Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

Forschungsprojekt: Baukultur für das Quartier –
Prozesskultur durch Konzeptvergabe

Ergebnisse

Ergebnisse des Forschungsprojekts

Empfehlungen für die Konzeption und Durchführung von Konzeptverfahren sind im Folgenden anhand der Chronologie des Verfahrens gesammelt: Zunächst geht es um Aspekte, die vor dem Start eines Verfahrens relevant sind, und um Hinweise im Zusammenhang mit dem Preis der zu verkaufenden Grundstücke; dann darum, abgeleitet aus den Zielen des Verfahrens die Kriterien und Anforderungen zu definieren. Darauf folgen Empfehlungen für den zentralen Abschnitt jedes Konzeptverfahrens, die Bewerbungsphase, und im Anschluss daran die Bewertung. Schließlich folgen Empfehlungen zur abschließenden Qualitätssicherungsphase.

Vor dem Verfahren

  • Konzeptverfahren können für Stadtpolitik und Stadtverwaltung neue Gestaltungsspielräume bei der Entwicklung von Stadtteilen und Einzelgrundstücken eröffnen. Grundlage dafür ist ein kommunaler Diskurs darüber, wie Menschen in der Stadt leben wollen und wie die Stadt entwickelt werden soll. Daraus lassen sich Ziele und Rahmenbedingungen für derartige Verfahren ableiten.
  • Entscheidend für den Erfolg eines Konzeptverfahrens ist es, (stadtplanerische, wohnungspolitische, etc.) Ziele für das Verfahren zu definieren, an denen sich die Rahmenbedingungen, die Regeln und die Vorgehensweisen während des gesamten Prozesses orientieren.
  • Es ist sinnvoll, Konzeptverfahren in umfassendere Prozesse und Programme zu integrieren: Kommunale Konzepte und Pläne, Beteiligungsformate, Integration mit Planungsprozessen, angepasste Verfahren für verschiedene Zielgruppen, Möglichkeiten der Kooperation zwischen Käuferinnen und Käufern, gegebenenfalls auch die Kombination mit anderen Verfahrensformen.
  • Ein wesentlicher Vorteil von Konzeptverfahren hinsichtlich der baukulturellen und sozialen Qualität ist die Tatsache, dass solche Verfahren besondere Akteurinnen und Akteure anziehen: vielfältige, kleinere, ungewöhnliche, innovativere Akteurinnen und Akteure und solche, die eine besondere Agenda etwa in sozialer, kultureller und auch baukultureller Hinsicht verfolgen. Eine wichtige Voraussetzung dafür sind niedrige Einstiegsschwellen ins Verfahren. Es braucht also Verfahrensarten, bei denen eine Teilnahme mit vergleichsweise geringem finanziellem Aufwand möglich ist. Die Qualifizierung der Projekte im Verfahrensverlauf kann auch schrittweise erfolgen und muss nicht in gesamtem Umfang zu Projektbeginn umgesetzt werden.
  • Wie niedrig Eintrittsschwellen anzulegen sind, hängt von den Zielen des Verfahrens und den Eigenschaften der gewünschten Teilnehmerinnen und Teilnehmern ab. Um den Zugang zu Verfahren zu erleichtern, ist es beispielsweise in vielen Fällen sinnvoll, auf Architektur als Entscheidungskriterium erst einmal zu verzichten. Die Bedingungen eines Architekturwettbewerbs sollten danach ausgerichtet werden, dass das beste Projekt gewinnt und nicht jenes, das mit dem größten Darstellungsaufwand präsentiert wird. Analog dazu geht es auch bei Konzeptverfahren darum, gute Akteurinnen und Akteure zu fördern, die nicht unbedingt einen Architekturentwurf mit dem Risiko des Scheiterns im Verfahren finanzieren können, und nicht jene, die sich am besten präsentieren. Aus diesem Grund sind hohe Teilnahmeschwellen oft nicht der beste Weg. Natürlich muss die architektonische Qualität im Gesamtprozess gesichert werden, aber dafür eignen sich auch iterative Vorgehensweisen und prozessuale Qualitätssicherung.
  • Wesentlich für die Konzeption eines solchen Verfahrens ist es, den Aufwand möglichst sowohl für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer als auch für die ausschreibende Stelle zu minimieren; aber dort, wo das für die Qualität des Resultats sinnvoll ist, die notwendigen Anforderungen und damit den notwendigen Aufwand zu verlangen und einzusetzen.
