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Städtebauförderung ist ein Gemeinschaftswerk von Bund, Ländern und Kommunen. Jede föderale Ebene beobachtet die Umsetzung der Programme und städtebaulichen Gesamtmaßnahmen nach eigenen Erfordernissen. Für den Bund betreibt das BBSR ein Monitoring-System zur Programmumsetzung. Rechtliche Grundlage für das Monitoring der Städtebauförderung sind die im Grundgesetz (Artikel 104b, Absätze 2 und 3) formulierten Regelungen zur Überprüfung der Verwendung der Finanzhilfen sowie zur Berichterstattungspflicht gegenüber Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat über die Durchführung der Maßnahmen. Bund und Länder haben sich darüber hinaus auf Standards zu den zu übermittelnden Daten verständigt und dies in den Verwaltungsvereinbarungen zur Städtebauförderung fixiert.
Die Basis des Monitoring-Systems bilden die in den Bundesprogrammen veröffentlichten Förderdaten zu jeder städtebaulichen Gesamtmaßnahme. Die Bundesprogramme stehen als Open Data Angebot zur Verfügung (GOVDATA - Das Datenportal für Deutschland).
Über die Jahre wurde das Monitoring-System zur Städtebauförderung stetig ausgebaut und um wichtige zusätzliche Informationen ergänzt.
Abb.1: Das Monitoringsystem des BBSRQuelle: BBSR
Mit den Begleitinformationen, die im Zuge der Programmaufstellung zu jeder Maßnahme erfasst werden, und dem 2014 eingeführten Monitoring-System, das ein Indikatorenset aus Input-, Output- und Kontextindikatoren zu den Maßnahmen der Städtebauförderung umfasst, ist der Datenumfang erheblich ausgeweitet worden. Auf der Bundesebene stehen seither für ein differenziert angelegtes Berichtssystem zur Programmumsetzung ein breites Spektrum an Informationen zur Verfügung.
Evaluierung
Neben dem laufenden Monitoring nimmt die Evaluierung der Programme der Städtebauförderung einen wichtigen Stellenwert ein. Sie dient dazu, verfolgte Strategien und erreichte Fortschritte der Programmumsetzung in Bund, Ländern und Kommunen zu bewerten und Schlussfolgerungen für die zukünftige Programmgestaltung zu ziehen. Das BBSR unterstützt die Evaluierungen, in dem es den Evaluatoren Daten aus dem Monitoring und Ergebnisse aus den Forschungsvorhaben zur Verfügung stellt. Das Evaluierungskonzept wurde 2010 mit den Ländern vereinbart. Es umfasst folgende Bausteine:
Grundlagen: Monitoring und Fallstudien
Selbstevaluierung auf Gesamtmaßnahmenebene
Begleitforschung: Bundestransferstellen und Forschungsvorhaben
Zwischenevaluierung
Programmübergreifende Querschnittsevaluierung
Eine ausführliche Darstellung finden Sie in den beiden Veröffentlichungen: