Flächenbedarfe und kulturlandschaftliche Auswirkungen regenerativer Energien am Beispiel der Region Uckermark-Barnim
Ergebnisse
- Zielanalyse erneuerbare Energien und Kulturlandschaft
- Darstellung des Bestands erneuerbarer Energien und Kulturlandschaften
- Auswirkungen von EE-Nutzungen und Steuerungsmöglichkeiten in der Planungsregion
- Ableitung von Szenarien für den Ausbau der EE-Nutzungen
- Hinweise zur kulturlandschaftsverträglichen Nutzung erneuerbarer Energien
- Abschlussworkshop in Eberswalde
- Zusammenfassung und Endbericht
Zielanalyse erneuerbare Energien und Kulturlandschaft
Im Rahmen der Zielanalyse wurden die energiepolitischen Zielgrößen der Bereitstellung regenerativer Endenergie für Deutschland beschrieben. Auf der Grundlage der nationalen Zielwerte für die Erzeugung regenerativer Energien in den Bereichen Elektrizität, Wärme und Kraftstoff wurde derjenige Anteil regenerativer Energien abgeleitet, den die Region Uckermark-Barnim diesbezüglich im Jahr 2010 erzeugen soll. Weiterhin wurde für Elektrizität, Wärme und Kraftstoff der jeweilige Flächenbedarf ermittelt, den unterschiedliche Erzeugungsketten für 1 GWh benötigen. Das Resultat waren flächenbezogene Kennwerte für elf unterschiedliche Technologien bzw. EE-Nutzungen.
Darüber hinaus wurden teilräumliche Leitbilder für Uckermark-Barnim dargestellt und auf dieser Grundlage Ziele zum Schutz und zur Entwicklung historischer Kulturlandschaften und des Landschaftsbildes zusammengestellt, die für Brandenburg sowie Uckermark-Barnim relevant sind.
Darstellung des Bestands erneuerbarer Energien und Kulturlandschaften
Grundlage möglicher Entwicklungspfade war die Bestandsaufnahme der erneuerbaren Energien in der Planungsregion. Dies geschah insbesondere für Windkraftanlagen, PV-Freiflächenanlagen und dem Anbau von Energiepflanzen, die sich in ihrer Gesamtheit im regionalen Maßstab als flächenintensiv erweisen. Für die Ermittlung der jeweiligen Flächenbedarfe ist eine Methode gewählt worden, die von den Auffassungen des Auftraggebers abweicht. In diesem Zusammenhang wurden auch die wirtschaftlichen und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie die standörtlichen Eignungsmerkmale der Region dargelegt. Ein Überblick über die Entwicklungs- und Ausbautendenzen schloss die Betrachtung ab.
Da sich EE-Nutzungen immer in den Kontext einer gewachsenen Kulturlandschaft einfügen, erfolgte gleichermaßen die Betrachtung historischer und ästhetisch hochwertiger Kulturlandschaften und hochwertiger Landschaftsbilder. In diesem Zusammenhang wurde eine Bewertungsmethodik für schützenswerte Kulturlandschaftsräume entwickelt und am Beispiel des Raumes Gartz umgesetzt. Auch hier gibt es unterschiedliche Auffassungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer hinsichtlich der Akzenzuierung der inhaltlichen Ausrichtung der Kulturlandschaftsbewertung.
Auswirkungen von EE-Nutzungen und Steuerungsmöglichkeiten in der Planungsregion
Von Windkraftanlagen, PV-Freiflächenanlagen und dem Anbau von Energiepflanzen gehen typische Umweltwirkungen aus. Die für den regionalen Maßstab relevanten Auswirkungen auf die Kulturlandschaft geben Hinweise auf den Steuerungsbedarf in Uckermark-Barnim. Es wurden Instrumente und Steuerungsmöglichkeiten beschrieben, die insbesondere auf der Ebene der Regionalplanung einen zielgerichteten Ausbau der EE-Nutzungen erlauben. Zum anderen ergaben sich insbesondere für die PV-Freiflächenanlagen Beurteilungsgrundlagen und Kriterien, wie entsprechende Anlagen mit dem Erhalt und der Entwicklung schützenswerter Kulturlandschaftsräume zu vereinbaren sind.
Ableitung von Szenarien für den Ausbau der EE-Nutzungen
Da der Ausbau der erneuerbaren Energiequellen von unterschiedlichen Rahmenbedingungen abhängt, wurden Szenarien für den maximalen Ausbau der Photovoltaik und des Energiepflanzenanbaus entworfen und der verfügbaren Fläche in Uckermark-Barnim gegenübergestellt. Dabei wurde auf die Jahre 2010 und 2023 Bezug genommen. Die verfügbare Fläche ergab sich aus der landwirtschaftlichen Anbaufläche abzüglich bestimmter Flächenanteile für den Erhalt von Dauergrünland, dem Anbau von Lebens- und Futtermitteln, den Flächenforderungen für Naturschutz, für Kompensationsflächen gemäß Eingriffsregelung sowie für Ziele der Raumordnung.
