Die europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2010/31/EU) sieht in Artikel 14 vor, dass Heizungsanlagen, deren Heizkessel eine Nennleistung von 20 Kilowatt übersteigen, einer regelmäßigen Inspektion zu unterziehen sind. Alternativ wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, auf die Umsetzung dieser Inspektionspflicht zu verzichten, wenn diese nationale Ersatzmaßnahmen eingeführt haben, die in ihrer Wirkung zu mindestens ebenso hohen Energieeinsparungen führen, wie sie durch die Heizungsanlageninspektionen zu erwarten wären. Dies ist durch entsprechende Gutachten nachzuweisen.
Im Juni 2012 hatte die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten, die von der Option mit gleichwertigen Ersatzmaßnahmen Gebrauch machen wollen, ihre Vorstellung hinsichtlich der Herangehensweise für derartige Gutachten mitgeteilt. Deutschland musste auf Grund der Terminvorgaben der Richtlinie für solche Berichte bis September 2013 den geforderten Gleichwertigkeitsnachweis vorlegen. Im Rahmen des vorliegenden Gutachtens wurden Mengengerüste ermittelt und für verschiedene quantifizierbare Ersatzmaßnahmen Szenarienberechnungen durchgeführt.
Wissenschaftliche Begleitung
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Berlin
André Hempel
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
Monika Schröder (
monika.schroeder@bbr.bund.de
)
Bearbeitung
Ecofys Germany GmbH, Köln
Markus Offermann
Bernhard von Manteuffel
Jan Grözinger
Inhalt
Zusammenfassung
- Einleitung
- Untersuchungskonzept und Grundlagen
2.1 Untersuchungskonzept
2.2 Grundlagen - Referenzszenario: Bewertung der Inspektion nach Artikel 14 Absatz 1 bis 3 Gesamtenergieeffizienzrichtlinie
3.1 Heizungsinspektionen gemäß Artikel 14 der EPBD-Richtlinie
3.2 Energieeinsparpotenziale
3.3 Häufigkeit einer sinnvollen Umsetzbarkeit
3.4 Umsetzungswahrscheinlichkeit (praktische Umsetzungshäufigkeit)
3.5 Inspektionsintervall
3.6 Bestimmung des jährlichen Einsparpotenzials - Istszenario: Bewertung der deutschen Maßnahmen nach Artikel 14 Absatz 4 Gesamtenergieeffizienzrichtlinie
4.1 Ersatzmaßnahmen
4.2 Energieeinsparpotenziale
4.3 Häufigkeit von Kesselerneuerungen infolge der wiederkehrenden Messungen gemäß 1. BImSchV
4.4 Messintervall gemäß 1. BImSchV
4.5 Bestimmung des jährlichen Einsparpotenzials - Sensitivitätsbetrachtung
- Gegenüberstellung der Ergebnisse
- Literaturverzeichnis
Die Veröffentlichung ist ein Ergebnis des Zukunft-Bau-Projektes "Gutachten zur Umsetzung von Artikel 14 der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden".
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