Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

Förderung der Bauforschung

Die Bauforschungsförderung erfolgte in der Zeit von 1956 - 2007 auf der Grundlage des Gesetzes zur Reform des Wohnungsbaurechts (§ 43 WoFG).

Der Bund unterstützte damit Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durch finanzielle Zuwendungen. Dabei ging es insbesondere um die

  • Senkung der Baukosten und die
  • Rationalisierung im Wohnungsbau

unter Berücksichtigung des ökologisch orientierten Bauens und des gesunden Wohnens.

Mit der Bauforschungsförderung verbesserte zum einen der Bund selbst seine Erkenntnisgrundlagen für neue bau- und wohnungspolitische Initiativen, zugleich diente sie aber auch den verschiedenen Fachrichtungen der Bauwissenschaft und der Bauwirtschaft.

Die Bauforschungsförderung als eine reine Antragsforschung sollte innovative Entwicklungen von Unternehmen, Hochschulen, Planern und sonstigen im Bauwesen Beteiligten anstoßen und wohnungspolitische Ziele unterstützen.

Die Auslobung der zweckgebundenen Fördermittel (etwa 1,2 Mio. EURO) erfolgte jährlich mit Angabe von Schwerpunktthemen sowie Erläuterungen zu aktuellen und fachpolitischen Fragen des Bauens und Wohnens.

Über die Fachinformationsdienste des Fraunhofer-Informationszentrums Raum und Bau (IRB) sind die Ergebnisse veröffentlicht.

Seit dem Jahr 2008 werden die Zuwendungen der Antragsforschung im Baubereich über die Forschungsinitiative Zukunft Bau ausgelobt.
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