Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

Braunkohlereviere

Die Braunkohleregionen bilden die von der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ im Frühjahr 2017 auf Vorschlag der Wirtschaftsministerien der Länder Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Sachsen vorgenommene Abgrenzung verabschiedeten Braunkohlereviere ab. Sie werden in Fördergebiete und Gebiete der Strukturhilfen gemäß Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) unterschieden.

Karte der Raumabgrenzung der förderfähigen und nicht förderfähigen Braunkohlereviere Raumabgrenzung der förderfähigen und nicht förderfähigen Braunkohlereviere

Die Bedeutung der Braunkohle für die regionale Wirtschaft und Beschäftigung in den Braunkohlerevieren schwindet seit den 1990er-Jahren kontinuierlich. Die Bedeutung des Ausstiegs aus der Kohleförderung für diese Regionen geht jedoch weit über die Beschäftigungseffekte hinaus. Mit dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) unterstützt der Bund die betroffenen Länder, den Strukturwandel in den Braunkohleregionen aktiv zu gestalten. Die Förderintensität und die Förderbereiche unterscheiden sich gemäß InvKG in den Fördergebieten nach Kapitel 1 § 2 und in den Gebieten der Strukturhilfen nach Kapitel 2 § 12. Das BBSR nutzt diese Abgrenzung und Untergliederung für kontextbezogene raumzeitliche Analysen.

Zu den Fördergebieten nach InvKG Kapitel 1 § 2 zählen:

  • Lausitzer Revier (Brandenburg/Sachsen): Landkreis Elbe-Elster, Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Landkreis Dahme-Spreewald, Landkreis Spree-Neiße, Stadt Cottbus, Landkreis Bautzen, Landkreis Görlitz
  • Rheinisches Revier (Nordrhein-Westfalen): Rhein-Kreis Neuss, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Städteregion Aachen, Kreis Heinsberg, Kreis Euskirchen, Stadt Mönchengladbach
  • Mitteldeutsches Revier (Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen): Landkreis Leipzig, Stadt Leipzig, Kreis Nordsachsen, Burgenlandkreis, Saalekreis, Stadt Halle, Landkreis Mansfeld-Südharz, Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Zu den Gebieten der Strukturhilfe nach InvKG Kapitel 2 § 12 zählen:

  • Helmstedter Revier (Niedersachsen): Stadt Braunschweig, Landkreis Helmstedt, Landkreis Wolfenbüttel, Stadt Wolfsburg
  • Landkreis Altenburger Land (Thüringen)

Referenztabellen

In unserem Download-Bereich finden Sie die Referenztabellen zu den entsprechenden Raumgliederungen.

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