden bereits eingeführt [ISSO:2005]. Die niederländische Richtlinie ISSO-74 stellt dabei aus Sicht der Autoren der vorliegenden Studie den derzeit am weitesten entwickelten Komfortstandard dar.
Werden gemessene Raumtemperaturen aus Gebäuden ohne Kühlung und mit hohem Nutzereinfluss auf das Raumklima nach statischen und adaptiven Komfortkriterien analysiert, zeigt sich, dass die in der Praxis eingeführten und in der Wissenschaft diskutierten Komfortmodelle zu den gleichen qualitativen Aussagen kommen: Grundsätzlich werden diese Gebäude mit den adaptiven Komfortmodellen günstiger beurteilt als nach den statischen. Wesentlicher Grund dafür ist, dass die adaptiven Modelle die höhere Temperaturtoleranz explizit berücksichtigen, die nachgewiesenermaßen aus der Möglichkeit zum aktiven Nutzereingriff auf das Raumklima folgt.
Vergleichende Analysen anhand existierender Gebäude
Die Auswertung von über lange Zeiträume gemessenen Raumtemperaturen in neun exemplarisch untersuchten Büroneubauten ohne aktive Kühlung zeigt, dass in einem normalen bis warmen Sommer das Komfortkriterium der alten DIN 1946-2:1994-01 für Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen – unter realem Nutzerverhalten - an weniger als 5% der Betriebszeit überschritten wurde (<130 Stunden). Im extremen Sommer 2003 stießen diejenigen Gebäude, die ausschließlich durch Lüftung entwärmt werden an ihre (Komfort-) Grenze.
Bei allen untersuchten Gebäuden waren im Rahmen eines Förderprogramms frühzeitig entwerferische, bauphysikalische und gebäudetechnische Maßnahmen zur Verbesserung des sommerlichen Raumklimas ergriffen worden. Dies ging jeweils deutlich über die Mindestanforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz gemäß DIN 4108-2:2003-07 hinaus. Sie bilden daher nicht das übliche Baugeschehen ab. In Anbetracht ihrer dokumentierten Baukosten zeigen sie das heute kostenneutral Machbare auf.
Exemplarische Messungen in zwei Bestandsgebäuden zeigen, dass die Einhaltung der Komfortkriterien im Falle aktiver Kühlung kein Problem darstellt, während ohne Kühlung trotz wirksamem Sonnenschutz und moderater Fensterflächenanteile keine befriedigenden Ergebnisse erreicht wurden. Verbesserungspotenziale zeigen die durchgeführten Simulationsstudien auf.
Wege zu angenehmen Raumtemperaturen ohne aktive Kühlung
Die durchgeführten Simulationsrechnungen für einen Standort im gemäßigten Sommerklima haben ebenfalls gezeigt, dass ein Erfüllen der Mindestanforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108-2:2003-7 den thermischen Komfort im Sinne der diskutierten - und von Gerichten verwendeten - Kriterien bereits in normalen Sommern bei realistischem Nutzerverhalten nicht sicherstellt. Die zusätzliche nächtliche Lüftung erbringt nur dann eine wesentliche Verbesserung der Situation:
- wenn baukonstruktiv sichergestellt ist, dass vorhandene massive Bauteile einen intensiven Wärmeaustausch mit der Raumluft haben und
- wenn ein ausreichender Luftwechsel garantiert werden kann (2 h-1). Allein auf der Basis von freier Lüftung ist dies nur in Sonderfällen möglich; Regelfall ist die Ventilator unterstütze Nachtlüftung.
Um die Robustheit des Raumklimakonzepts insbesondere gegenüber einem unangepassten Nutzerverhalten zu sichern, eignet sich der Einsatz von neutralem Sonnenschutzglas. Dies gilt in besonderem Maße für vermietete Räumlichkeiten. Auch ohne Bedienung eines beweglichen Sonnenschutzes wird die externe Wärmelast vermindert. Nachteilig wirkt sich aufgrund der geringeren winterlichen Wärmegewinne der Anstieg des Heizwärmebedarfs um etwa 10% aus (Basiswert 65 kWh/m²a).
Sofern die nach wie vor an wenigen Stunden auftretenden Temperaturen oberhalb der jeweiligen Komfortbereiche gänzlich vermieden werden sollen, stellt eine indirekte Verdunstungskühlung bei vorhandener raumlufttechnischer Anlage eine leistungsfähige Alternative dar. In gleicher Weise gilt dies für die Nutzung des Erdreichs oder des Grundwassers zur sommerlichen Kühlung, sofern die Standortpotenziale und die Baukonstruktion dies zulassen. Im Unterschied zur Nachtlüftung nimmt ihr Kühlpotential bei zeitweise steigenden Außentemperaturen nicht unmittelbar ab.