  • Bestimmte Zielgruppen (etwa Baugemeinschaften, Genossenschaften, gemeinwohlorientierte Akteurinnen und Akteure) lassen sich im Rahmen solcher Verfahren dadurch fördern, dass ein gewisser Anteil der Grundstücke für diese Zielgruppen reserviert wird. So macht es beispielsweise München. Diese Zielgruppen müssen demzufolge nicht mit „professionelleren“, finanziell besser ausgestatteten Akteurinnen und Akteuren konkurrieren und die Rahmenbedingungen des Verfahrens können an ihre Bedürfnisse angepasst werden. Andererseits kann es für „konventionelle“ Akteurinnen und Akteure (ob das nun städtische Wohnungsbaugesellschaften oder gewerbliche Bauträger sind) durchaus befruchtend sein, wenn sie in Konkurrenz mit neuen, innovativen Zielgruppen treten müssen.
  • Ein wichtiges Element der Aktivierung (z. B. für Altgenossenschaften) kann sein, inaktive Akteurinnen und Akteure zu Kooperationen mit neuen, innovativen Akteurinnen und Akteuren zu ermuntern.
  • Die regelmäßige und konsequente Durchführung von Konzeptverfahren kann dazu beitragen, gewünschte Zielgruppen ganz allgemein als Akteurinnen und Akteuren der Stadtentwicklung zu fördern, die dann auch über solche Verfahren hinaus positiven Einfluss auf die Stadtentwicklung gewinnen können: Die Verfahren fördern die Entstehung einer Szene oder Kultur von qualitätsorientierten Akteurinnen und Akteuren. Das war beispielsweise bei den neuen Genossenschaften in München der Fall, die herausragende Projekte realisierten, auch wenn durch das Verkaufsverfahren selbst keine erhöhten Anforderungen an diese Projekte gestellt wurden, weil die zweite Verfahrensstufe entfiel. Solche Akteurinnen und Akteure beeinflussen auch das Handeln „konventionellerer“ Zielgruppen. So entstehen Austausch und gegenseitiges Lernen zwischen „professionellen“ und neuen Akteurinnen und Akteuren.
  • Bei der städtebaulichen Planung der Stadtteile, deren Grundstücke in einem Konzeptverfahren verkauft werden sollen, ist auf die Anforderungen der gewünschten Zielgruppen Bedacht zu nehmen, etwa hinsichtlich der Grundstücksgrößen, der Parzellierung, der Verortung im Areal. Diesbezüglich ist die Tübinger Vorgehensweise interessant, bei der erst nach der Entscheidung im Verfahren parzelliert wird. Derartiges ist allerdings nur im Rahmen eines robusten städtebaulichen Konzepts möglich.
  • Wesentlich für die Zugänglichkeit solcher Verfahren sind die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen. Beides lässt sich erreichen durch sorgfältig formulierte Ausschreibungsunterlagen samt gut erläuterten Auswahlkriterien, durch Veröffentlichung der Entscheidung (nachvollziehbare Protokolle) sowie öffentlich zugängliche Information über die Resultate, also die siegreichen Projekte. Allfällige datenschutzrechtliche Probleme können Verantwortliche ausräumen, indem die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Veröffentlichung zustimmen müssen.
  • Konzeptverfahren brauchen Information für die interessierte Öffentlichkeit über Verfahren, Entscheidungen und Resultate. Wenn Rahmenbedingungen des Konzeptverfahrens adaptiert werden, soll das gegenüber der Öffentlichkeit erklärt und begründet werden.
  • Der Effekt von Konzeptverfahren lässt sich vergrößern, wenn auch private Grundeigentümerinnen und -eigentümer davon überzeugt werden, in Kooperation mit der Stadt oder alleine solche Verfahren durchzuführen. Tübingen etwa konnte ein Konzeptverfahren auf Aurelis-Grundstücken durchführen, in einigen anderen Städten war das mit städtischen Töchtern möglich (Berlin, Köln, Leipzig). Hamburg kaufte in einem Areal die Grundstücke, die im Konzeptverfahren an Baugemeinschaften abgegeben werden sollten, vom Eigentümer wieder zurück.
  • Konzeptverfahren sind für vielfältige Rahmenbedingungen geeignet: Sowohl für gemeinschaftliche Wohnformen als auch für innovative Entwicklerinnen und Entwickler im Allgemeinen. Sie können für kleine und große Grundstücke und Areale durchgeführt und sowohl für Verkauf als auch für die Vergabe von Erbbaurecht eingesetzt werden.
  • Es ist dem Erfolg und der Akzeptanz eines solchen Verfahrens förderlich, wenn die lokale Akteursszene beziehungsweise die engagierte Zivilgesellschaft vor Festlegung der detaillierten Rahmenbedingungen an der Ausarbeitung dieser Rahmenbedingungen beteiligt wird – etwa in Form von „Runden Tischen“ oder Feedbackmöglichkeiten hinsichtlich Anforderungen und Auswahlkriterien. Natürlich ist es sinnvoll, derartige Konsultationen bei regelmäßiger Anwendung von Konzeptverfahren von Zeit zu Zeit zu wiederholen. Zur Vorbereitung und Bekanntmachung eines Verfahrens kann eine Interessensbekundungsphase sinnvoll sein.

