Nach §164b des Baugesetzbuches kann der Bund Finanzhilfen für städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände gewähren. Er tut dies seit 1999 insbesondere mit dem Programm „Soziale Stadt“, das 2020 in das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ fortentwickelt wurde. Darüber hinaus spielen soziale Missstände auch in anderen Programmen der Städtebauförderung eine Rolle: Die Monitoringdaten zeigen, dass in etwa einem Drittel der Fördergebiete die Bevölkerung im Vergleich zur Gesamtstadt sozioökonomisch schlechter gestellt ist. Vor diesem Hintergrund werden Fördergebiete mit überproportionalen Anteilen sozial und wirtschaftlich benachteiligter Bewohnerschaft in diesem Heft dem Typus des „sozial benachteiligten Quartiers“ zugerechnet. Die Monitoringdaten zur Städtebauförderung werden programmübergreifend in Bezug auf die Behebung städtebaulicher Missstände ausgewertet. Dabei steht folgende Frage im Fokus: Welche Einzelmaßnahmen sind für Fördergebiete mit sozial benachteiligter Bewohnerschaft besonders relevant?
Ansprechpartner:
Jürgen Göddecke-Stellmann (
juergen.goeddecke@bbr.bund.de
)
Madeline Kaupert (
madeline.kaupert@bbr.bund.de
)
Thorsten Wagener (
thorsten.wagener@bbr.bund.de
)
Inhalt
Vorwort
- Soziale Missstände in Stadtquartieren
- Fördergebiete mit sozial benachteiligter Bewohnerschaft
- Wohnen, öffentlicher Raum und soziale Infrastruktur in benachteiligten Gebieten
- Diskussion
- Literatur