Die Szenarien zeigen auf, dass ab dem Jahr 2020 der Umstand eintritt, dass vor dem Hintergrund der gesetzten Annahmen und dem forcierten Ausbau von Raps oder Weizen die verfügbare Fläche in der Region annährend mit EE-Nutzungen belegt sein wird. Dabei sind die vorhandenen Potenziale weitgehend ausgeschöpft.
Hinweise zur kulturlandschaftsverträglichen Nutzung erneuerbarer Energien
Auf der Grundlage der teilräumlichen Leitbilder lassen sich unterschiedliche Entwicklungspfade für den Ausbau erneuerbarer Energien ableiten - insbesondere für den Ausbau der Windkraft, Photovoltaik und des Energiepflanzenanbaus. Um einen konkreten Entwicklungspfad festzulegen, ist es erforderlich, dass die Planungsbehörde die zentralen Akteure im Sinne eines Regionalmanagements einbezieht. Eine offen geführte Leitbilddiskussion trägt dazu bei, mögliche Interessengegensätze abzubauen, die Akzeptanz für erneuerbare Energien zu erhöhen und die Umsetzung in den Teilräumen zu fördern.
Im Rahmen einer Konfliktanalyse wurde am Beispiel des Amts Gartz veranschaulicht, welche Empfindlichkeit bzw. Schutzwürdigkeit historische Kulturlandschaften, hochwertige Landschaftsbildräume und Schutzgebiete gegenüber Windkraft, PV-Freiflächenanlagen und Energiepflanzenanbau aufweisen.
Abschlussworkshop in Eberswalde
Der vor politischen Entscheidungsträgern in Brandenburg, regionalen Akteuren und Experten aus Wissenschaft und Praxis durchgeführte Abschlussworkshop hatte zum Ergebnis, dass die vorgestellte Konzeption einen umsetzbaren und innovativen Ansatz für die regionale Entwicklung erneuerbarer Energien darstellt. Dieser Ansatz müsste allerdings konkretisiert, von einer Landesplanung aus eingeführt und immer auf die aktuelle Planungspraxis bezogen werden. Dies betrifft in Uckermark-Barnim derzeit die Fortschreibung des regionalen Teilplans Windkraftnutzung.
Zusammenfassung und Endbericht
Die vorgestellt Methodik zum Schutz und Gestaltung der Kulturlandschaft im Zuge des Ausbaus erneuerbarer Energien basiert auf den Merkmalen der Kulturlandschaft im Raum Gartz und kann erst auf der Grundlage einer landesweiten "Eichung" bzw. Skalierung der Empfindlichkeitsklassen auf andere Regionen übertragen werden.
Vor dem Hintergrund der getroffenen Annahmen der Szenarien kommt es ab dem Jahr 2023 zu einer starken Flächenkonkurrenz in der Region, wenn nicht sogar Flächenverknappung, wenn schwerpunktmäßig Raps und Weizen angebaut wird und dabei auch weitere Flächenansprüche umgesetzt werden (zum Beispiel Erhalt Dauergrünland, Anbau von Lebens- und Futtermitteln, Flächenforderungen Naturschutz, Kompensationsflächen und Ziele der Raumordnung). Da die Ergebnisse entscheidend von den Rahmenbedingungen abhängen, können sie nicht unmittelbar auf andere Regionen übertragen werden. Insbesondere die Entscheidung des Landwirts, ob er Energiepflanzen oder Nahrungs- und Futtermittel anbaut, kann planerisch kaum gesteuert werden.
Die Bedeutung des Ansatzes liegt darin, dass auf der einen Seite eine Regionalisierung nationaler Zielgrößen für die Erzeugung erneuerbarer Endenergieträger vorgenommen wird, auf der anderen Seite die Potenziale der Region untersucht werden und die Gegenüberstellung der Flächenanforderungen für EE-Nutzungen und der verfügbaren Fläche eine wichtige Entscheidungshilfe und Diskussionsgrundlage für einen nachhaltigen Energiepfad in der Region bereitstellen. Auf dieser Grundlage können sich die regionalen Akteure auf ein kulturlandschaftsverträgliches Leitbild einigen sowie ihre Aktivitäten und Projekte daraufhin bündeln. Die Raumordnungsbehörden sind dann mehr in der Lage, entsprechende Räume planerisch zu sichern und die Kulturlandschaft im Einklang mit dem Ausbau erneuerbarer Energie zu schützen und zu entwickeln.

