Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

Städtebauförderung

Seit 1971 stellen Bund und Länder in den Programmen der Städtebauförderung Finanzhilfen für Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung der Städte und Gemeinden bereit. Damit sollen Städte als Wirtschafts- und Wohnstandorte gestärkt werden. Grundlagen und Regelungen für die Durchführung der Städtebauförderung finden sich im Grundgesetz, dem Baugesetzbuch und entsprechenden Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern.

Für die Begleitforschung stehen dem Bund bis zu 0,5 % der Finanzhilfen zur Verfügung. Mit der Koordination und Umsetzung hat der Bund das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) mit dem Ziel beauftragt, den Wissenstransfer zwischen den Städten und Gemeinden zu sichern sowie durch Forschungsvorhaben und Evaluierungen die zukünftige Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Städtebauförderungsprogramme zu unterstützen.

Das BBSR setzt dies um durch:

Weitere Informationen zur Städtebauförderung insgesamt und zu den einzelnen Programmen gibt es unter

www.staedtebaufoerderung.info

Soziale Aspekte in den Programmgebieten werden mit dem ESF-Bundesprogramm "Soziale Stadt – Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)" gefördert. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter

www.biwaq.de


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