Infrastruktur und Daseinsvorsorge in der Fläche
IzR 1/2.2008, Hrsg.: BBR
Falko Ritter, Karsten Bourwieg, Anne Steinmann
Regulierungsauftrag der Bundesnetzagentur für Universaldienste in der Fläche
Für einige ehemals allein vom Staat getragene und inzwischen privatisierte und wettbewerblich ausgerichtete Versorgungssektoren hat der Gesetzgeber eine Grundversorgung, einen "Universaldienst" geregelt. Dazu zählen Strom, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Deren Märkte unterliegen nunmehr der Regulierung, wobei für die einzelnen Sektoren unterschiedliche Lösungsansätze gelten. Mit der Regulierung beauftragt ist die Bundesnetzagentur. Der Beitrag beschreibt die jeweiligen Rechtsgrundlagen der Grundversorgung bzw. Regulierung sowie aktuelle Aspekte und Einzelfragen und gibt Einschätzungen zur weiteren Entwicklung aus Sicht der Bundesnetzagentur.

