Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

Forschungsprojekt: In der Regel Baukultur –
Gestaltqualität in Regelverfahren

Projektsteckbrief

Trotz überzeugender Argumente wird der Planungswettbewerb nur bei einigen Vergaben für Planungsleistungen öffentlicher Auftraggeberinnen und Auftraggeber in Deutschland eingesetzt. Ein Forschungsteam untersuchte nun die Möglichkeiten, die unterschiedliche Planungsverfahren im Hinblick auf Qualitätssicherung und Öffentlichkeitsbeteiligung bieten.

Ausgangslage

Planungswettbewerbe bieten höchste Qualitätssicherheit bei größtmöglicher Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Vergabe. Die vergleichende Diskussion vieler verschiedener Entwürfe für dieselbe Aufgabe führt zu einem fundierten Erkenntnis- und Meinungsbildungsprozess. Die Einbindung aller Entscheidungsträger in den Beurteilungsprozess bereitet den weiteren Planungs- und Umsetzungsprozess optimal vor.

Die im Auftrag des BMUB 2013 durchgeführte Studie "Evaluierung der zeitlichen und monetären Aufwendungen für offene und nicht offene Planungswettbewerbe" belegt, dass Planungswettbewerbe zeitlich wie monetär nicht ausschlaggebend negativ auf die Planungs- und Bauzeit beziehungsweise auf die Planungs- und Baukosten wirken.

Dies sind überzeugende Argumente für den Planungswettbewerb. Er wird jedoch nur bei einigen Vergaben für Planungsleistungen öffentlicher Auftraggeberinnen und Auftraggeber eingesetzt. Die Zahl der durchgeführten Wettbewerbe von Kommunen, Landkreisen, Ländern und des Bundes ist gering und der Planungswettbewerb – insbesondere der offene –  ist eher die Ausnahme als das Regelverfahren.

Das Bild stellt eine Gruppe von Frauen und Männern während einer Jurysitzung eines Planungswettbewerbs dar. Die Gruppe befindet sich inmitten von Entwurfsplänen und stimmt zu einem der Entwürfe ab. Preisgerichtssitzung im Planungswettbewerb

Ziel

Das Forschungsteam untersuchte die Möglichkeiten unterschiedlicher Planungsverfahren in Hinblick auf Qualitätssicherung und Öffentlichkeitsbeteiligung und erhob Daten zur Fortschreibung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Dabei flossen auch Erfahrungen aus konkurrierenden Verfahren privater Auftraggeberinnen und Auftraggeber ein.

Abschließend setzte das Forschungsteam die gewonnenen Erkenntnisse in konkrete Handlungsempfehlungen sowohl für die Auslegung und Anwendung des geltenden Vergaberechts als auch zur weiteren Gestaltung des Rechtsrahmens um.

Auftragnehmer war C4C | competence for competitions, achatzi dahms GbR, Nachauftragnehmer waren das IfS – Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik GmbH und Raue LLP Rechtsanwälte.

Kontakt

  • Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
    Referat RS 7 „Baukultur, Städtebaulicher Denkmalschutz“

    E-Mail: rs7@bbr.bund.de

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