Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

Forschungsprojekt: Nachweis des Energiestandards zur Umsetzung einer Klimakomponente im Wohngeld

Projektsteckbrief

In Wohnungen mit einem hohen energetischen Standard liegen die Kaltmieten oft über den Höchstbeträgen nach § 12 Wohngeldgesetz. Damit sind sie für Wohngeldhaushalte oft nicht bezahlbar. Die Anhebung der Höchstbeträge der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung für Wohnungen ab einem bestimmten Energiestandard ist eine treffsichere und praktikable Möglichkeit zur Integration einer Klimakomponente im Wohngeld. In diesem Forschungsvorhaben sollte ein einfaches, praktikables und rechtssicheres Verfahren zum Nachweis des Energiestandards entwickelt werden.

Projektlaufzeit: Oktober 2017 – Dezember 2018

Ausgangslage

Die Realisierung der politisch gesetzten Klimaschutzziele im Bereich der Wohngebäude bedarf vielfältiger Maßnahmen, die die Bundesregierung im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 einschließlich des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) beschlossen hat. Dazu gehört auch die Prüfung der Einführung einer Klimakomponente im Bereich des Wohngelds.

Das hierzu vorliegende Gutachten "Machbarkeits- und Umsetzungsstudie für eine Klimakomponente im Wohngeld" (>> weitere Informationen) hat mit der Ausdifferenzierung der Miethöchstbeträge in Abhängigkeit von energetischen Effizienzstandards einen mit der Wohngeldsystematik kompatiblen Vorschlag unterbreitet und darüber hinaus die Auswirkungen auf die Zahl der Wohngeldhaushalte wie auch auf die zusätzlichen Wohngeldausgaben im Rahmen von Simulationsrechnungen abgeschätzt. Zur Festlegung geeigneter Energieeffizienzstandards wurden in der Machbarkeitsstudie erste Überlegungen angestellt und auch mögliche Nachweisverfahren benannt.

Die Herausforderung bei der Entwicklung eines Nachweisverfahrens bestand darin, mit möglichst wenigen energetisch relevanten Kenngrößen den energetischen Zustand des Gebäudes zu beschreiben. Zudem sollten diese Angaben möglichst vom Leistungsempfänger oder dessen Vermieter erhoben werden. Dabei sollte eine Treffsicherheit des energetischen Standards gewährleistet sein.

In der Neubau- und Sanierungspraxis von Gebäuden mit hohem Energiestandard treten Gebäudekonzepte in Erscheinung, bei denen der Wärmeschutz der Gebäudehülle grenzwertbildend zur Erlangung eines bestimmten Energiestandards wirkt. Daneben wirkt in weiteren Gebäudekonzepten die Anlagenkonfiguration grenzwertbildend. Das zu entwickelnde Nachweisverfahren musste das insofern widerspiegeln, als dass die Effizienz beider Aspekte – der Wärmedämmung und der Anlagentechnik – hinreichend berücksichtigt wird.

Ziel

In diesem Forschungsprojekt waren die Anforderungen an das Verfahren zum Nachweis des Energiestandards zu konkretisieren. Zur Ermittlung einer Klimakomponente im Wohngeld wurde ein Verfahren entwickelt, das sich im Spannungsfeld zwischen einer praktikablen, einfachen Datenerhebung und einer zielführenden, hinreichend genauen Beschreibung des energetischen Zustandes der Gebäudehülle und der Anlagentechnik bewegt. Dabei sollte das Verfahren trotz der Verschiedenheit der praktisch vorkommenden Gebäudekonzepte rechtssicher anwendbar sein und Ergebnisse liefern, die verwaltungseinfach in der Wohngeldberechnung eingesetzt werden können.

Auftragnehmer des Projektes war das Institut Wohnen und Umwelt (IWU), Darmstadt.

Kontakt

  • Franziska Bensch
    Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
    Referat WB 8 „Wohnen und Gesellschaft“
    Telefon: +49 228 99401-1289
    E-Mail: franziska.bensch@bbr.bund.de

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