Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

Forschungsprojekt: Verbesserung der Datengrundlagen zur Festlegung der Mietenstufen im Wohngeld

Projektsteckbrief

Die Mietenstufen im Wohngeld ermöglichen es, die Höhe des Miet- oder Lastenzuschusses an die regionale Wohnungsmarktsituation anzupassen. Basis für die Mietenstufenfestlegung sind die Mieten der Wohngeldempfänger, die im Wesentlichen von Bestandsmieten geprägt sind. In angespannten Wohnungsmärkten kommt es jedoch vielfach zu einem Auseinanderdriften von Neuvertrags- und Bestandsmieten. Die Studie soll Empfehlungen und Modellrechnungen zur Verbesserung der Datenbasis zur Festlegung der Mietenstufen erarbeiten und dabei auch praktikable Ansätze diskutieren, wie Angebots-/Neuvertragsmieten stärker einbezogen werden können.

Ausgangslage

Das Wohngeld hat unter den verschiedenen wohnungs- und sozialpolitischen Instrumenten eine besondere Aufgabe. Es unterstützt Haushalte, deren Einkommen knapp über den Einkommensgrenzen der Grundsicherung liegen, mit einem Zuschuss zu ihren Wohnkosten und soll sie vor der Notwendigkeit der Beanspruchung von Grundsicherungsleistungen bewahren. Damit trägt das Wohngeld auch dazu bei, hohe Fluktuationen auf dem Wohnungsmarkt zu vermeiden und stabile Bewohnerstrukturen in Wohnquartieren zu erhalten.

Um das Wohngeld an die Gegebenheiten der regionalen Wohnungsmärkte anzupassen, richtet sich die Höhe des Zuschusses neben der Haushaltsgröße, dem Einkommen und den Wohnkosten auch nach der Mietenstufe, der eine Gemeinde zugeordnet ist. In den Mietenstufen gelten Höchstbeträge, bis zu denen die Mieten oder Belastungen bei Wohneigentum durch das Wohngeld bezuschusst werden können. Die Zuordnung zu einer Mietenstufe richtet sich wiederum nach dem Mietenniveau einer Gemeinde, das mittels der Wohngeldstatistik bestimmt wird.

Die Mietenstufen können das Mietenniveau der regionalen Wohnungsmärkte größtenteils gut abbilden. Derzeit ist die Wohngeldstatistik des Statistischen Bundesamtes die einzige verfügbare amtliche Statistik mit flächendeckenden gemeindescharfen Angaben zum Mietenniveau.

Für angespannte Wohnungsmärkte wird vermutet, dass es zwischen der allgemeinen Situation auf dem Wohnungsmarkt und dem auf Basis der Wohngeldstatistik gemessenen Mietenniveau der Wohngeldhaushalte möglicherweise zu Verzerrungen kommt. In nicht angespannten Wohnungsmärkten bewegen sich Mietpreissteigerungen bei Bestands- und Neuvertragsmieten im Wesentlichen im Gleichklang. Dort spiegeln die Mieten gemäß der Wohngeldstatistik das regionale Mietpreisniveau und die Festlegung der Mietenstufen die regionalen Unterschiede zutreffend wider. In angespannten Wohnungsmärkten kommt es dagegen regelmäßig zu einem Auseinanderlaufen von Bestands- und Neuvertragsmieten. Hier stellt sich die Frage, inwieweit das Mietenniveau etwa bei einem Umzug angemessen bei der Festlegung der Mietenstufen berücksichtigt wird. In der Wohngeldstatistik können Neuanmietungen durch Wohngeldempfänger nur in dem Umfang berücksichtigt werden, in dem es ihnen tatsächlich gelingt, entsprechende Wohnungen anzumieten.

Auch geringe Fallzahlen in den Daten der Wohngeldstatistik können ein verzerrtes Abbild des regionalen Mietenniveaus verursachen. Wenn in Gemeinden mit niedrigen Einwohnerzahlen nur eine geringe Anzahl an Mieten wohngeldbeziehender Haushalte in die Statistik eingeht, haben einzelne Wohngeldfälle dort jeweils einen deutlich stärkeren Einfluss auf das gemessene Mietenniveau der Wohngeldhaushalte als in Gemeinden mit einer hohen Anzahl wohngeldbeziehender Haushalte. Schon wenige Einzelfälle im Bestand der Wohngeldhaushalte können dann deutliche Auswirkungen auf das gemessene regionale Mietenniveau im Wohngeld haben.

Ziel

Die Methodik der Festlegung der Mietenstufen führt weitestgehend zu plausiblen Zuordnungen. Im Rahmen des Forschungsvorhabens wird überprüft, inwiefern mittels ergänzender Daten, Methoden und Analyseverfahren zu einer weiteren Verbesserung der Datengrundlagen der Mietenstufen im Wohngeld beigetragen werden kann. Die Studie soll Empfehlungen und Modellrechnungen erarbeiten sowohl hinsichtlich bestehender, insbesondere amtlicher Datengrundlagen, als auch hinsichtlich des stärkeren Einbezugs von Angebots-/Neuvertragsmieten.

Berücksichtigt werden hierbei insbesondere Aspekte der Praktikabilität und Umsetzbarkeit in Frage kommender Ansätze. Dies ist verbunden mit dem Ziel, die Situation der Wohngeldhaushalte auf den regionalen Wohnungsmärkten in bestmöglicher Weise in der Wohngeldberechnung einzubeziehen.

Auftragnehmer

  • InWIS Forschung & Beratung GmbH
    Diplom-Ökonom Michael Neitzel (Projektleitung)

    Telefon: +49 234 89034-0
    Fax: +49 234 89034-49
    E-Mail: Michael.Neitzel@inwis.de

  • RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung e.V.
    Dr. Philipp Breidenbach (stellvertretende Projektleitung)

    Telefon: 0201/8149-328
    Fax: 0201/8149-200
    E-Mail: Philipp.Breidenbach@rwi-essen.de

Kontakt

  • Nina Oettgen
    Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
    Referat WB 8 „Wohnen und Gesellschaft“
    Telefon: +49 228 99401-1220
    E-Mail: nina.oettgen@bbr.bund.de

  • Ernst Degener
    Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
    Referat WB 8 „Wohnen und Gesellschaft“
    Telefon: +49 228 99401-1243
    E-Mail: ernst.degener@bbr.bund.de

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