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Infrastruktur und Daseinsvorsorge in der Fläche

IzR 1/2.2008, Hrsg.: BBR

Klaus Einig
Regulierung der Daseinsvorsorge als Aufgabe der Raumordnung im Gewährleistungsstaat

Daseinsvorsorge umfasst Dienstleistungen, an deren Angebot ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Vor dem Hintergrund des Gewährleistungsstaates beleuchtet dieser Beitrag die Regulierungspraxis der Daseinsvorsorge durch die Raumordnung. Am Beispiel des Zentrale-Orte-Konzepts wird gezeigt, wie die Raumordung als Meta-Regulierung insbesondere Fachplanungen steuert, um eine Mindestausstattung mit Einrichtungen der Daseinsvorsorge in zentralen Orten zu gewährleisten. Danach wird Ko-Regulierung als zweiter Regulierungsmodus der Raumordnung vorgestellt. Regionalplanung, besonders in vom Bevölkerungsrückgang betroffenen Räumen, betreibt durch Netzwerkgovernance gemeinsam mit Behörden und privaten Organisationen eine Anpassung des Angebots von Einrichtungen der Daseinsvorsorge an die gewandelte Nachfrage. Abschließend wird das gesamte Regulierungsregime der Raumordnung aus integrierter Perspektive des Ansatzes responsiver Regulierung thematisiert.

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Titelblatt: Informationen zur Raumentwicklung

IzR 1/2.2008

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