Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

Forschungsprojekt: Evaluierung der Wohngeldreform 2016

Projektsteckbrief

In der Studie wurde die Entwicklung des Wohngeldes im Zeitraum 2009 bis 2015 analysiert und der daraus resultierende Reformbedarf (inkl. ex ante Erwartungen) dargestellt sowie eine ex post-Wirkungsanalyse der Wohngeldreform 2016 durchgeführt. Außerdem wurden regionale Aspekte der Wohngeldsystematik analysiert.

Ausgangslage

Wohngeld unterstützt als Zuschuss einkommensschwache Haushalte bei der Finanzierung von angemessenem und familiengerechtem Wohnraum. Es wird geleistet, damit einkommensschwächere Haushalte mit Einkommen oberhalb des Grundsicherungsniveaus die Wohnkosten für Wohnraum tragen können.

Am 1. Januar 2016 trat die Wohngeldreform mit unterschiedlichen Leistungsverbesserungen in Kraft. So wurden die Tabellenwerte (Höhe des Wohngeldes) erhöht, die Höchstbeträge für Miete und Belastung in den Mietenstufen angehoben und höhere Frei-, Abzugs- und Pauschbeträge eingeräumt. Zudem wurden die Mietenstufen regional neu festgelegt. Diese Leistungsverbesserungen kamen Haushalten zugute, die bereits vor der Reform Wohngeld bezogen hatten, sowie Haushalten, die reformbedingt erstmals einen Wohngeldanspruch hatten, weil ihr Einkommen vorher zu hoch war um Wohngeld zu erhalten (sog. Hereinwachser). Von der Wohngeldreform profitierten aber auch Haushalte, die bisher auf Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII angewiesen waren (sog. Wechsler).

Es wurde erwartet, dass von der Wohngeldreform bundesweit rund 660.000 Haushalte profitieren. Darunter wären rund 200.000 Haushalte, die durch die Reform erstmals oder wieder einen Wohngeldanspruch erhalten. Deswegen war auch ein erheblicher Anstieg der Wohngeldausgaben erwartet worden.

Ziel

Ziel des Projektes war die Evaluierung der am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Wohngeldreform. Im Fokus standen die ökonomische Betrachtung der einzelnen Reformkomponenten mit ihren Wirkungen und die Frage, ob die Wirkungen den Erwartungen entsprechend eingetroffen waren. Anhand der Entwicklung von Empfängerzahlen, Leistungshöhe, Reichweite für unterschiedliche Zielgruppen sowie Gesamtausgaben für das Wohngeld seit 2009 wurde analysiert, ob die angestrebten Ziele erreicht wurden. Auch das Ausmaß des Wechsels von Haushalten zwischen dem Wohngeld und den Leistungssystemen der Grundsicherung nach SGB II und SGB XII wurde evaluiert.

Die Effekte der Reform bezüglich der Wohnkostenbelastung wurden ebenso untersucht wie regionale Effekte, insbesondere in Zusammenhang mit den Mietenstufen und den Höchstbeträgen für Miete und Belastung. Insgesamt wurde damit ermittelt, inwieweit die Ausgaben und die Inanspruchnahme nach 2009 (allein) durch die Konjunkturentwicklung und andere Faktoren zu erklären waren und wie sich Ausgaben und Empfängerzahlen voraussichtlich weiterentwickelt hätten. Empfehlungen zur künftigen Gestaltung des Wohngeldrechts wurden ebenfalls abgeleitet.

Evaluierung der Wohngeldreform 2016 BBSR-Online-Publikation Ausgabe 13/2020 |

Kontakt

  • Nina Oettgen
    Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
    Referat WB 8 „Wohnen und Gesellschaft“
    Telefon: +49 228 99401-1220
    E-Mail: nina.oettgen@bbr.bund.de

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