Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

4. Projektwerkstatt in Hamburg am 11. November 2010

Veranstaltungen

Am 11. November 2010 fand im Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in Hamburg die abschließende Projektwerkstatt im Rahmen des ExWoSt-Forschungsfeldes "Stadtentwicklungsfonds in Deutschland" statt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand der Rückblick auf die Entwicklungen im Bereich Stadtentwicklungsfonds in den vergangenen zwei Jahren. Die Modellvorhaben präsentierten die erreichten Ergebnisse, resümierten Probleme und Erfolge und skizzierten die weiteren geplanten Entwicklungsschritte.

Einführung in die Projektwerkstatt

Moderation durch Herrn Dr. Jakubowski

Nach der Begrüßung durch den Gastgeber Herrn Rickert (Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg) gab Herr Dr. Jakubowski (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, BBSR) eine inhaltliche Einführung in die Projektwerkstatt und hob die Zielsetzung der Projektwerkstatt hervor, eine Bilanzierung des Status quo von Stadtentwicklungsfonds in Deutschland zu geben. Er formulierte den Wunsch, den eingeleiteten Prozess weiter zu begleiten und konstruktiv weiterzuführen.

Herr Jacob stellte die Entwicklungen in Deutschland im Bereich JESSICA in den letzten fünf Jahren denen auf europäischer Ebene gegenüber. Er resümierte die allgemeine Bedeutung der JESSICA-Initiative für die EU-Strukturpolitik und die Besonderheiten des Einsatzes von EFRE-Mitteln in Stadtentwicklungsfonds. Darüber hinaus fasste er zusammen, welche Akteure in den Implementierungsprozessen von Stadtentwicklungsfonds in den Modellvorhaben von Bedeutung waren und welche Projekttypen künftig für eine Fondsförderung grundsätzlich in Betracht kommen. Er verdeutlichte, dass sich die Tätigkeiten in den anderen EU-Staaten bislang vornehmlich auf die Einrichtung von Holdingfonds konzentriert haben, nun aber auch die konkrete Phase der Implementierung von Stadtentwicklungsfonds anläuft. In der Gesamtschau wurde deutlich, dass die größten Aktivitäten in Bezug zur Einrichtung von Stadtentwicklungsfonds in Regionen mit hohen EFRE-Zuweisungen stattfinden. Obwohl die in diesem Bereich in Deutschland erzielten Fortschritte noch nicht sehr groß sind, stellen sie dennoch einen wichtigen Teil der Bewusstseinsbildung dar. Vor allem im Bereich der verwaltungstechnischen Umsetzung und der Diskussion um die rechtlichen Rahmenbedingungen ist Deutschland im europäischen Vergleich schon sehr weit fortgeschritten.

Modellvorhaben Brandenburg

Herr Hermannek (Investitionsbank des Landes Brandenburg) stellte die neuesten Ergebnisse der Entwicklungen in Bezug zum Stadtentwicklungsfonds Brandenburg vor. Die Marktstudie der BTU Cottbus wurde abgeschlossen, und eine Kontaktstelle "Stadtentwicklungsfonds" für Kommunen und kommunale Gesellschaften soll eingerichtet werden. Eine mögliche, darüber hinausgehende Kooperation mit privaten Unternehmen wird von den Kommunen weitestgehend abgelehnt; auch gestaltet sich die Zusammenarbeit von kommunalen Gesellschaften mit Privaten sehr zurückhaltend. Außerdem wird die auf zehn Jahre angelegte Finanzierung durch den Stadtentwicklungsfonds von den Kommunen als zu kurz angesehen. Insgesamt wird auch die Berichtspflicht des Stadtentwicklungsfonds als Erfolgshindernis gesehen. Neben dem ersten durch den Stadtentwicklungsfonds Brandenburg geförderten Projekt in Schwedt an der Oder (Haus der Bildung und Technologie) werden derzeit weitere Projekte konkret für eine Förderung durch den Fonds geprüft.