Preis

  • Für Konzeptverfahren sollten entweder ausschließlich qualitative Kriterien und ein fixierter Preis eingesetzt werden, oder, wenn das Preiskriterium unbedingt nötig ist, sollte der Preis in der Bewertung insgesamt ein geringeres Gewicht als die qualitativen Kriterien zusammengenommen besitzen. Ein Anteil von 30 Prozent soll jedenfalls nicht überschritten werden.
  • In Konzeptverfahren soll, soweit rechtlich möglich, der Druck auf den Bodenmarkt nicht an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer weitergegeben werden.
  • Es ist sinnvoll, Möglichkeiten für reduzierte Preise für jene Akteurinnen und Akteure auszuschöpfen, die dafür Entsprechendes leisten, zum Beispiel bezahlbares Wohnen und herausragende Qualität bieten.
  • Grundstücke müssen von Kommunen (je nach landesrechtlicher Situation) meist „in der Regel“ zum Verkehrswert und „in der Regel“ basierend auf gutachterlicher Verkehrswertermittlung verkauft werden. Das bedeutet, dass bei nicht regelhaften Verkäufen davon abgewichen werden kann. Besondere Anforderungen an die Konzepte lassen sich preismindernd einsetzen. Das hilft herausragenden Konzepten, weil hohe Grundstückskosten die Möglichkeiten etwa für soziale und ökologische Qualitäten reduzieren.
  • Das Modell Erbbaurecht ist – neben seinen anderen Vorteilen – für die Umsetzung innovativer Konzepte besonders geeignet, weil die Vertragspartnerinnen und -partner aneinander gebunden bleiben und im Erbbaurechtsvertrag langfristig wirksam konkrete Vorgaben für die Nutzung gemacht werden können. Außerdem reduziert das Modell die Kosten vor dem Beginn der Nutzung.
  • Für weniger finanzstarke Akteurinnen und Akteure ist eine Anhandgabephase nach der Verfahrensentscheidung sinnvoll, in der die Finanzierung vorbereitet werden kann. Der Kaufvertrag wird dabei nicht unmittelbar nach der Entscheidung im Verfahren, sondern erst nach dieser Phase abgeschlossen. Der Kaufpreis ist für die Dauer der Anhandgabe zu fixieren.

