Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

Forschungsprojekt: Mikrosimulation und Vorschläge zur Leistungsverbesserung des Wohngelds

Projektsteckbrief

Das Wohngeld in Form eines steuerfreien Zuschusses zur Miete oder zu den Lasten für selbst genutzten Wohnraum unterstützt einkommensschwächere Haushalte bei der Finanzierung ihrer angemessenen und familiengerechten Wohnkosten. Die Bedeutung des Wohngelds als wichtige sozialpolitische Leistung hat gerade vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren steigenden Mieten in den Ballungszentren zugenommen. Im Rahmen des Forschungsvorhabens werden Vorschläge zur Leistungsverbesserung und Weiterentwicklung des Wohngelds erarbeitet und Mikrosimulationsrechnungen zu deren Wirkung durchgeführt.

Ausgangslage

Nach den letzten Wohngeldreformen zum 1.1.2016 und zuvor zum 1.1.2009 ist im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung für die 19. Legislaturperiode erneut eine Anpassung des Wohngelds vorgesehen. Zudem soll laut Koalitionsvertrag geprüft werden, wie das Wohngeld mit den Leistungen des Kinderzuschlags und dem Unterhaltsvorschuss besser abgestimmt werden kann.

Ziel

Vor diesem Hintergrund soll das Forschungsvorhaben Vorschläge zur möglichen Leistungsverbesserung und Weiterentwicklung des Wohngeldrechts (z.B. zur Vorbereitung der nächsten Wohngeldanpassung) erarbeiten. Dafür werden umfangreiche Mikrosimulationsrechnungen zur Wirkung mehrerer alternativer Änderungen des Wohngeldgesetzes durchgeführt.

Des Weiteren sollen die Kostenwirkungen der Reformvorschläge für den Bundeshaushalt und die Länderhaushalte ermittelt werden, um unterschiedliche Reformvarianten in ihren finanz- und wohnungspolitischen Konsequenzen beurteilen zu können.

Schließlich soll das Projekt das BMI bei der Haushaltsplanung des Wohngelds unterstützen. Zur Bewertung von Gesetzesvorhaben anderer Ressorts werden zudem die Auswirkungen eventueller (Sozial-)Rechtsänderungen auf das Wohngeld simuliert (z. B. Anzahl Wohngeldempfänger, Wohngeldausgaben), um die Wechselwirkungen des Wohngelds mit anderen sozialpolitischen Instrumenten wie der Grundsicherung oder dem Kinderzuschlag zu berücksichtigen.

Nach § 39 WoGG berichtet die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag alle zwei Jahre bis zum 30. Juni über die Durchführung des Wohngeldgesetzes und über die Entwicklung der Mieten für Wohnraum. In den zum 30. Juni 2019 zu erstellenden Wohngeld- und Mietenbericht 2018 fließen Erkenntnisse aus dem Forschungsvorhaben mit ein.

Auftragnehmer

  • Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
    Dr. Ralph Henger
    Konrad-Adenauer-Ufer 21
    50668 Köln

    E-Mail: henger@iwkoeln.de

Kontakt

  • Nina Oettgen
    Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
    Referat WB 8 „Wohnen und Gesellschaft“
    Telefon: +49 228 99401-1220
    E-Mail: nina.oettgen@bbr.bund.de

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