Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

Erklärung zu der Barriere-Freiheit

Das ist eine Erklärung zu der Barriere-Freiheit.

Barriere-Freiheit bedeutet:

Alles ist für jeden Menschen zu verstehen.

Auch wenn ein Mensch körperlich eingeschränkt ist.

Die Erklärung zu der Barriere-Freiheit gilt für unsere Internet-Seite:

www.bbsr.bund.de

Wir sind das Bundes-Institut für Bau-Forschung, Stadt-Forschung und Raum-Forschung.

In Deutschland gibt es Gesetze für die Barriere-Freiheit von Internet-Seiten.

Die Gesetze stehen in dem Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.

Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz wird BGG abgekürzt.

Wir informieren Sie über die Barriere-Freiheit von unserer Internet-Seite.

Und welche Möglichkeiten für den Kontakt wir anbieten.

Damit halten wir uns an den Paragraphen 12b von dem BGG.

Das Zeichen für Paragraph geht so: §.

Das Bundes-Institut für Bau-Forschung, Stadt-Forschung und Raum-Forschung möchte diese Internet-Seite barriere-frei anbieten.

Damit beachten wir den §12a von dem BGG.

Denn das Gesetz verlangt einen Zugang zu unserer Internet-Seite ohne Barrieren.

Wir halten uns an das Gesetz.

Wie Barriere-frei ist unsere Internet-Seite?

Für die Barriere-Freiheit von Internet-Seiten gibt es in Deutschland Gesetze.

Es gibt außerdem in ganz Europa eine Norm für die Barriere-Freiheit von Internet-Seiten.

Eine Norm ist fast so etwas wie ein Gesetz.

Eine Norm legt bestimmte Regeln fest.

Es gibt in Europa auch eine Norm für Internet-Seiten.

Die Norm hat eine schwere Bezeichnung.

Die Norm heißt: EN 3 0 1 5 4 9 V2. 1 . 2 (08-2018).

Unsere Internet-Seite hält sich fast immer an diese Norm von Europa.

 

Die Internet-Seite wurde im Juni im Jahr 2 0 2 0 neu gemacht.

An manchen Stellen muss die Internet-Seite noch verbessert werden.

Es gibt noch ein paar Stellen mit Barrieren.

Das müssen wir dringend ändern.

Die Abschaffung der uns bekannten Barrieren ist in Arbeit.

Diese Barrieren sind uns bekannt:

  • Tabellen mit Daten sind manchmal sehr unübersichtlich.

    • Dort fehlt eine gute Struktur.
    • Ohne Struktur sind die Inhalte für die Nutzer von assistiven Technologien nicht zu verstehen.
    • Assistive Technologien sind technische Hilfs-Mittel für nicht sehende Menschen.
    • Zum Beispiel ein Screen-Reader ist eine assistive Technologie.
    • Ein Screen-Reader liest die Inhalte von einer Internet-Seite vor.
  • Es gibt Barrieren bei einigen PDF-Dokumenten.

    • PDF-Dokumente sind Texte.
    • Manchmal sind die Texte auch mit Bildern.
    • PDF-Dokumente sehen immer gleich aus.
    • Egal von welchem Gerät aus man das PDF-Dokument öffnet.
    • Die PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.

Unsere Kontakt-Daten für die Meldung von Barrieren

Vielleicht sind Ihnen auf unserer Internet-Seite Barrieren auf-gefallen.

Dann können Sie uns die Barrieren gerne mit-teilen.

Manche Inhalte auf Internet-Seiten müssen keine Barriere-Freiheit garantieren.

Darüber informieren wir Sie auch gerne.

Das sind unsere Kontakt-Daten:

Bundes-Institut für Bau-Forschung, Stadt-Forschung und Raum-Forschung.

Stab WD, Bereich Wissens-Management.

E-Mail Adresse: internetredaktion-bbsr@bbr.bund.de

Wer hilft mir bei Nicht-Beachtung einer mitgeteilten Barriere?

Barrieren kann man mit-teilen.

Dafür sind die Kontakt-Daten.

Zum Beispiel können Sie eine E-Mail schreiben.

Vielleicht sind Sie dann aber mit der Antwort nicht zufrieden.

Dann hilft eine nicht abhängige Schlichtungs-Stelle.

Nicht abhängige Schlichtungs-Stelle ist ein schweres Wort.

In Leichter Sprache heißt es:

Gerechte Menschen, die helfen sich zu einigen.

Die Schlichtung kostet kein Geld.

Dann brauchen Sie keinen Anwalt bezahlen.

Die Schlichtung soll zu einer fairen Einigung helfen.

Ohne ein Gericht.

Das steht sogar im Gesetz.

Es gibt dafür einen Paragraphen.

Der § 1 6 von dem BGG verpflichtet Deutschland zu einer Schlichtungs-Stelle.

Die Schlichtungs-Stelle hat auch eine Internet-Seite.

Hier finden Sie alle Informationen zu der Schlichtungs-Stelle.

Die Internet-Seite heißt: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Auf der Internet-Seite wird zum Beispiel das Schlichtungs-Verfahren erklärt.

Oder wie ein Antrag auf Schlichtung gestellt wird.

Hier finden Sie die Kontakt-Daten von der Schlichtungs-Stelle:

Schlichtungs-Stelle nach dem Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz

bei dem Beauftragten der Bundes-Regierung für die Belange von Menschen mit Behinderung.

Mauer-Straße 5 3

1 0 1 1 7 Berlin

Telefon-Nummer: 0 3 0 1 8 5 2 7 2 8 0 5

Fax: 0 3 0 1 8 5 2 7 2 9 0 1

E-Mail-Adresse: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Internet-Seite: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Das BBSR stellt sich vor

Hier finden Sie Informationen über die Aufgaben vom BBSR in Leichter Sprache.

Die Fotografie zeigt ein Haus. (verweist auf: Das BBSR stellt sich vor)

Auf der Seite zurechtfinden

Hier erklären wir Ihnen, wie Sie sich auf der Seite zurechtfinden.

Die Fotografie zeigt eine Lupe. (verweist auf: Auf der Seite zurechtfinden)

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