Kriterien, Anforderungen

  • Konzeptverfahren eignen sich, baukulturelle und wohnungspolitische Vorgaben für die Nutzung der ausgeschriebenen Grundstücke zu machen, etwa hinsichtlich Städtebau, Nutzungsmischung, hochwertiger Erdgeschossnutzung, Bestandserhaltung, Freiraumgestaltung, Quartiersbezug, Wohn­formen und Anteile geförderten Wohnungsbaus etc.
  • Konzeptverfahren sollen generell von den Einreichungen eine Auseinandersetzung mit dem Quartier fordern, von Aussagen zum Quartiersbezug über spezifische Angebote fürs Quartier bis zu geplanten Kooperationen. Solche Verfahren sind vorrangig dann sinnvoll, wenn sie nicht nur das einzelne Grundstück oder Gebäude, sondern auch den Mehrwert für das Quartier im Blick haben.
  • Ebenso kann die Nennung von Kooperationspartnerinnen und -partnern (Trägerinstitutionen, Nutzerinnen und Nutzer, Gewerbetreibende etc.) sowie deren Beteiligung bei der Konzepterstellung verlangt oder erwünscht und bewertet werden.
  • Die Auswahlkriterien müssen in der Ausschreibung genannt, klar und deutlich formuliert und fundiert erläutert sein, damit die eingereichten Konzepte auf die Anforderungen entsprechend reagieren können. Ebenso ist die Art der Bewertung zu nennen (qualitativ-vergleichend, quantitativ). Es braucht die Balance zwischen der Klarheit und Eindeutigkeit der Kriterien und der Offen­heit der Ausschreibung für innovative, auch unerwartete Konzepte. Die Mitglieder des Gremiums sollen in der Ausschreibung genannt sein. Es sollen nicht zu viele verschiedene Kriterien vorgegeben werden.
  • Wichtigste Grundlage für die Ausschreibungsunterlagen und für die Bewertung der eingereichten Projekte ist der Zusammenhang zwischen Zielen, Auswahlkriterien, Anforderungen und Jurykompetenzen. Die mit einem Verfahren verbundenen (städtebaulichen, wohnungspolitischen etc.) Ziele sind die Grundlage für die Entscheidung darüber, welche Auswahlkriterien eingesetzt werden sollen – und welche nicht. Es sollen nur jene Kriterien angewandt werden, die es erlauben, die Projekte hinsichtlich der gewünschten Ziele und Qualitäten (und ihrer Realisierbarkeit) zu bewerten. Anhand dieser Kriterien ist dann festzulegen, welche Anforderungen für die Bewertung nötig sind, also welche Unterlagen abzugeben sind und welche Ausarbeitungen verlangt werden. Die Kriterien sind ebenso entscheidend dafür, mit welchen Personen das Auswahlgremium zu besetzen ist. Für alle vorgegebenen Kriterien muss die entsprechende Kompetenz im Gremium vertreten sein. Wenn es im Entscheidungsgremium keine Expertise für ein Kriterium gibt, ist es auch unnötig, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Ausarbeitungen dafür abzuverlangen. Das bedeutet, die Linie von gewünschten Zielen und Qualitäten über die Auswahlkriterien und die Anforderungen bis zu den im Entscheidungsgremium vertretenen Kompetenzen muss konsistent sein.
  • Grundsätzlich sollen so wenige Anforderungen wie möglich und so viele und anspruchsvolle wie unbedingt nötig gestellt werden.
  • Auch wenn Elemente solcher Verfahren von üblichen Grundstücksverkäufen oder von Architekturwettbewerben übernommen werden können, ist es möglich und sinnvoll, Konzeptverfahren stärker interdisziplinär anzulegen, also ein breites Spektrum an Kriterien einzusetzen.
