Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

Berechnung der Verteilungsschlüssel für die Bundesfinanzhilfen an die Länder

Die Verteilung der Bundesfinanzhilfen der Städtebauförderung auf die Länder wird jährlich in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern veröffentlicht. Der Anteil, den die Länder am jeweiligen Programm erhalten, ergibt sich aus Verteilungsschlüsseln, denen problemorientierte Indikatoren zugrunde liegen. Je nach Programm gehen unterschiedliche Indikatoren mit unterschiedlichen Gewichten in die Berechnung der Mittelverteilung ein. Der Anteil der Bevölkerung bildet eine "Grundkomponente", die bei allen Programmen in die Berechnung eingeht.

Bund und Länder verhandeln über die inhaltliche Ausgestaltung der Verteilungsschlüssel. Das BBSR unterstützt mit seiner Datenkompetenz die (Weiter-)Entwicklung der Verteilungsschlüssel und führt regelmäßig Aktualisierungen durch.

Nach der Verteilung der Bundesfinanzhilfen auf die Länder obliegt diesen die Durchführung der Programme und die Verteilung auf die Kommunen. Das bedeutet, dass die Länder – je nach ihrem landesspezifischen Bedarf – die räumliche und strukturelle Feinverteilung der Bundesfinanzhilfen vornehmen.

Weitere Informationen:

www.städtebauförderung.info

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