Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren (ZIZ)

Im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) setzt das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ um. Derzeit werden 219 Kommunen (Stand Januar 2024) aus ganz Deutschland im Bundesprogramm gefördert. Die meisten Projekte starteten im Sommer/Herbst 2022 und laufen bis längstens August 2025.

Hintergrund

Viele Städte und Gemeinden sind von tiefgreifenden Veränderungen in ihren Innenstädten, Stadt- bzw. Ortsteilzentren und Ortskernen betroffen. Das gilt vor allem für einen anhaltenden Strukturwandel im Einzelhandel. Aber auch andere Nutzungen sind zum Teil in ihren jetzigen Angebots- und Betriebsformen nur noch gering gefragt oder nicht mehr tragfähig. Die drängenden Handlungsbedarfe zur Weiterentwicklung der Zentren wurden durch die Corona-Pandemie besonders deutlich. Es bedarf funktionaler, städtebaulicher und immobilienwirtschaftlicher Anpassungen in den Innenstädten und Zentren, um die generelle Funktion dieser Handlungsräume für die Gesamtstadt langfristig zu sichern. Dies gilt nicht nur im Hinblick auf den voranschreitenden Nutzungswandel, sondern auch für die Qualifikation des öffentlichen Raums, die Stärkung von Klimaschutz und Klimafolgenanpassung sowie die Sicherung der umweltschonenden Erreichbarkeit der zentralen Bereiche von Innenstädten und Zentren.

Neben diesen Herausforderungen bietet der anstehende Transformationsprozess aber auch vielfältige Chancen, die es zu erkennen und in gute Lösungen umzusetzen gilt. Eine Neuorientierung von bislang stark einzelhandelsgeprägten Quartieren und Handlungsräumen hin zu neuen multifunktionalen Nutzungen eröffnet neue Möglichkeitsräume, von der in vielerlei Hinsicht positive gesellschaftliche Impulse ausgehen. Eine zentrale Voraussetzung hierfür stellt die Einbindung sowie das Zusammenwirken vielfältiger Akteursgruppen dar.

Förderung

Das BMWSB fördert die teilnehmenden Städte und Gemeinden im Rahmen des Programms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ modellhaft bei der Erarbeitung innovativer Konzepte sowie Handlungsstrategien und deren Umsetzung. Im Kontext der Strategieentwicklung werden im Sinne von Reallaboren auch konkrete Einzelmaßnahmen zur Stärkung und Entwicklung der Innenstädte bzw. Zentren unterstützt. Ziel des Programms ist es, Städte und Gemeinden bei der Bewältigung akuter und auch struktureller Problemlagen in den Innenstädten, Stadt- und Ortsteilzentren zu unterstützen, indem diese als Identifikationsorte der Kommune zu multifunktionalen, resilienten und kooperativen Orten (weiter-)entwickelt werden.

Insgesamt stehen bis 2025 250 Mio. Euro für die Programmbegleitung und Vorhaben zur Verfügung. Die Kommunen können Maßnahmen in den folgenden Fördergegenständen umsetzen:

  • Erarbeitung innovativer Konzepte und Handlungsstrategien unter Berücksichtigung der konzeptionellen gesamtstädtischen Einbettung, städtebaulichen Zusammenhänge und integrierter Ansätze sowie der Teilhabe und Beteiligung relevanter Akteure
  • Machbarkeitsstudien, Beratungsleistungen, Gutachten und Planungen für die Aufwertung und Nachnutzung der vom Wandel betroffenen Standorte
  • Aufbau neuer oder Ausbau bestehender innenstadtbezogener Kooperationen, zum Beispiel Innenstadtmanagement, Moderationsprozesse mit Akteursbeteiligung, Gründung eines lokalen Innenstadtbeirats etc.
  • Einrichtung eines Verfügungsfonds zur Attraktivitätssteigerung des Zent-rums, der sich zu mindesten 50 Prozent aus Mitteln der Wirtschaft, Privaten oder zusätzlichen kommunalen Mitteln finanziert. Über die Verwendung der Mittel entscheidet ein lokales Gremium
  • Vorübergehende Anmietung leerstehender Räumlichkeiten und reduzierte Weitervermietung an neue Nutzer
  • Zwischenerwerb für die Dauer von bis zu drei Jahren von Immobilien, die durch Lage oder Erscheinungsbild eine besondere Bedeutung für das Zentrum haben. Förderfähig sind Grunderwerbsnebenkosten, Zinsausgaben und Maßnahmen zur Verkehrssicherung. Nicht förderfähig ist der Kaufpreis der Immobilie
  • Maßnahmen des Innenstadtmarketings und der Öffentlichkeitsarbeit
  • Geringfügig baulich-investive Maßnahmen für eine zukunftsfähige Transformation und Aufwertung von Gebäuden, Plätzen, Freiflächen etc.