Modellvorhaben Hamburg

Herr Rickert (Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt) präsentierte den aktuellen Sachstand aus dem Modellvorhaben Hamburg. Die Finanzierung der Startkapitaleinlage in den Fonds ist nach wie vor offen; es ist geplant, 5 Mio. Euro landeseigene Restmittel aus der Städtebauförderung zu nutzen, die dann im weiteren Verlauf auf 10 Mio. Euro aufgestockt werden sollen. Die Vergabe der Fondsdarlehen soll ausschließlich an Private erfolgen (auch in Kombination mit Zuschussförderungen). Zukünftig soll auch Kapital sozial motivierter Anleger als Finanzierungsquelle des Stadtentwicklungsfonds Hamburg erschlossen werden. Auf die Einlage von EFRE-Mitteln wird zunächst verzichtet, da sich der durch die EFRE-Nutzung zusätzlich entstehende Verwaltungsaufwand bei relativ geringen EFRE-Fördermitteln Hamburgs derzeit nicht lohnt. Die Förderrichtlinie ist jedoch so ausgefertigt, dass sie den Bestimmungen zur Verwendung von EFRE-Mitteln entspricht und somit eine spätere Einlage von EFRE-Mitteln problemlos realisiert werden könnte. Die Verwaltungskosten werden in der Pilotphase separat als verlorene Zuschüsse abgerechnet. Die Projektauswahl erfolgt zweistufig (Freie Hansestadt Hamburg, Bank) basierend auf den bestehenden Projektideen aus den integrierten Stadtteilentwicklungskonzepten.

Modellvorhaben Rheinland-Pfalz

Herr Dr. Tarkan (Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz) erläuterte die jüngsten Entwicklungen in Bezug zum Stadt- und Strukturentwicklungsfonds Rheinland-Pfalz. Anhand des bereits vorgestellten Projektbeispiels einer Industriebrache (Förderbedarf durch Fehlbetrag bei den Finanzierungskosten) wurde der Einsatz aller in Frage kommenden Finanzierungsinstrumente des Fonds – auch im Vergleich zur bestehenden Zuschussförderung – bewertet. Die Berechnung zu dem betrachteten Beispielprojekt zeigte, dass der Einsatz von Darlehen den Zuschussbedarf des Projektes im Vergleich zu den anderen Instrumenten am weitesten reduzieren könnte. Es wurde jedoch bislang noch nicht geprüft, welche Zinsspanne der Fonds anbieten kann. Grundsätzlich ist nur eindeutig geklärt, dass die abschließende Entscheidung über die Vergabe einer Förderung durch den Fonds beim Land verbleiben soll. Dies ist auch bei den anvisierten Einzelfördervolumina wirtschaftlich zu vertreten, da sich für Banken Projektförderungen erst ab einer Größe von 1 Mio. Euro lohnen.

Modellvorhaben Nordrhein-Westfalen

Herr Kindsmüller (NRW Bank) stellte für das Modellvorhaben Nordrhein-Westfalen klar, dass der zwischenzeitliche Regierungswechsel sich nicht negativ auf die grundsätzlich positive politische Haltung gegenüber einer Umsetzung eines Stadtentwicklungsfonds ausgewirkt hat. Sollte jedoch der Nachtragshaushalt in NRW nicht verabschiedet werden, droht der geplante Stadtentwicklungsfonds zu scheitern. Mittlerweile wird in NRW zum Einstieg in einen Stadtentwicklungsfonds mit einem Fondsvolumen von 10 Mio. Euro geplant. Ursächlich für diese Reduzierung (von ursprünglich 50 Mio. Euro) ist die undeutliche Rechtslage bezüglich der Finanzierbarkeit von Refinanzierungskosten (z.B. für die Bereitstellung der nötigen Kofinanzierung für EFRE-Mittel) aus den Erträgen des Stadtentwicklungsfonds, die mit einem Schreiben der GD Regio vom 10. September 2010 neu aufgetreten ist. Diesem Schreiben folgend dürften Erträge aus dem Fonds nicht zur (Teil-)Finanzierung des nationalen Kofinanzierungsbeitrags für den Stadtentwicklungsfonds eingesetzt werden. Aufgrund dieser Unsicherheit wird der verkleinerte Fonds mit EFRE-Mitteln und der dazugehörigen Kofinanzierung aus Landesmitteln befüllt, um so zu einer in jedem Falle rechtskonformen schnellen Umsetzung zu gelangen.

Modellvorhaben Kreditanstalt für Wiederaufbau

Herr Dr. Pöhler erklärte, dass von Seiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) keine weitere Entwicklung an dem Bewertungstool und dem Fondsprodukt stattgefunden hat, weil man sich innerhalb der KfW im Zuge der Wirtschaftskrise für ein zwischenzeitliches Stoppen bei der Neuentwicklung von Risikoprodukten entschieden hatte. Seit Herbst 2010 wird das Thema "Stadtentwicklungsfonds" jedoch wieder intensiver analysiert. Nach Gesprächen mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) wird ein möglicher Stadtentwicklungsfonds nun innerhalb der KfW ergebnisoffen geprüft und mögliche weitere Schritte werden zusammen mit dem BMVBS eruiert.

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