Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz
Auch andere Institutionen stehen bei der Analyse von Entwicklungen vor dem Problem der Gebietsbrüche, sodass wir die im BBSR erstellten Umstiegsschlüssel für Gemeinden und Kreise gerne an dieser Stelle verfügbar machen.
Die Gebietsstände beziehen sich immer auf den 31. Dezember.
Die kontinuierliche Beobachtung der Lebensverhältnisse in Deutschland und ihrer Veränderung stützt sich auf konsistente Zeitreihen. Seit der Deutschen Einheit gab es in Ostdeutschland zahlreiche Gebietsreformen. In einem geringeren Umfang wurden und werden Territorialreformen auch in Westdeutschland durchgeführt. Wenn sich der Zuschnitt etwa von Gemeinden oder Kreisen ändert, hat dies Folgen für die Raumbeobachtung. Entwicklungen, jährliche Veränderungsraten sind nur sinnvoll darstellbar, wenn der Einfluss des Gebietszuschnitts herausgerechnet bzw. die Stadt oder Gebietskörperschaft zu allen Zeitpunkten in den aktuellen Grenzen betrachtet wird. Daher werden in der Laufenden Raumbeobachtung des BBSR alle regionalen Daten auf den letztgültigen Gebietsstand umgerechnet und vorgehalten.
Die Reformen der Gemeinden und Kreise verlaufen nicht ausschließlich über die Zusammenfassung kompletter Gebietseinheiten. Selbst auf Ebene der Gemeinden gibt es Aufsplittungen oder Auflösungen von Gebietseinheiten, die dann auf unterschiedliche neue Gemeinden aufgeteilt werden. Insofern führt selbst auf der Gemeindeebene jedes Umrechnungsverfahren nicht an einer Schätzung vorbei, wobei das Problem hier im Vergleich zur Kreisebene eher gering ist. Teilumgliederungen von – meist unbewohnten – Flurstücken zur Begradigung von Grenzverläufen und Eingliederung von Exklaven werden beim Umrechnungsfaktor im BBSR vernachlässigt und nur die Reformen berücksichtigt, die ganze Gemeinden auflösen oder umgliedern. Damit bleibt das Verfahren einfach ohne große Verluste in der Genauigkeit. Basis für die Umschätzungen der Gebietsstände ist die jährliche Neuzuordnung der Gemeinden zum Datum der statistischen Wirksamkeit der Reform. Das BBSR stützt sich hier auf die Namens- und Gebietsänderungslisten des Statistischen Bundesamtes und die Online-Veröffentlichungen der Statistischen Landesämter.
Die Werte von Gemeinden können in den meisten Fällen ohne Verluste einfach zusammen aggregiert werden, da es sich bei den Gemeindereformen in der überwiegenden Zahl um Eingemeindungen oder Zusammenschlüsse handelt. Bei Aufsplittungen werden Anteilswerte aus der neu zugeordneten Fläche und der betroffenen Bevölkerung ermittelt. Im Zeitablauf lässt sich der Umrechnungsfaktor (Anteilswert) mittels der Flächen-, Bevölkerungs- und ab 1997 der Beschäftigtendaten verfeinern.
Werden Kreise durch Zusammenschlüsse neu gebildet, ist auch dann eine verlustlose Umrechnung durch Aggregation der Datenwerte möglich. Bei Teilumgliederungen werden flächen-, bevölkerungs- und ab 1997 beschäftigtenproportionale Umrechnungsschlüssel aus den zugehörigen Gemeindewerten ermittelt.
Vergleichsrechnungen belegen, dass die meisten sozioökonomischen Daten sehr gut mit dem bevölkerungsproportionalen Gewichtungsfaktor umgeschätzt und anschließend auf die neue Kreisstruktur aggregiert werden können. Mit dem flächenproportionalen Faktor werden dagegen am besten Daten der Flächennutzung umgeschätzt, sofern es sich nicht um die siedlungsrelevante Fläche handelt. Gleiches gilt für Daten der Agrarstatistik sowie eher flächenbezogene Umweltdaten. Für Wirtschaftsdaten bietet sich die beschäftigtenproportionale Umschätzung an, sind aber auch wegen des eher geringen Unterschieds der beiden Umrechnungsfaktoren mit dem bevölkerungsproportionalen Schlüssel gut möglich.
Die Umrechnungsschlüssel sind für die Umrechnung auf aktuelle Gebietsstände konzipiert (vorwärts Rechnung), da die Reformen zur Vergrößerung der Gebietseinheiten tendieren. Rückrechnungen auf frühere Gebietsstände und damit einer Disaggregation von größeren Einheiten auf Teilgebiete sind mit einem höheren Schätzfehler behaftet. Die Umrechnungsschlüssel stellen Anteilswerte dar und dienen der Umrechnung von Basisdaten bzw. Absolutwerten. Der Faktor ist naturgemäß 1, wenn eine Gebietseinheit unverändert bleibt oder vollständig mit einer anderen Gebietseinheit zusammengelegt wird. Liegen nur Indikatoren oder Verhältniszahlen vor, dann können die in den Tabellen enthaltenen Angaben zu Fläche, Bevölkerung und Beschäftigung (ab 1997) als Gewichte für eine Mittelwertbildung auf dem neuen Gebietszuschnitt dienen.
Weiterführende Informationen zum Umrechnungsverfahren finden Sie in unserer Publikation BBSR-Berichte KOMPAKT 6/2010.
Kontakt
Tim Pirsig
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
Referat RS 6 „Stadt-, Umwelt- und Raumbeobachtung“
Telefon: +49 228 99401-1422
E-Mail:
Raumbeobachtung.BBSR@bbr.bund.de