Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

Forschungsprojekt: Testlauf Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz

Projektsteckbrief

  • Status Abgeschlossen
  • Laufzeit Januar 2018 – Januar 2020
  • Programm MORO

Die großen Flutkatastrophen der letzten Jahrzehnte, u.a. an Elbe, Oder und Donau, gaben Anlass, die Hochwasservorsorge auch in raumordnerischer Hinsicht voranzutreiben. Mit der Novellierung des Raumordnungsgesetzes (ROG) im Jahr 2017 wurde der Bund in § 17 Absatz 2 Satz 1 ROG ermächtigt, länderübergreifende Raumordnungspläne für den Hochwasserschutz als Rechtsverordnung aufzustellen.

Projektlaufzeit: Januar 2018 – Januar 2020

Zum Projekt

Zur Vorbereitung eines solchen Raumordnungsplans führte das zuständige Bundesministerium zusammen mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung umfangreiche Untersuchungen durch. Wesentliche Bestandteile waren zwei Modellvorhaben der Raumordnung (MORO). In diesem Zuge haben die Forschungsnehmer bis Januar 2020 einen Testplan für einen Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz (BRPH) entwickelt und auf seine Auswirkungen hin überprüft.

Kernbestandteile dieses "Testlaufs" waren Online-Beteiligungen zur Qualifizierung der Planinhalte sowie simulierte "Erörterungstermine" in den Piloträumen untere Elbe und Rhein. Innerhalb der Piloträume konnten mit dem Planungsraum III Schleswig-Holstein und der Region Rhein-Neckar Fokusgebiete gewonnen werden, um konkrete Planungsfälle und Anpassungserfordernisse detailliert zu diskutieren. Am Beteiligungs- und Konsultationsprozess nahmen Vertreterinnen und Vertreter aus Raumordnung und Wasserwirtschaft, aus der Bauleitplanung der beteiligten Regionen, aus Infrastrukturplanungen sowie weitere Expertinnen und Experten teil.

Prozessbegleitend wurden Landesentwicklungspläne sowie ausgewählte Regionalpläne und Bauleitpläne aus den Piloträumen und Fokusgebieten exemplarisch ausgewertet, um auf dieser Basis die durch einen BRPH ausgelösten Anpassungserfordernisse praxisnah abschätzen zu können. Die Zwischenergebnisse wurden während der Projektlaufzeit in einem Beirat reflektiert, wodurch der Testplan iterativ weiterentwickelt werden konnte.

Die finale Fassung vom 9. Januar 2020 umfasst insgesamt 22 Plansätze – zwölf Ziele und zehn Grundsätze der Raumordnung – und gliedert sich in drei Kapitel:

  1. Übergreifende Festlegungen: Hier werden Regelungen vorgenommen, die von grundsätzlicher Natur sind und Rahmenvorgaben für die weiteren Inhalte des Planwerks darstellen (z.B. risikobasierter Ansatz).
  2. Kritische Infrastrukturen und Anlagen, von denen besondere Gefährdungen ausgehen.
  3. Vorbeugender Hochwasserschutz: Hier werden insbesondere die von der Ministerkonferenz für Raumordnung zuvor entwickelten Handlungsschwerpunkte zum Hochwasserschutz behandelt.

Der risikobasierte Ansatz bildete die programmatische Klammer des Testplans: Neben der räumlichen Ausbreitung von Hochwassern wurden auch die Wassertiefe und die Fließgeschwindigkeit sowie weitere für den Hochwasserschutz relevante Faktoren berücksichtigt. Mit dieser ganzheitlichen Perspektive findet eine konzeptionelle Annäherung der Raumordnung an die Hochwasserrisikomanagementplanung der Wasserwirtschaft statt. Daher sind die raumordnerischen Vorgaben des Testplans komplementär zu denen der Wasserwirtschaft zu sehen. Das betrifft insbesondere jene Festlegungen, bei denen der Wasserwirtschaft keine unmittelbaren oder im Hinblick auf die Steuerungswirkung nur eingeschränkte Regelungsbefugnisse zustehen, etwa im Bereich der vorgenannten kritischen Infrastrukturen oder in deichgeschützten Gebieten.

Im Ergebnis stellten die Forschungsnehmer fest, dass die gesetzliche Voraussetzung der Erforderlichkeit (§ 17 Absatz 2 Satz 2 ROG) für einen länderübergreifenden Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz gegeben ist.

Auf der Grundlage der vorliegenden Projektergebnisse sowie eigener Erwägungen hat nunmehr das für die Raumordnung zuständige Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) entschieden, unter Berücksichtigung bestehender raumplanerischer Regelungen in den Ländern und in Anlehnung an die Regelungsstrukturen der Wasserwirtschaft einen länderübergreifenden Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz aufzustellen.

Auftragnehmer des Projektes waren agl Hartz · Saad · Wendl Landschafts-, Stadt- und Raumplanung (Saarbrücken), plan + risk consult – Prof. Dr. Greiving & Partner - Ingenieurgesellschaft für Raumplanung und Umweltforschung (Dortmund), Fachanwalt für Verwaltungsrecht Frank Reitzig (Berlin), geomer GmbH (Heidelberg) sowie für den Online-Dialog in Phase 2 eine Kooperation mit Zebralog GmbH (Bonn).

Kontakt

  • Dr. Matthias Furkert
    Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
    Referat RS 9 „Raumordnung, raumbezogene Fachpolitiken“
    Telefon: +49 228 99401-2134
    E-Mail: matthias.furkert@bbr.bund.de

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