  • Zu anspruchsvolle Kriterien (sowohl Zulassungskriterien als auch Auswahlkriterien) verhindern die Teilnahme wichtiger Akteurinnen und Akteure und reduzieren somit die Auswahl hochwertiger Konzepte – die Verfahren sollen grundsätzlich so offen wie möglich und so eingeschränkt wie unbedingt nötig aufgesetzt werden: Es ist wichtig, zu fokussieren und Ziele klar zu machen. Das erleichtert innovative Angebote im Unterschied zu schematischen Vorgaben.
  • Zu hohe Hürden durch Zulassungskriterien (Ausschlusskriterien) können dazu führen, dass gute Projekte ausgeschieden werden müssen. Es ist deshalb sinnvoll, nur unbedingt nötige Zulassungs­kriterien vorzugeben und diese durch Auswahlkriterien zu ergänzen, mittels derer die Einreichungen im Vergleich bewertet werden können, statt unterhalb einer gewissen Schwelle automatisch ausgeschieden werden zu müssen.
  • Zu anspruchsvolle Zulassungskriterien sind solche, die zu hohe Vorgaben zu Status und Qualitäten der Bewerberinnen und Bewerber machen oder sich auf umfangreiche für das Verfahren zu liefernde Unterlagen (beispielsweise Finanzierungsunterlagen) beziehen, also nicht niederschwellig sind. Natürlich ist es möglich und sinnvoll, politische Vorgaben für die Projektumsetzung zu machen, die die Grundstückskäuferinnen und -käufer jedenfalls erfüllen müssen. Dazu gehören etwa Anteile geförderten Wohnungsbaus oder Nutzungsmischung. Dabei ist darauf zu achten, dass dadurch keine unnötig hohen Hürden aufgestellt werden.
  • Anforderungen an Konzepte lassen sich auf mehrere Grundstücke/Verfahren/Projekttypen aufteilen, statt jedes Grundstück mit jeder Vorgabe zu belasten. Anforderungen sollten je nach Ort im Quartier angepasst werden. Da im Laufe des Verfahrens eine Kooperation und Absprache zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern kaum möglich ist, kann eine solche Aufteilung der Anforderungen auf verschiedene Grundstücke Synergien fördern und Doppelgleisigkeiten vermeiden.
  • Ist eine solche Aufteilung der Anforderungen nicht möglich, kann es sinnvoll sein, für gewisse Angebote (z. B. Gemeinschaftsflächen, Mobilitätsangebote) wertgleiche Elemente zu definieren, die nach dem Verfahren in einem Abstimmungsprozess getauscht werden können, um eine brauchbare Verteilung im Areal zu erreichen. Wenn die Siegerprojekte also Doppelgleisigkeiten geplant haben, können solche Elemente zu einer synergetischen Vorgehensweise führen.
  • Ebenso können bei mehreren (zeitgleich oder nacheinander stattfindenden) Verfahren unterschiedliche Anforderungen angewandt werden, von städtebaulichen und architektonischen Fragen bis zu Nutzungsmischung, insbesondere auch Gewerbenutzung, bezahlbarem Wohnen und besonderen Wohntypologien.
  • Das Abverlangen von detaillierten Architekturkonzepten ist für die wettbewerbliche Phase solcher Verfahren oft nicht sinnvoll, weil es prohibitiv gegenüber weniger finanzstarken Akteurinnen und Akteuren wirkt. Es kann in vielen Fällen jedoch sinnvoll sein, bereits architektonische Funktions-/Nutzungskonzepte oder die Nennung eines zu beauftragenden Architekturbüros oder einer Liste von Architekturbüros, die zu einem Planungswettbewerb geladen werden sollen, zu verlangen.
  • In einigen Städten kann es sinnvoll sein, die Kooperation mit erfahrenen Architektinnen und Architekten sowie Baubetreuerinnen und -betreuern zu verlangen. Das gilt insbesondere für diejenigen, die noch keine gewachsene Szene an Baugemeinschaften, neuen Genossenschaften oder anderen Akteurinnen und Akteuren besitzen, die affin zu Konzeptverfahren sind, oder ganz generell für nicht professionelle Akteurinnen und Akteure wie Baugemeinschaften.

