Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

Dokumenttyp: Fachbeitrag Datum 17.06.2021 Ziele der Städtebauförderung

Wie haben sich die Ziele der Kommunen in den Begleitinformationen im Jahr 2020 verglichen mit 2017 verändert?

In den Begleitinformationen der Städtebauförderung beschreiben die Kommunen, welche Ziele sie mit ihrer Gesamtmaßnahme verfolgen. In einer Analyse untersuchte das BBSR diese Frage mit der Wörterbuch-Methode bis zum Programmjahr 2017: Einer Auswahl übergeordneter Ziele ordnete die Autorin Stichworte zu, anhand derer sie die Texte durchsuchte. Die Ergebnisse lassen sich insofern interpretieren, als die Kommunen in den kurzen Texten für sie besonders wichtige Themen aufgreifen. Aufgrund verschiedener methodischer Limitierungen sind die Ergebnisse als tendenzielle Einschätzung zu verstehen und keinesfalls als genaues Abbild städtebaulicher Projekte.

2020 hat eine Umstrukturierung der Städtebauförderung stattgefunden, bei der die bis dato sieben Programme auf drei Programme konzentriert wurden. Mit der Verwaltungsvereinbarung 2020 haben Bund und Länder zudem Änderungen vorgenommen, die sich auf die untersuchte Schwerpunktsetzung stadtentwicklungspolitischer Themen auswirken könnten. Nach Art. 3 (Abs. 2) sind Maßnahmen zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel im Rahmen der Gesamtmaßnahme seit 2020 Fördervoraussetzung. Erstmalig förderfähig sind Maßnahmen zum Einsatz digitaler Technologien (städtebauliche Vernetzung von Infrastrukturen, Daten und Netzen). Trotz dieser Änderungen gab es eine hohe Kontinuität: Die bisherigen Förderinhalte bleiben erhalten und die meisten zuvor geförderten Maßnahmen wurden in die neue Programmstruktur überführt (93 Prozent). Daher stellt sich die Frage, wie sich die Ziele der Kommunen geändert haben.

Das Bild zeigt ein Säulendiagramm zu den Zielen der Städtebauförderung. Das Ziel Wohnen hat den höchsten Anteil mit 57%. Darauf folgen die Ziele Zentrenentwicklung, Mobilität/Verkehr, Umwelt/Klima und Digitales.

Die meistgenannten Themen im Jahr 2020 waren – wie bereits 2017 – das Wohnen, die Zentrenentwicklung/Innenentwicklung und Mobilität/Verkehr. Über alle drei Themen berichteten die Kommunen öfter als 2017, vor allem zu Mobilität und Verkehr (46 im Vergleich zu 37 Prozent). Zudem enthielten die Zielbeschreibungen der Kommunen 2020 deutlich häufiger die Themen Umwelt und Klima (38 im Vergleich zu 12 Prozent). Sehr wahrscheinlich ist dieser Anstieg ein Effekt der neuen Fördervoraussetzung. Die Anwendung der Fördervoraussetzung für überführte Maßnahmen gibt die Verwaltungsvereinbarung zwar nicht zwingend vor. Es soll jedoch eine Überprüfung der städtebaulichen Planung im Hinblick auf Klimaschutz und Klimaanpassung erfolgen. Aufgrund der begrenzten Aussagekraft der Zielbeschreibungen muss an dieser Stelle offen bleiben, in welchem Umfang bereits bestehende Maßnahmen ein neues „Label“ bekommen oder neue Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel initiiert werden.

Ein Effekt der neuen Fördermöglichkeiten im Bereich Digitalisierung ist dagegen nicht zu erkennen. Der in der VV Städtebauförderung 2020 gesetzte Anreiz bedarf wahrscheinlich auf kommunaler Ebene weiterer Vorbereitungen, damit er sich in den vorliegenden städtebaulichen Gesamtmaßnahmen adäquat abbilden lässt und stringenter in die Zielformulierung einfließt. In beiden Jahren – 2017 und 2020 – berichteten die Kommunen für etwa ein Prozent der Gesamtmaßnahmen über digitale Themen. Auch wenn Erfahrungen aus der Programmbegleitung zeigen, dass Digitalisierung auch im Kontext der Stadtentwicklung in vielen Kommunen relevant ist, so schlägt sich dies (noch) nicht in den Begleitinformationen nieder.

Kontakt

  • Madeline Kaupert
    Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
    Referat RS 4 „Städtebauförderung, Soziale Stadtentwicklung“
    Telefon: +49 228 99401-2309
    E-Mail: madeline.kaupert@bbr.bund.de

Diese Seite