Am 1. Januar 2016 trat die Wohngeldreform in Kraft. Damit verbesserten sich die Wohngeldleistungen für einkommensschwächere Haushalte, um die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen zu können. Die Zahl der Wohngeldhaushalte stieg um 37% auf rund 631.000 Haushalte an. Durch die Wohngeldreform wurden viele Haushalte wohngeldberechtigt, deren Einkommen zuvor die Grenzen für einen Wohngeldanspruch überschritten. Außerdem konnten Haushalte durch die Leistungsverbesserungen in das vorrangige Wohngeldsystem wechseln, die vorher Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhielten.
Die vorliegende Publikation belegt mit vielen Karten und regionalisierten Analysen die positiven Effekte der Wohngeldreform 2016 auf den regionalen Wohnungsmärkten. So deckte das Wohngeld 2016 durchschnittlich ein Drittel der Wohnkosten der Empfängerhaushalte ab. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch der reinen Wohngeldhaushalte stieg von 115 Euro am Jahresende 2015 auf 157 Euro Ende 2016. Das Wohngeld hilft als staatlicher Mietzuschuss dabei, die Mietensteigerungen abzufedern, die in den letzten Jahren generell auf den deutschen Wohnungsmärkten zu beobachten sind.
Ansprechpartner:
Nina Oettgen (
nina.oettgen@bbr.bund.de
)
Ernst Degener (
ernst.degener@bbr.bund.de
)
Inhalt
Vorwort
- Wohngeld: Eigenschaften und Vorteile
- Wohngeldreform 2016 erreicht Haushalte in allen Regionen
- Empfängerhaushalte: Vor allem Familien und Rentner
- Mieten der Wohngeldhaushalte bilden das preisgünstigste Wohnungsmarktsegment ab
- Monatlicher Wohngeldbetrag hat sich in allen Regionen erhöht
- Mieten und Zuschussquoten: Wohngeld deckt ein Drittel der Miete ab
- Lastenzuschuss: Wohngeld unterstützt auch Eigenheimbesitzer
- Ausblick: Ansatzpunkte für die nächste Wohngeldreform