Das Raumordnungsgesetz (ROG) bildet den gesetzlichen Rahmen für die räumliche Gesamtplanung in Deutschland. Die Bundesraumordnung koordiniert die Zusammenarbeit mit den Ländern über die Ministerkonferenz für Raumordnung. Gemeinsam mit den Ländern formuliert sie räumliche Leitbilder und Handlungsstrategien. Außerdem kann sie Programme und Pläne aufstellen – zum Beispiel Bundesraumordnungspläne. Das BBSR unterstützt die Bundesraumordnung fachlich und informiert mit dem Raumordnungsbericht nach § 25 Abs. 2 ROG über Themen der räumlichen Entwicklung wie etwa die Daseinsvorsorge.