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Informationen für Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer
Informationen für Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer
Hier finden Sie wichtige Informationen für Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer sowie allgemeine Hinweise des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung.
Dokumentations- und Gestaltungsrichtlinien des BBSR
Veröffentlichungen von Ergebnissen aus Ressortforschungsprojekten unterliegen verbindlichen Gestaltungsrichtlinien (Print) bzw. Dokumentationsrichtlinien (Internet).
Bei dem Download von Word-Dokumenten (in Einzelfällen auch pdf-Dokumenten) kann es aufgrund von individuellen Arbeitsplatzeinstellungen zu Fehlern kommen. Über die Funktion „Ziel speichern unter“ der rechten Maustaste können die betroffenen Dokumente auf dem Arbeitsplatzrechner gespeichert und dort geöffnet und gelesen bzw. bearbeitet werden.
Bei Rückmeldungen zu den Vorgaben oder wenn Sie die Schriftschnitte des Styleguides der Bundesregierung benötigen, können Sie gerne eine E-Mail an fwd4@bbr.bund.de schicken.
1. Gestaltungsrichtlinien für Sachstands-, Zwischen- und Endberichte
Weitere Orientierungshilfen, Anleitungen und Hilfestellungen, u. a. auch einen Leitfaden zur Erstellung und Abgabe barrierefreier PDF-Dateien durch externe Dienstleisterinnen und Dienstleister, können Sie auf den Seiten des BMUV unter www.bmuv.de/vorlagen abrufen. Bitte berücksichtigen Sie, dass sich die Arbeitshilfen speziell an Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer des BMUV richten.
Die Verbreitung unserer Publikationen erfolgt überwiegend über unsere Webseite. Als Bundesbehörde sind wir nach der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, kurz BITV 2.0, gesetzlich verpflichtet, unsere Informationsangebote im Internet barrierefrei zu gestalten, um diese allen Menschen gleichermaßen zugänglich zu machen. Nützliche Hinweise und Informationen finden Sie auf der Website der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit.
Je nach Art und Umfang der Inhalte kann es jedoch aufwändig sein, eine Veröffentlichung mit komplexen Strukturen, umfangreichen Tabellen, Fußnoten, Grafiken oder Formeln durchgängig barrierefrei zu erstellen. Haben Sie keine oder nur wenig Erfahrung, empfehlen wir Ihnen, für die Erstellung einer barrierefreien PDF einen erfahrenen Dienstleister zu beauftragen. Wenden Sie die von uns zur Verfügung gestellten Dokumentvorlagen fachgerecht an, können Sie die Zeit- und Kostenaufwände für die Nachbearbeitung des PDF-Dokuments erheblich verringern.
Um die Zugänglichkeit der gelieferten PDF-Dokumente nachzuweisen, sind Prüfberichte einzureichen, die mit den jeweils aktuellsten Versionen des PDF Accessibility Checkers (PAC) sowie der vollständigen Prüfung von Adobe Acrobat Pro XI bzw. Acrobat DC erzeugt wurden (technische Prüfung). Zusätzlich zur technischen Prüfung erfolgt eine Sichtprüfung anhand der Screenreadervorschau im PAC, der Tagbaumstruktur in Adobe Acrobat, ergänzt nach Möglichkeit durch eine akustische Prüfung mit Hilfe eines Screen Readers (z. B. NVDA). Hier werden die Prüfschritte des Matternhorn-Protokolls (Prüfmodell für PDF/UA-Konformität ) „Mensch“ herangezogen.
Weitere Orientierungshilfen, Anleitungen und Hilfestellungen, u. a. auch einen Leitfaden zur Erstellung und Abgabe barrierefreier PDF-Dateien durch externe Dienstleisterinnen und Dienstleister, können Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unter www.bmuv.de/vorlagen abrufen. Bitte berücksichtigen Sie, dass sich die Arbeitshilfen speziell an Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer des BMUV richten.
Folgende Verbände und Einrichtungen können Ihnen Unternehmen empfehlen, die auf die Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente spezialisiert sind:
Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten e. V.: www.dvbs-online.de