Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

Forschungsprojekt: Freiräume für Kinder und Jugendliche

Projektsteckbrief

"Kinder erwünscht. Spielen erlaubt!" – Die räumliche Organisation von Städten und Gemeinden und dabei insbesondere die Qualität ihrer Freiräume drücken den gesellschaftlichen Stellenwert von jungen Menschen aus. Das Forschungsprojekt "Freiräume für Kinder und Jugendliche" zeigt, wie Städte und Gemeinden ihre Freiraumstrukturen entwickeln können, wer daran mitwirkt und wie dies als Gemeinschaftsaufgabe verankert werden kann, damit Kinder und Jugendliche die bestmöglichen Entwicklungsbedingungen vorfinden und sich in ihrem Umfeld wohlfühlen.

Ausgangslage

Kinder und Jugendliche brauchen für ihre gesunde Entwicklung Freiräume – draußen, vor ihrer Haustür – für Spiel, Bewegung, Begegnung. Die gesamte Stadt in ihren Freiräumen hat für sie die Funktion eines Spiel-, Erlebnis- und Aufenthaltsraum – die Stadt ist Ort für selbstbestimmtes Lernen und damit neben Schule und Elternhaus ein gleichwertiger Bildungsort. Mit Freiräumen sind nicht nur die infrastrukturell gebundenen Angebote wie Spiel- und Bolzplätze gemeint, sondern sämtliche grünbetonten und urbanen Freiräume wie z.B. Straße, Plätze, Fußgängerzonen, Grünflächen oder Brachflächen. Die vitalen Interessen an nutzbaren Freiräumen berühren damit das Handlungsfeld der Stadtentwicklung und Stadtplanung. Gleichwohl werden die Interessen von Kindern und Jugendlichen noch zu häufig auf Spiel- und Bolzplätze reduziert. Und auch diese werden in vielen Städten und Gemeinden im Zuge von Einsparzwängen zur Dispositionsmasse. Die wenigen offenen Freiräume werden überplant oder durch konkurrierende Nutzungen geprägt.

Um die Möglichkeiten einer familien- und kindergerechten Stadtentwicklung zu prüfen und Instrumente für die Praxis vorzustellen, wurde das Forschungsprojekt "Freiräume für Kinder und Jugendliche" initiiert. Es ist eingebettet in den Nationalen Aktionsplan (NAP) "Für ein kindergerechtes Deutschland 2005 – 2010". Mit diesem Nationalen Aktionsplan stellt sich die Bundesregierung der Verantwortung, Kindergerechtigkeit als programmatisches Handlungsziel dauerhaft zu verankern.

Ziel

Das Forschungsprojekt hatte das Ziel, den Begriff der Kindergerechtigkeit auf die konkrete Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen zu beziehen: auf ihren Stadtteil, ihr Quartier und auf ihr Wohnumfeld. Wie sehen kinder- und jugendgerechte Freiräume aus und was sind die Bedingungen ihrer Entstehung? Wie kann die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen dauerhaft in der räumlichen Planung verankert werden? Das Forschungsvorhaben ist so auch Ausdruck einer zunehmenden Aufmerksamkeit für Kinder- und Jugendgerechtigkeit in der räumlichen Planung. Es trägt dazu bei, den Trend der kinder- und jugendgerechten Planung zu verstärken, positive Ansätze zu verbreiten und im Alltagshandeln der räumlichen Planung zu verankern.

Auftragnehmer des Forschungsprojekts waren das Planungsbüro Stadt-Kinder, Dortmund und Schelhorn Landschaftsarchitektur, Frankfurt am Main

Freiräume für Kinder und Jugendliche Gutachten im Rahmen des Nationalen Aktionsplanes „Für ein kindergerechtes Deutschland 2005 - 2010“ Werkstatt: Praxis Ausgabe 70 |

Kontakt

  • Stephan Willinger
    Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
    Referat RS 2 „Stadtentwicklung“
    Telefon: +49 228 99401-1275
    E-Mail: stephan.willinger@bbr.bund.de

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