Die Bedeutung des Klimawandels
Kennzeichen des Klimawandels sind nach Aussagen unterschiedlicher Studien eine je nach Quelle mehr oder weniger intensive Zunahme der Jahresmitteltemperaturen sowie extremer Wetterereignisse. Zu letzteren zählen Verhältnisse wie im Sommer 2003.
Zur Analyse der Konsequenzen für den thermischen Komfort wurden die gemessenen Wetterdaten 2003 für einen sommerheißen Standort als Basis eines weiteren Simulationsszenarios gewählt (Freiburg im Breisgau). Selbst unter Zugrundelegung eines adaptivern Komfortmodells und dementsprechend höheren zulässigen Raumtemperaturen genügt die Ventilator unterstützte Nachtlüftung nicht mehr, um das Referenzgebäude in einem komfortablen Bereich zu betreiben. Bei Zunahme der Außentemperatur nimmt das Kühlpotential der Nachtlüftung ab; die baukonstruktiv vorhandenen Wärmekapazitäten sind lang anhaltenden Hitzeperioden nicht mehr gewachsen. Diese Ergebnisse decken sich mit denen aus den Gebäudemessungen in 2003.
Berücksichtigt man die ansteigenden Temperaturen im Winterhalbjahr relativieren sich zukünftig Maßnahmen zum winterlichen Wärmeschutz gegenüber solchen des sommerlichen Wärmeschutzes. Zwingende Voraussetzung für diese Einschätzung bleibt allerdings ein zeitgemäßer Wärmeschutz und demnach die wärmetechnische Sanierung von Bestandsgebäuden.
Kosten und Wirtschaftlichkeit
Zum Verständnis der mit einem verbesserten sommerlichen Raumklima verbundenen Kosten wurden für ein Referenzgebäude die Investitions- und Nutzungskosten ermittelt.
Die Kosten der betrachteten Kühl- und Lüftungsstrategien unterscheiden sich bereits bei den Investitionen erheblich. Allerdings ist zu beachten, dass die Kosten nicht immer vollständig der Verbesserung des sommerlichen Raumklimas zugeordnet werden können. Beispiel: Während die Investition in eine Sonnenschutzverglasung allein dem Zweck der Senkung der sommerlichen Raumtemperaturen dient, leisten Lüftungsanlagen einen wesentlichen Beitrag zur Lufthygiene. Die heutigen Anforderungen hinsichtlich der luftdichten Bauweise, die dichte Personenbelegung in Bürogebäuden sowie die Minderung der Leistungsfähigkeit bei hohen CO2-Konzentrationen sind wichtige Argumente für eine Ventilator unterstütze Lüftung. Daher wurden nur 50% der Kosten bei der Verbesserung des sommerlichen Raumklimas in Ansatz gebracht. Wenn eine Ventilator unterstütze Lüftung zukünftig generell vorausgesetzt werden kann, verbessert sich die Wirtschaftlichkeit entsprechend deutlich.
Es ergibt sich folgendes Bild:
- Die komplette Ausstattung des Referenzgebäudes mit Sonnenschutzglas führt zu Mehrinvestitionen von 0,6% der üblichen Bauwerkskosten für ein Bürogebäude mittleren Standards (+7 Euro/m²NGF).
- Die einfache Abluftanlage als Mindestausstattung für die wirkungsvolle nächtliche Lüftung verursacht selbst bei anteiliger Kostenberücksichtigung mit 1,45% bereits mehr als die doppelten Mehrinvestitionen (+16 Euro/m²NGF).
- Komplette Zu- und Abluftsysteme unterstützt durch Ventilatorkonvektoren oder eine Deckenkühlung führen zu Mehrkosten von 4,7 bis 5,6% (+50 bis 60 Euro/m²NGF).
Auch wenn die Kosten der Lüftung- und Kühlungssysteme nur anteilig betrachtet werden, sind Sonnenschutzverglasungen deutlich kostengünstiger als alle lüftungstechnischen Maßnahmen. An diesem Beispiel zeigt sich, dass Maßnahmen zur Verringerung der Kühllasten in der Regel wirtschaftlicher sind als solche zur Erhöhung der Wärmeabfuhr.
Betriebsenergieaufwand und Betriebskosten für einfache Abluftanlagen sind im Rahmen des Gesamtbedarfs typischer Bürogebäude vernachlässigbar gering. Demgegenüber schlagen Kühlung und Lüftungsfunktion bei den komplexeren Anlagenvarianten mit etwa 30 kWh/m²a Primärenergiebedarf zu Buche. Dies bedeutet je nach Baustandard 10% (bei 300 kWh/m²a Basiswert, Altbau) bis 30% (bei 100 kWh/m²a, energieeffizienter Neubau) Mehrbedarf. Demgegenüber stehen die Verbesserung der Lufthygiene und die Einhaltung der Komfortkriterien im Sommer.
