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Kompetenzen und Aufgaben der Raumordnung in der Gestaltung von Kulturlandschaften

Teil B: Umsetzung kulturlandschaftlicher Leitbilder

Zur Umsetzung des Leitbildes "Ressourcen bewahren, Kulturlandschaften gestalten" für die Raumentwicklung in Deutschland werden folgende Handlungsfelder diskutiert und Instrumente empfohlen:

Etablierung eines Entwicklungsauftrages im Raumordnungsgesetz (ROG)

Im ROG ist "Entwicklung" - neben "Ordnung" und "Sicherung" - eine vielfach genannte Aufgabendimension. In Bezug auf "gewachsene Kulturlandschaften" ist jedoch bisher nur der Auftrag des "Erhaltens" formuliert. Da diese statische Auffassung dem dynamischen Charakter der Kulturlandschaften widerspricht, wird eine Erweiterung des Gesetzestextes empfohlen. Aus rechtspolitischer Sicht erscheint es geboten, den Auftrag zum Schutz der Kulturlandschaft um Aufforderungen der "Entwicklung" und "Gestaltung" zu erweitern. In der Systematik des Raumordnungsrechts ist die Entwicklungsdimension stets präsent und in zahlreichen Paragraphen des ROG mitgeführt. Von besonderer Bedeutung ist, dass die Entwicklungsdimension in § 1 und § 2 ROG ständig angesprochen wird.

Stärkung formeller Kompetenzen der Raumordnung zur Koordination der Fachplanungen

Die formelle Vermittlung zwischen Raumordnung und Fachplanungen erfolgt über Raumordnungsklauseln, welche die Beachtung von Zielen der Raumordnung durch die Fachplanungen sicherstellen sollen. In Bezug auf die Kompetenzen zur Gestaltung von Kulturlandschaften besteht zwischen der Raumordnung und der Landschaftsplanung als Fachplanung für Naturschutz und Landschaftspflege eine gewisse Konkurrenz. Während das Naturschutzrecht eine Vielzahl von Instrumenten aufweist, begrenzen sich die formellen Kompetenzen der Raumordnung bisher weitgehend auf die Ausweisung von Vorranggebieten.

Initiierung und Moderation regionaler Entwicklungsprozesse

Während die Regionalplanung in den Leitbildern der Raumordnung aufgefordert wird, Aufgaben der Moderation regionaler Entwicklungsprozesse zu übernehmen, bestehen in der Praxis mit dieser Aufgabe erhebliche Probleme, da die Regionalplanung häufig in Konkurrenz mit anderen Akteuren steht und sie nur bedingt eine neutrale Rolle einnehmen kann. Um die Kompetenzen der Regionalplanung zu erweitern, sollten die personellen und finanziellen Ressourcen der regionalen Planungsstellen gesichert werden.

Erweiterung des Adressatenkreises auf private Flächenutzer und Eigentümer

Die Adressaten der Regionalplanung sind primär die öffentlichen Planungsträger und nicht die privaten Flächennutzer und Landeigentümer, welche die Kulturlandschaften letztlich gestalten. Um die damit verbundenen Umsetzungsdefizite zu reduzieren, sollten Möglichkeiten und Restriktionen der Beteiligung privater Akteure im Rahmen von Modelvorhaben der Raumordnung untersucht werden.

Erweiterung formeller Instrumente der Regionalplanung

Als mögliches neues Instrument der Regionalplanung wurden bereits Vorranggebiete für den Kulturlandschaftsschutz vorgeschlagen. Da es jedoch bereits eine Vielzahl von fachplanerischen Instrumenten zum Landschaftsschutz gibt, die Regionalplanung eher "verschlankt" werden soll und damit keine Stärkung ihrer Entwicklungsaufgabe verbunden wäre, empfiehlt das Gutachten lediglich eine Integration kulturlandschaftlicher Belange in bestehende Vorranggebietskategorien.

Stärkung informeller Instrumente der Regionalplanung

Im Hinblick auf ergänzende informelle Instrumente der Regionalplanung schlägt das Gutachten die Förderung von drei Ansätzen vor: Regionale Entwicklungskonzepte können auch für die Gestaltung von Kulturlandschaften erprobt werden. Kulturlandschaftliche Fachbeiträge stellen einen Mittelweg zwischen formellen und informellen Instrumenten dar. Interkommunale Kooperationen können über eine projekt-orientierte Arbeitsweise zur Gestaltung regionaler Kulturlandschaften beitragen.

Regionalmanagement und regionale Marketing-Strategien

Die Internationale Bauausstellung Fürst-Pückler-Land ist ein Beispiel für ein kreatives Regionalmanagement zur Gestaltung einer Bergbaufolgelandschaft in Brandenburg. Die IBA wird von einer Sonderorganisation getragen und hat eine befristete Laufzeit von zehn Jahren. Das Gutachten empfiehlt zu prüfen, in welcher Weise dieser strategische Ansatz auch auf andere Kulturlandschaften übertragbar ist und verstetigt werden kann. Vorbild dafür könnten beispielsweise die REGIONALEN in Nordrhein-Westfalen sein.

Ergänzung regionaler Grünzüge durch Regionalparks

Auch wenn Regionale Grünzüge ein bewährtes Instrument der Regionalplanung sind, stellen sie eine restriktive Negativplanung dar. Regionalparks ergänzen dieses Instrument durch eine informelle, positive Entwicklungsplanung und werden in einigen Stadtregionen erprobt. Regionalparks sind als Entwicklungsansatz besonders für suburbane Kulturlandschaften geeignet. Das Gutachten empfiehlt, Mindeststandards für Regionalparks zu entwickeln.

Modellvorhaben der Raumordnung

Schließlich wird die Durchführung von Modellvorhaben der Raumordnung im Bereich Gestaltung von Kulturlandschaften empfohlen, um die Umsetzbarkeit der Empfehlungen des Gutachtens exemplarisch zu erproben und zu analysieren.

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