Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

Forschungsprojekt: Städtebaulicher Investitions- und Förderbedarf 2020–2030

Projektsteckbrief

Seit 1971 fördert der Bund Stadtentwicklungsprojekte im Rahmen der Städtebauförderung. Ziel des Projektes war es, den zukünftigen Förderbedarf für die Programme der Städtebauförderung und den Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ für die Jahre 2020 bis 2030 zu ermitteln. Unterschieden wurde zwischen bereits abgearbeiteten und noch offenen Förderbedarfen sowie neuentstandenen Förderbedarfen, die aus veränderten wirtschaftlichen bzw. demografischen Randbedingungen resultieren.

Ausgangslage

Die Städtebauförderung ist ein seit Jahrzehnten bewährtes Förderinstrument mit dem Ziel, die Städte und Gemeinden in Deutschland zukunftsfähig und nachhaltig zu entwickeln. Allein der Bund setzt für die Städtebauförderung seit 2017 jährlich rund 790 Mio. Euro ein. Darüber hinaus stellt der Bund im Rahmen des Investitionspakts „Soziale Integration im Quartier“ für die Erneuerung sowie den Aus- und Neubau sozialer Infrastruktur und deren Weiterqualifizierung in den Jahren 2017 bis 2020 jährlich 200 Millionen Euro als Finanzhilfe zur Verfügung.

Gleichzeitig stehen die Kommunen großen Herausforderungen gegenüber: Der demografische Wandel und neue Lebensbedingungen verändern die Nachfrage nach technischer und sozialer Infrastruktur. Es gilt, lebendige und identitätsstiftende Stadt- und Ortskerne zu erhalten und zu schaffen, die Städte und Gemeinden an den Klimawandel anzupassen sowie bedarfsgerechten Wohnraum zu bauen. Die Städtebauförderung kann diesen Herausforderungen begegnen, in dem sie Investitionen in die städtebauliche Infrastruktur, den Gebäudebestand sowie Grün- und Freiflächen ermöglicht.

Ziel

Vor diesem Hintergrund zielte das Forschungsprojekt darauf ab, den zukünftigen Investitions- und Förderbedarf für den Zeitraum von 2020 bis 2030 zu ermitteln. Darüber hinaus analysierte das Projektteam, inwieweit sich die Bedeutung einzelner Handlungsfelder der Städtebauförderung in Zukunft verändert und ob sich daraus Konsequenzen für den Investitions- und Förderbedarf ergeben.


Auftragnehmer waren die Bergische Universität Wuppertal (Ansprechpartner: Prof. Dr. Guido Spars, Michael Heinze), DIW Berlin (Ansprechpartner: Prof. Dr. Martin Gornig, Prof. Dr. Jürgen Blazejczak) und GEFRA Münster (Ansprechpartner: Prof. Dr. Gerhard Untiedt).

Städtebaulicher Investitions- und Förderbedarf 2020–2030 BBSR-Online-Publikation Ausgabe 21/2021 |

Kontakt

  • Jürgen Göddecke-Stellmann
    Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
    Referat RS 4 „Städtebauförderung, Soziale Stadtentwicklung“
    Telefon: +49 228 99401-2261
    E-Mail: juergen.goeddecke@bbr.bund.de

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