Forschungsprojekt:
Evaluierung der Planungsbereiche der HOAI
Projektsteckbrief
Im Koalitionsvertrag zur 20. Legislaturperiode ist die Novellierung der HOAI und eine Anpassung ihrer Leistungsbilder verankert. Nur eine an die fachliche und rechtliche Entwicklung angepasste Verordnung wird auch in Zukunft die Akzeptanz der Anwender finden.
Ausgangslage
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung, die im Jahr 1977 die Gebührenordnung für Architekten ablöste. Als preisrechtliche Verordnung regelt die HOAI die Honorare für die in ihr abgebildeten Leistungsbilder von Architekten und Ingenieuren.
Die letzte umfassende Reform erfolgte mit der 7. HOAI Novelle 2013. Mit der ersten Änderungsverordnung vom 1.1.2021 wurde die HOAI an europarechtliche Anforderungen angepasst. Das für die HOAI federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) haben sich dafür entschieden, dem eigentlichen Verordnungsverfahren einen gutachterlichen Prozess voranzustellen. Unter Leitung des BMWSB werden Aktualisierungsvorschläge für die Leistungsbereiche der HOAI aufgestellt, die einen wesentlichen Baustein für das Honorargutachten des Bundeswirtschaftsministeriums bilden.
Ziel
In dem einjährigen Untersuchungsprozess wurden alle Betroffenen mitgenommen, um zu einem tragfähigen Gesamtergebnis der Evaluierungsvorschläge zu gelangen. Dieses wurde durch das Gutachterteam in einer Synopse den geltenden Regelungen der HOAI gegenübergestellt und mit den wesentlichen Änderungsüberlegungen kommentiert. Damit wird eine fundierte fachliche Grundlage für das weitere Verordnungsverfahren zur Verfügung gestellt.
Auftragnehmer des Projektes war die agn Niederberghaus & Partner GmbH, Ibbenbüren.