Bewerbungsphase

  • Für die Darstellung der verlangten Konzepte sollte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern möglichst viel Freiheit gelassen werden – allerdings müssen die eingereichten Konzepte vergleichbar bleiben. Es ist sinnvoll, nicht alles zu definieren, sondern vorrangig Rahmenbedingungen festzulegen, sodass positive Überraschungen unter den eingereichten Projekten möglich sind.
  • Es sollte vor, während und nach dem Verfahren Raum für Eigeninitiative und Engagement der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie anderer beteiligter Akteurinnen und Akteure vorhanden sein.
  • Konzeptverfahren sind eine hervorragende Gelegenheit, die Öffentlichkeit und speziell die lokale Bevölkerung und die Fachöffentlichkeit zu beteiligen, etwa durch Mitarbeit an der Festlegung der Rahmenbedingungen, durch Mitentscheidung im Gremium, durch öffentliche Präsentation und Diskussion der Einreichungen und der Resultate, durch Dokumentation der Verfahrensschritte und Beiträge etc.

Bewertung

  • Der sinnvollste Weg, um innovative Konzepte zu gewinnen, ist die Bewertung durch ein Fachgremium (ähnlich einer Jury eines Architekturwettbewerbs, allerdings mit Kompetenzen entsprechend den Auswahlkriterien). Dadurch können die Konzepte im Vergleich zueinander statt jedes einzeln für sich bewertet werden. Eine Bepunktung über eine Matrix kann auf unerwartete, innovative Konzepte zum Beispiel nicht eingehen und benachteiligt diese daher. Außerdem tendieren Verfahren mit hoher Konkurrenz dazu, dass viele Konzepte die maximale Punktezahl erreichen, sodass die Matrix dann nicht als Entscheidungsgrundlage dienen kann.
  • Wenn jedenfalls eine Quantifizierung der Entscheidung gewünscht ist, sollte diese erst nach einer diskursiv entwickelten, vergleichenden Bewertung auf deren Basis erfolgen.
  • Eine breite, hinsichtlich aller Kriterien fachlich kompetente Jury aus Internen und Externen ist eine hervorragende Grundlage für die inhaltliche und rechtliche Absicherung der Entscheidung. Die Beteiligung der politischen Entscheidungsträgerinnen und -träger an der Jury (am besten alle relevanten Parteien, auch lokale Politik) ist die beste Basis für ein breit getragenes Resultat. Ebenso kann es inhaltlich sinnvoll und vertrauenssteigernd sein, Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinnen- und Bürgerschaft, der Wohnprojekteszene oder der Wohnungswirtschaft in das Gremium aufzunehmen.
  • Es ist sinnvoll, das Zusammenspiel der Projekte untereinander und mit dem Umfeld zu bewerten und in die Entscheidung einzubeziehen – vorbildlich dafür ist das in Tübingen eingesetzte „Ampelsystem“. Wenn so vorgegangen wird, sollte die Ausschreibung das jedenfalls deutlich machen.
  • Eine qualifizierte Entscheidung gewinnt durch die persönliche Präsentation der Konzepte durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
  • Die Vorgehensweise bei der Entscheidung kann dem Schema eines Architekturwettbewerbs folgen, um detaillierte Information fair bereitzustellen, Anforderungen zu klären und die Einreichungen zu bewerten: Nennung von klaren und offenen Auswahlkriterien in einer gut formulierten Ausschreibung, Informationsveranstaltungen, Vor-Ort-Begehungen, Kolloquium mit dem Auswahlgremium, schriftliche Fragenbeantwortungen, Vorprüfung der eingereichten Konzepte, vergleichende Entscheidung durch das interdisziplinäre Gremium anhand der Auswahlkriterien, Veröffentlichung des Protokolls und Information über das Resultat, etwa in Form einer Ausstellung.

Qualitätssicherungsphase

  • Anstatt bei Verfahrensbeginn maximal ausgearbeitete Konzepte zu verlangen, sollten zunächst nur kurze Konzeptdarstellungen mit Fokus auf zentrale Anliegen und Ziele des Verfahrens verlangt werden. Alles Weitere sollte mittels schrittweiser Qualifizierung entwickelt werden. Begleitende Gremien oder Prozessbegleitungen können diese Schritte unterstützen.
  • Gleichzeitig sollten die wichtigsten Ziele des Verfahrens und gewünschte Eigenschaften der ausgewählten Einreichungen klar dokumentiert und über den Verlauf der Projektentwicklung verfolgt werden, um gegebenenfalls, bei Verlust wichtiger Eigenschaften, gegensteuern zu können – dafür braucht es Instrumente.
  • Methoden der Qualitätssicherung sind beispielsweise vertragliche Regelungen (Kaufvertrag, Erbbaurechtsvertrag, städtebaulicher Vertrag) gegebenenfalls mit Strafgebühren, Nachzahlungsverpflichtungen und Rückauflassungsklauseln, Absicherung im Grundbuch, Anhandgabephasen mit abschließender Überprüfung oder Kommentierung, Gestaltungsleitfäden, Gestaltungsbeiräten und anderen begleitenden Gremien, Abstimmungsrunden etc.
  • Wenn Qualitäten vereinbart werden und gesichert werden sollen, dann braucht es die Kapazitäten, um diese Vereinbarungen zu überprüfen.
  • Die Integration von Bürgerbeteiligung oder Beteiligung wichtiger Stakeholder bereits in der Qualifizierungsphase kann zur Qualität der Resultate beitragen.



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