Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

Forschungsprojekt: Praxis-Check Baugebote

Projektsteckbrief

  • Status Abgeschlossen
  • Laufzeit Januar 2020 – Dezember 2021
  • Programm ExWoSt

In innerstädtischen Baulücken, Brachen oder sonstigen Mindernutzungen steckt enormes Potenzial für den dringend benötigten Wohnungsbau. Doch häufig bleibt dieses ungenutzt. Dem kann mit dem Baugebot nach § 176 BauGB entgegengewirkt werden. Das Forschungsvorhaben stand deshalb unter der Leitfrage, wie dem Baugebot zu einem stärkeren und effizienten Einsatz zugunsten des Wohnungsbaus verholfen werden kann.

Ausgangslage

Kommunale Bodenpolitik neu aufzustellen bzw. richtig zu justieren ist aktuell eine der großen Herausforderungen der Stadtentwicklung. Das betrifft insbesondere die Schaffung von Wohnraum. Dabei sind im Sinne einer vorrangigen Innenentwicklung die vielfach vorhandenen Innenentwicklungspotenziale durch Baulückenschließung, Aktivierung von Brachflächen, Nachverdichtung sowie Umwidmung konsequent zu nutzen.

Aus vielfältigen Gründen ist es schwierig, diese Potenziale zu mobilisieren. Ursachen für die fehlende Bebauung sind unter anderem die private Bodenbevorratung, der spekulative Grundstückshandel, das fehlende Interesse der Eigentümerinnen und Eigentümer an einer Bebauung des Grundstücks sowie die fehlende Akzeptanz der Grundstücksnachbarn und Anwohnerschaft im Umfeld.

Demgegenüber steht eine Reihe von Ansätzen und Instrumenten, die auf eine Aktivierung ungenutzter Baurechte in Baulücken oder auf Brachen gerichtet sind, dieses Ziel bisher aber aus den genannten Gründen nur bedingt erreichen. Hat die Kommune mithilfe eines Baulückenkatasters Flächen ermittelt, die für die Bebauung mobilisiert werden können, fehlt es ihr dafür oft an dem erforderlichen „langen Atem“ oder dem praktikablen Instrumentarium.

Das Baugebot nach § 176 BauGB ist zwar für diese Fälle grundsätzlich anwendbar und kann dazu genutzt werden, Anreize für ein kooperatives Handeln der Eigentümerinnen und Eigentümer zu geben, wegen der Eingriffsintensität ist das Baugebot jedoch an besondere Voraussetzungen gebunden. Um diesen gerecht zu werden, ist der Einsatz des Baugebots mit erheblichem Aufwand verbunden. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Instrument bisher noch nicht angewandt wurde und sich die Verwaltung neues Wissen dazu aneignen muss, was der Regelfall ist. Das liegt allerdings nicht nur an den hohen Voraussetzungen des Baugebots, sondern auch an der mitunter festzustellenden Scheu der Kommunalpolitik, Eingriffsinstrumente wie das Baugebot zu nutzen.

Ziel

Das Forschungsvorhaben hat die rechtlichen und faktischen Gründe für die beschriebenen Zurückhaltung beim Einsatz des Baugebots gemäß § 176 BauGB untersucht. hat Es ist der Frage nachgegangen, wie das Baugebot zukünftig einen wesentlichen Beitrag zur Innenentwicklung und insbesondere zur Schaffung von Wohnraum leisten kann. Damit einhergehend wurden die Möglichkeiten ausgelotet, das Baugebot verstärkt einzusetzen. Dabei wurde insbesondere untersucht, welche Grundstückstypen und -merkmale sich für einen breiteren Einsatz von Baugeboten in der Praxis eignen. Dafür wurde mit Hilfe der Idealtypus-Bildung analysiert, welche Fallkonstellationen zur Anwendung kommen können und auch sollten.

Die Beantwortung dieser Fragestellungen erfolgte in einem engen Dialog mit neun ausgewählten Kommunen, die über einen stärkeren Einsatz des Baugebots nachdenken oder bereits auf dem Weg dorthin sind. Diese wurden im Rahmen eines Praxis-Checks intensiv einbezogen.

Im Ergebnis wurden Empfehlungen für das tatsächliche und rechtliche Vorgehen für einen in Qualität und Quantität gesteigerten Einsatz von Baugeboten in der Praxis erarbeitet. Kern waren Erkenntnisse zu den rechtlichen Voraussetzungen des Baugebots, zu den Abläufen und Prozessen und zum Zusammenspiel mit anderen formellen, aber auch informellen Instrumenten wie Entwicklungskonzepten und städtebaulichen Verträgen.

Auftragnehmer des Forschungsprojekts war das Deutsche Institut für Urbanistik gGmbH, Berlin.

Kontakt

  • Mathias Metzmacher
    Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
    Referat WB 8 „Wohnen und Gesellschaft“
    Telefon: +49 228 99401-2620
    Fax: +49 228 9910 401-2620
    E-Mail: mathias.metzmacher@bbr.bund.de

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