Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

Handlungsfelder

Datengestützte Analysen. Rund 600 Indikatoren ermöglichen räumliche und zeitliche Vergleiche sowohl bezogen auf administrative als auch siedlungsstrukturelle Einheiten (etwa städtische und ländliche Räume). Studien thematisieren die Situation auf den Wohnungs- und Immobilienmärkten (Nachfrage- und Angebotsindikatoren auf den Wohnungsmärkten, Mieten und Preise, Wohnkostenbelastung, Anbieter). Regional differenzierte Prognosen (Bevölkerung, Haushalte, Erwerbspersonen, Neubaubedarf) ergänzen das breite Spektrum der Analysen.

Umsetzung von Ressortforschungsprogrammen. Das BBSR identifiziert Forschungslücken und damit den Forschungs- und Förderbedarf in den Themenbereichen des Ressorts. Neben der fachlichen Vorbereitung gehört dazu die Entwicklung von Forschungsleitfragen, die Vergabe, Abwicklung und Qualitätssicherung der Projekte. Das BBSR verantwortet eine Vielzahl von Programmen in den Politikfeldern des Ressorts, u. a. Experimenteller Wohnungs- und Städtebau, Modellvorhaben der Raumordnung und Innovationsprogramm Zukunft Bau.

Umsetzung von Investitions- und Förderprogrammen. Hierzu gehört die fachliche Vorbereitung, Begleitung bei der Auswahl, Zuwendung, fachliche und administrative Steuerung bis zur Verwendungsnachweisprüfung. Die Programme umfassen derzeit über 1.700 Maßnahmen in den Kommunen.

Geschäfts- und Kompetenzstellen. Im BBSR sind zahlreiche Geschäfts- und Kompetenzstellen von Initiativen des Bundes angesiedelt (z. B. Smart Cities, Maßnahmenpaket Baukostenbegrenzung und Fachkräftesicherung, Nachhaltiges Bauen und Ökobilanzierung, Nationale Stadtentwicklungspolitik, Internationale Bauausstellungen sowie Historikerkommission – Bauen und Planen im Nationalsozialismus).

Umsetzung gesetzlich zugewiesener Aufgaben. Im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes baut das BBSR ein Kompetenzzentrum Regionalentwicklung am Standort Cottbus auf. Das Raumordnungsgesetz weist dem Institut die Aufgabe zu, ein Raumbeobachtungssystem zu betreiben sowie über die räumliche Entwicklung dem Bundestag zu berichten. Das BBSR wird für den Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz ein Monitoring etablieren. Das Wohngeldgesetz bindet das Institut in die Berechnung des Wohngeldes ein.

Vorbereitung zur Umsetzung verfassungsrechtlicher Aufgaben. Artikel 104b Abs. 4 GG legt fest, dass über die Finanzhilfen Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat auf Verlangen über die Durchführung der Maßnahmen und die erzielten Verbesserungen zu unterrichten sind. Für die Städtebauförderung betreibt das BBSR nicht nur ein Monitoring, sondern schafft auch die Grundlagen für Evaluationen. Für die Förderung im Bereich des sozialen Wohnungsbaus nach Artikel 104d wird dieses System aufgebaut.

Die spezifische Expertise der einzelnen Fachreferate in diesen Handlungsfeldern wird auf den Seiten der Referate unter der Rubrik Struktur vorgestellt.

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