Die Kommunen werden während der gesamten Projektlaufzeit durch eine Begleitagentur unterstützt. Die Arbeit der Begleitagentur wird durch das Bieterkonsortium bestehend aus der empirica AG und dem Deutschen Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. (DV) sowie dem Fachgebiet Stadtmanagement der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus - Senftenberg (BTU Cottbus) und der Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (DSK) als Unterauftragnehmer erbracht.

Das Bundesprogramm ergänzt die Initiative des BMWSB, das im Oktober 2020 den „Beirat Innenstadt“ einberufen hat, um im Sommer 2021 in einem gemeinsamen Arbeitsprozess eine übergreifende, an den derzeitigen Herausforderungen angepasste Innenstadtstrategie zu erarbeiten.

Veranstaltungsformate

Zum Auftakt veranstaltete das BMWSB am 6. und 7. Juli 2022 gemeinsam mit dem Beirat Innenstadt den Innenstadtkongress „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ in Potsdam. Die Veranstaltung richtete sich an einen breiten Teilnehmerkreis aus ganz Deutschland und diente dem fachlichen Austausch zu den aktuellen und strukturellen Herausforderungen und Chancen der Innenstädte.

Im Laufe des Jahres 2023 fanden drei regionale Netzwerktreffen statt, die sich an die teilnehmenden Programmkommunen richteten. Im Mittelpunkt standen neben Fragen der inhaltlichen Projektumsetzung der Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer zwischen den Kommunen. Um einen intensiven Austausch zu ermöglichen, fanden die Netzwerktreffen in drei Regionen (Nordwest, Ost und Süd) mit einer begrenzten Teilnehmerzahl am 18. und 19. April in Cottbus, am 14. und 15. Juni in Bremen sowie am 19. und 20. September 2023 in Schweinfurt statt. Bis zum Ende der Programmlaufzeit im Jahr 2025 werden die teilnehmenden Kommunen auch weiterhin mit passgenauen Austauschformaten unterstützt.

Eine Dokumentation aller Veranstaltungen ist auf der Website des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ verfügbar.

Erste Erkenntnisse aus den Programmkommunen

Anhand der bisherigen Erfahrungen der Programmkommunen lassen sich bereits erste vorläufige Ansätze für eine erfolgreiche Innenstadt- und Zentrenentwicklung ableiten:

  • Konzeptionelle Maßnahmen wie ein integriertes Innenstadtentwicklungskonzept stellen eine wichtige strategische Grundlage für die Innenstadtentwicklung dar und dienen als zentrale Richtschnur für den weiteren Transformationsprozess
  • Die Verwaltung ist zentraler Partner für die Aktivierung von Innenstadtakteuren und Schaffung breit angelegter Akteurskooperationen. Idealerweise erfolgt der Austausch mit den Innenstadtakteuren über verschiedene zielgruppenspezifische Dialogformate, die durch eine zentral eingerichtete Institution langfristig koordiniert werden. Eine hohe Reichweite kann hierbei mit digitalen Medien erreicht werden
  • Die Kommunalverwaltung sollte von einem (externen) Zentrenmanagement unterstützt werden. Dieses ist für die zentrale Koordination der Innenstadtaktivitäten zuständig und als „Kümmerer“ vor Ort tätig
  • Initiativen der Stadtgesellschaft sollten unterstützt und Projektideen ermöglicht werden. Ein Verfügungsfonds stellt dafür ein geeignetes Instrument dar
  • Die Umsetzung von Leuchtturmprojekten zur Innenstadtstärkung unterstützt die Aktivierung der Stadtgesellschaft, indem sichtbare Impulse mit Strahlkraft in den Handlungsraum gesetzt werden. Dadurch können weitere lokale Initiativen ausgelöst und innenstadtrelevante Themen bekannter gemacht werden
  • Durch eine vorübergehende Anmietung leerstehender Räumlichkeiten können neue Nutzungskonzepte (z. B. für Pop-up-Stores, Start-ups, Kultur- und Bildungsangebote) unterstützt und erprobt werden. Solch temporäre Lösungen ermöglichen es auch, neue Allianzen zu schaffen und auf ihre Tragfähigkeit zu überprüfen sowie Veränderungsprozesse anzuschieben
  • Die Schaffung attraktiver und konsumfreier Orte im öffentlichen Raum kann analoge Begegnungen der Stadtgesellschaft in der Innenstadt ermöglichen

Es wird deutlich, dass eine erfolgreiche Innenstadtentwicklung eine Daueraufgabe ist. Dafür bedarf es eines integrierten Ansatzes, um den vielfältigen Anforderungen gerecht zu werden. Das betrifft die ämterübergreifende Zusammenarbeit ebenso wie die Einbindung unterschiedlicher Akteure der Stadtgesellschaft.

Nähere Informationen zum Innenstadtkongress und zu allen ZIZ-Förderkommunen finden Sie auf der Website des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“. Dort können Sie sich auch zum ZIZ-Newsletter anmelden, um regelmäßig Informationen aus dem Bundesprogramm und den geförderten Projekten zu erhalten.

Kontakt

  • Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
    Referat WB 8 „Wohnen und Gesellschaft“

    E-Mail: wb8@bbr.bund.de

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