Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

Dokumenttyp: Fachbeitrag Datum 16.11.2007 Stärkere Berücksichtigung der Städte in der EU-Strukturfondsförderung 2007 bis 2013

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Die Stellung der Städte im strukturpolitischen Förderkanon der EU wurde bereits in der Förderperiode 2000 bis 2006 im Vergleich zu den Vorperioden weiter gefestigt. In der aktuellen Förderperiode 2007 bis 2013 kommen weitere Ergänzungen hinzu.

Die verbesserte Position der Städte lässt sich an folgenden Punkten festmachen:

  • "Städtische Gebiete" wurden als neue und eigenständige Förderkategorie eingeführt.
  • Die förderfähigen Maßnahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) wurden um Maßnahmen zur Erneuerung der städtischen Problemgebiete ergänzt.
  • Die europäische Gemeinschaftsinitiative URBAN, in deren Mittelpunkt die Förderung stark problembehafteter Städte und Stadtteile stand, kam als weitere Säule der Städteförderung durch die EU-Strukturpolitik hinzu.
  • Auch der Europäische Sozialfonds (ESF) erhielt stärkere lokale Bezüge, indem er auch zur stärkeren Berücksichtigung lokaler Beschäftigungsinitiativen einschließlich territorialer Beschäftigungspakte beitragen konnte.

In der aktuellen Förderperiode 2007 bis 2013 gibt es darüber hinaus weitere Änderungen und Ergänzungen hinsichtlich einer Städteförderung:

  • Die Strategischen Leitlinien wünschen die Berücksichtigung des territorialen Aspekts der Kohäsionspolitik in der Umsetzung der EU-Strukturpolitik. Hierbei soll der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung im Mittelpunkt stehen.
  • Die Präambel der Rahmenverordnung mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds greift dies auf und fordert angesichts der Bedeutung der nachhaltigen städtischen Entwicklung und des Beitrags insbesondere mittelgroßer Städte zur Regionalentwicklung, die Rolle der Städte bei der Programmplanung stärker zu berücksichtigen.
  • Um dies sicherzustellen, verlangt Artikel 11 ("Partnerschaft") der Rahmenverordnung die Einbindung der zuständigen regionalen und lokalen städtischen Behörden bei der Programmplanung.
  • Wesentliche Grundlage der Städteförderung ist der neue Artikel 8 "Nachhaltige Stadtentwicklung" der EFRE-Verordnung. Demzufolge kann der EFRE bei Maßnahmen zur nachhaltigen Stadtentwicklung die Förderung der Entwicklung partizipativer, integrierter und nachhaltiger Strategien unterstützen, mit denen der starken Konzentration von wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Problemen in den städtischen Gebieten begegnet werden soll.
  • Ferner kann der ESF nach Artikel 2 der ESF-Verordnung Maßnahmen zur Förderung der sozialen Eingliederung, insbesondere auch durch einen Zugang benachteiligter Menschen zur Beschäftigung, und die Maßnahmen zur Verringerung nationaler, regionaler und lokaler Disparitäten bei der Beschäftigung mitfinanzieren. Insbesondere die Bekämpfung der lokalen Disparitäten der Beschäftigung beinhaltet eine städtische Dimension.
  • Um die Hebelwirkung der Strukturfonds zu erhöhen, gibt es in der neuen Förderperiode durch Artikel 44 der Rahmenverordnung erstmals die Möglichkeit zur Einrichtung eines Stadtentwicklungsfonds. Mit JESSICA (Joint European Support for Sustainable Investment in City Areas) soll der Bedarf an innovativen, privatwirtschaftlich ausgerichteten Finanzierungsmöglichkeiten für städtische Entwicklungsmaßnahmen angesprochen werden. Prioritär sollen solche Maßnahmen über Kredite gefördert werden, die in ein integriertes Konzept eingebettet sind und in der Umsetzung auf eine privat-öffentliche Partnerschaft (PPP) setzen.

Damit diese Angebote der Strukturfondsverordnungen realisiert werden können, müssen in den entsprechenden Programmplanungsdokumenten, also dem Nationalen Strategischen Rahmenplan (NSRP) und den Operationellen Programmen der Länder, die Grundlagen unter Berücksichtigung der regionalen Problemlagen und politischen Prioritäten gelegt werden. So kann nach Artikel 27 der Rahmenverordnung der NSRP auch Aktionen für die nachhaltige Stadtentwicklung festlegen. Nach Artikel 37 können aus dem EFRE finanzierte Operationelle Programme auch Angaben zur Behandlung des Fragenkomplexes der nachhaltigen Stadtentwicklung beinhalten.

Am 16. Juni 2006 hat der Europäische Rat eine erneuerte Europäische Nachhaltigkeitsstrategie verabschiedet. Darin heißt es unter anderem: "Angesichts der wichtigen Rolle der lokalen und regionalen Ebenen bei der Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung und beim Aufbau von Sozialkapital besteht das allgemeine Ziel darin, nachhaltige Gemeinschaften in städtischen und ländlichen Gebieten aufzubauen, in denen Bürgerinnen und Bürger leben und arbeiten und gemeinsam eine hohe Lebensqualität schaffen."

Die neuen Verordnungen haben den Mitgliedstaaten und deren Städten ein Angebot gemacht, dieses Ziel auch mit Mitteln der europäischen Strukturfonds zu unterstützen. Die deutsche Entwicklungsstrategie, wie sie im NSRP, formuliert ist, legt die Grundlagen für die Schaffung nachhaltiger Gemeinschaften in städtischen Gebieten. Die Länder sind gefordert, im Rahmen der Umsetzung ihren Beitrag zu leisten.

Wie nach der AGENDA 2000 hat auch schon jetzt die Diskussion um die Reform der Strukturfonds 2014 bis 2020 eingesetzt. Hintergrund ist die Halbzeitbewertung der Finanziellen Vorausschau durch die EU-Kommission 2008/2009 und die nach der Rahmenverordnung vorgeschriebenen Strategieberichte der Mitgliedstaaten (Artikel 29). Hierbei müssen die Mitgliedstaaten bis spätestens 2009 einen Bericht über den Erfolg des Finanzmitteleinsatzes nach den gesetzten Prioritäten erstellen. In den Jahren 2010 und 2013 erstellt die Kommission bis spätestens bis zum 1. April einen Strategiebericht mit einer Zusammenfassung der Berichte der Mitgliedstaaten, die vom Europäischen Rat geprüft wird (Artikel 30). Wenn es im Rahmen der Berichtspflichten gelingt, den Beitrag der "Städtischen Dimension" für Wachstum und Beschäftigung zu belegen, könnten hieraus positive Konsequenzen für eine Finanzmittelausstattung nach 2013 erwachsen.

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Kontakt

  • Dr. André Müller
    Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
    Referat RS 3 „Europäische Raum- und Stadtentwicklung“
    Telefon: +49 228 99401-2341
    E-Mail: andre.mueller@bbr.bund.de

  • Gregor Lackmann
    Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
    Referat RS 1 „Raumentwicklung“
    Telefon: +49 228 99401-2344
    E-Mail: gregor.lackmann@bbr.bund.de

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